Hallo,
meiner Meinung nach wurde meine Meisterprüfungarbeit im Fotografenhandwerk vom Prüfungsausschuss subjektiv bewertet. Ich bin durchgefallen und habe Widerspruch eingelegt. Nun wird ein ministeriell genehmigter kostenpflichtiger Bescheid erlassen. Was kann sowas kosten? Und lohnt es sich, sich gegen die Handwerkskammer zu wehren?
Ich bin Rechtsschutzversichert und bin eigntlich auch bereit dagegen anzugehen, da vieles von seitens der Handwerkskammer „planlos“ verlaufen ist. Neben mir ist noch 1 Person durchgefallen, 5 von 7 haben es geschafft, wenn auch auf sehr fragliche Weise (wie die Bestandenen selbst sagen).
Kennst jemand einen guten Anwalt in Bremen der sich mit sowas auskennt?
Ich freue mich auf Hilfe
Liebe Grüße
Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Widersprüchen aus dem Rentenrecht aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer
Hallo Miriam,
Selbst beim besten Willen kann ich nicht helfen, denn ich bin technischer Sachverständiger und für Dächer und Gerüste zuständig, nicht für Rechtsfragen.
Ich bin in dem hessischen Sibirien angesiedelt und habe keinen Überblick über die Anwälte in Deutschlands Norden.
Viel Erfolg
Hans-Gert
sorry, ich war im Urlaub - kann Dir aber leider nicht weiter helfen…