Hallo,
es wurde eine Meisterprüfungarbeit im Fotografenhandwerk subjektiv bewertet. Der Prüfling ist durchgefallen und hat Widerspruch eingelegt. Nun wird ein ministeriell genehmigter kostenpflichtiger Bescheid erlassen. Was kann sowas kosten? Und lohnt es sich für den Prüfling, sich gegen die Handwerkskammer zu wehren?
Die Person ist Rechtsschutzversichert und ist eigntlich auch bereit dagegen anzugehen, da vieles „planlos“ verlaufen ist. Insgesamt isnd bei besagter Prüfung 2 Personen durchgefallen, 5 von 7 haben es geschafft, wenn auch auf sehr fragliche Weise (wie die Bestandenen selbst sagen).
Gibt es einen guten Anwalt in Bremen der sich mit sowas auskennt?
Liebe Grüße
Prinziell ist hier ein Anwalt für Verwaltungsrecht zuständig.
Problem: Prüfungsleistung ist eine nicht widerholbare Situation welche prinzipiell nicht durch das Gericht überprüfbar ist (Benotung). Es wird hier von einem Beurteilungsspielraum der Verwaltung (Handwerkskammer) ausgegangen.
Prüfen würde das zuständige Gericht (Verwaltungsgericht) hier nur die schliche Grundlage, Methode und Verfahren der Prüfung.