Hallo,
ein Arbeitnehmer, der bisher privat krankenversichert war, arbeitet ab 01.01. Teilzeit und unterschreitet daher ab 01.01. die Jahresent-geltgrenze und wird bei der GKV versichert.
Die GKV freut sich und möchte den Arbeitnehmer, falls er nach 12 Monaten wieder mehr verdient, weiter als freiwilliges Mitglied behalten.
Jetzt arbeitet der Arbeitnehmer aber bereits nach 6 Monaten wieder voll. Die GKV sagt, ist uns egal, du darfst trotzdem nach 12 Monaten als freiwilliges Mitglied bleiben, wir schleusen dich durch.
Die PKV kommt dahinter (durch Prüfung?) und verlangt Abstandszahlung, (ziemlich viel, ich glaube mind. 6 volle Monatsbeiträge) und lässt dann erst den Arbeitnehmer endgültig zur GKV ziehen.
Kann die Geschichte so wahr sein? Hat die PKV eine Prüfmöglichkeit/Erlaubnis?
Darf die PKV Strafzahlung verlangen?
Für mich hört sich das hahnebüchen an, ich dachte, die GKV hat die Hohheit, wenn die sagen, der Arbeitnehmer erfüllt die Voraussetzungen, dann ist das so. Und die PVK muss das glauben.
Wer weiß da etwas?
Kann ich die Geschichte so glauben?
Viele Grüße