Hallo … ich hatte heute ein Streitgespräch mit einem Kollegen. Seine Frau ist bei ihm Familienversichert (BEK) weil sie arbeitslos war. seit einem Jahr ist sie selbstständig als Kleinunternehmer (ca.1100 € im Monat). jetzt will sie eine PKV wechseln hat aber Angst, daß die Kasse prüft warum gekündigt wird und sie die letzten Monate nachzahlen muß. Ich hab ihm gesagt, er soll doch die ganze Familienversicherung auf seinen Namen kündigen und sich eine andere Kasse auswählen. Wird so streng geprüft bei Kündigung ? Vielen Dank für Antworten … Andi
Hall,
Hallo … ich hatte heute ein Streitgespräch mit einem
Kollegen. Seine Frau ist bei ihm Familienversichert (BEK) weil
sie arbeitslos war. seit einem Jahr ist sie selbstständig als
Kleinunternehmer (ca.1100 € im Monat).
Dann ist sie grundsätzlich zur Beitragszahlung verpflichtet. Egal, ob sie in die PKV wechselt oder nicht. Und zwar rückwirkend. Alles andere ist, sorry, Betrug. War sie denn während der Arbeitslosigkeit ohne Einkommen?
jetzt will sie eine PKV wechseln
Bei 1100 Euro Monatseinkommen??Warum? Ich tät es nicht-und ich arbeite bei einer PKV
Gruß J.K.
also ich habe ihm gesagt, daß man sich immer privat versichern muß wenn man selbstständig ist (ab 400 € Einkommen glaub ich) und nicht familienversichert sein darf, oder hab ich ihm da was Falsches gesagt? Die haben noch die Familienversicherung gelassen weil sie nicht wussten, ob der „Laden läuft“. Ob sie während der Arbeitslosigkeit Geld bezogen hat weiß ich nicht.
also ich habe ihm gesagt, daß man sich immer privat
versichern muß wenn man selbstständig ist (ab 400 € Einkommen
glaub ich)
Selbständigkeit hat keine Einkommensuntergrenze, man kann Selbständig sein und nur 300 € oder 12.000 € im Monat verdienen.
Die Einküfte muss Sie melden, wenn Sie in der GKV bleiben will, wenn sie in eine PKV wechseln will, spielt das Einkommen keine Rolle, denn der Beitragssatz der PKV ist vom Alter und evtl. Erkrankungen abhängig (Risikozuschläge).
Als Selbständige muß Sie in jeder GKV ein Minsteinkommen von ca. 1.800 versichern, unabhängig davon, ob sie diese 1.800 € im Monat auch tatsächlich verdient.
Fazit: wenn das durchschnittliche Erwerbseinkommen regelmäßig unter 1.800 € liegt, muss sie also dennoch Beiträge zur PKV bezahlen, welche von 1.800 € berechnet werden.
Wirtschaftlich wäre hier dann die PKV sinnvoller.
Aber Achtung: Je nach Angebote, egal ob GKV oder PKV es muss jedesmal die gesetzliche Pflegeversicherung mit bezahlt werden; bei PKV-Angeboten ist diese generell beinhaltet; manche GKV’s vergessen die leider, immer öfters,…
und nicht familienversichert sein darf, oder hab
ich ihm da was Falsches gesagt? Die haben noch die
Familienversicherung gelassen weil sie nicht wussten, ob der
„Laden läuft“. Ob sie während der Arbeitslosigkeit Geld
bezogen hat weiß ich nicht.
Hallo,
die Familienversicherung wird immer für zurückliegende Zeitraüme von den Kassen geprüft, d.h. ein Wechsel in die PKV als Selbständige würde hier sehr wahrscheinlich nichts bringen weil die Kasse nachprüfen würde.
Wier schon gesagt, mit 1100,00 € in die PKV - eine Vollversicherung für eine Frau (Das Urteil über die Gleichbehandlung ist ja noch nicht umgesetzt) ohne Selbstbeteiligung - da sollte man wirklich ganz genau nachrechnen.
Die Auskungt dass man sich als Selbständiger privat versichern müsse war leider grundsätzlich falsch - man muss sich selbst versichern wenn man den Status „hauptberuflich Selbständig“ bzw. wenn man mehr als 365,00 € Einkommen im Monat hat. Das heisst aber nicht zwangsläufig PKV sondern man kann sich auch in der GKV freiwillig weiterversichern.
Gruss
Czauderna
Vorab: als Selbständige mit 1100 EUR in die PKV zu wechseln, erscheint mir nicht sehr durchdacht.
Dass sie zur rückwirkenden Beitragszahlung verpflichtet ist, ist auch klar. Ob und wann es auffällt, ist Glücksache.
Man muss übrigens eine Familienversicherung nicht kündigen. Sie hat mit Beginn der Selbstständigkeit aufgehört. Danach war sie aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht weiter in der Kasse versichert. Vielleicht hätte sie noch die Chance auf den „Existenzgründerbeitrag“ gehabt.
Bei Wechsel in die PKV wäre der Ablauf folgender: Die PKV verlangt zum Wartezeiterlass eine Vorversicherungsbestätigung der GKV. Das wäre für die Kasse der Moment, hellhörig zu werden. Daher wird der Trick des Anfragers nicht unbedingt funktionieren.