Prüfung bei Strafanzeigen

Hallo zusammen,

als Einstieg für meine Frage mal eine völlig fiktive Situation:

Autofahrer A fährt innerorts auf einer vierspurigen Straße (zwei pro Richtung, Mittelstreifen). A sieht, dass die Strasse bis zur nächsten Ampel fast frei ist, lediglich auf der rechten Spur schleicht ein Taxi (T), das wahrscheinlich etwas sucht. A wechselt ganz entspannt auf die linke Spur. Als A fast in Höhe von T ist, bemerkt A, dass T nach links zieht, ohne zu blinken. A hupt, nicht zur Belehrung, sondern einfach zur Warnung, kann ja sein, dass er im toten Winkel war. T ist jetzt komplett auf der linken Spur, A wechselt erneut entspannt nach rechts. Als beide nebeneinander an der Ampel stehen, gestikuliert T wild und behauptet, A hätte ihn mit dem Hupen genötigt und wollte sich da etwas erzwingen.

Soweit die Vorgeschichte, jetzt die Frage:

Es gibt ja Zeitgenossen, die sich über angebliche Straftaten ärgern, aber garnicht die erforderlichen Tatbestände kennen, die erfüllt sein müssen, damit es sich überhaupt um eine Straftat handelt. (Von einem juristischem Laien kann man das aber auch sicher nicht erwarten). Wenn jemand (wie in diesem Fall T) zur Polizei geht und meint, den „Übeltäter A“ anzeigen zu müssen: Berät die Polizei in solchem Fall auch bzw. sagt dem Anzeigeerstatter, dass er hier eine falsche Vorstellung von Nötigung hat ? Oder nimmt sie die Anzeige auf, auch wenn das inhaltlich erkennbar absolut keine Straftat ist, was angezeigt wird ?

Gruss Hans-Jürgen
***

Moin,

ich bin da zwar kein Experte aber mal aus einer persönlichen Erfahrung: wenn einer zur Polizei schlappt und da meint, einen anderen Autofahrer wegen Nötigung oder irgendwelcher Gesten im Straßenverkehr anzeigen zu müssen, scheint es Polizisten zu geben, die dem dann sagen „geh mal nach Hause, schreib das alles auf und komm dann wieder“. Die meisten scheinen dann die Lust an der Anzeige zu verlieren.
Mich hat mal jemand angezeigt und der Polizist, der mich dann vernommen hat, hat mir dass dann mehr oder weniger so erzählt.
Auf jeden Fall kannst Du damit rechnen, dass wenn Dich einer anzeigt, Dir Gelegenheit gegeben wird, darauf zu reagieren. Dann geht beides zur Staatsanwaltschaft und von da gehts halt weiter.

Gruß,

Florian

Hallo!

Es beantwortet zwar Deine Frage nicht, ich möchte jedoch anmerken, dass es durchaus Sinn machen kann, einem Menschen, der ernsthaft mit einer Anzeige im Straßenverkehr droht, mit einer eigenen Anzeige zuvorzukommen.
Wer zuerst kommt, hat eher Recht. Dies gilt häufig, aber natürlich nicht immer.
Bekanntlich ist man ja vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand und z.B. in Bayern scheint Gott den beamten mit CSU-Parteibuch mehr zu lieben, als den Normalbürger…
Da hilft es ggf. schon, den Vorteil der ersten anzeige auif seiner Seite zu haben.

Die Bewertung und Definition des Straftbestandes nimmt dann ohnehin der Staatsanwalt vor. Es wird vom Bürger nicht erwartet, die Anzeige gleich in Form einer juristisch stichhaltigen Anklageschrift zu formulieren.

Die Polizei reagiert auf soviele Arten, wie es Polizisten gibt, die eine Anzeige aufnehmen. Die meisten werden bei Bagtellen wie der beschriebenen Situation vermutlich empfehlen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Ferner darf man bei einer solchen Situation auch nicht die Beweislage vernachlässigen: der Fahrer des hupenden Autos könnte ja unbekannt sein.

Grüße,

Mathias

als Einstieg für meine Frage mal eine völlig fiktive
Situation:

Autofahrer A fährt innerorts auf einer vierspurigen Straße
(zwei pro Richtung, Mittelstreifen). A sieht, dass die Strasse
bis zur nächsten Ampel fast frei ist, lediglich auf der
rechten Spur schleicht ein Taxi (T), das wahrscheinlich etwas
sucht. A wechselt ganz entspannt auf die linke Spur. Als A
fast in Höhe von T ist, bemerkt A, dass T nach links zieht,
ohne zu blinken. A hupt, nicht zur Belehrung, sondern einfach
zur Warnung, kann ja sein, dass er im toten Winkel war. T ist
jetzt komplett auf der linken Spur, A wechselt erneut
entspannt nach rechts. Als beide nebeneinander an der Ampel
stehen, gestikuliert T wild und behauptet, A hätte ihn mit dem
Hupen genötigt und wollte sich da etwas erzwingen.

Soweit die Vorgeschichte, jetzt die Frage:

Es gibt ja Zeitgenossen, die sich über angebliche Straftaten
ärgern, aber garnicht die erforderlichen Tatbestände kennen,
die erfüllt sein müssen, damit es sich überhaupt um eine
Straftat handelt. (Von einem juristischem Laien kann man das
aber auch sicher nicht erwarten). Wenn jemand (wie in diesem
Fall T) zur Polizei geht und meint, den „Übeltäter A“ anzeigen
zu müssen: Berät die Polizei in solchem Fall auch bzw. sagt
dem Anzeigeerstatter, dass er hier eine falsche Vorstellung
von Nötigung hat ? Oder nimmt sie die Anzeige auf, auch wenn
das inhaltlich erkennbar absolut keine Straftat ist, was
angezeigt wird ?

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

vielen Dank, aber in diesem Fall fehlt mir die Fantasie, wofür A den T anzeigen könnte. Nur weil er ihn ein bisschen geschnitten hat…

Bezüglich Fahrer: Im fiktiven Fall ist A im Dienstwagen gefahren (auf seinen Arbeitgeber zugelassen), der ist ihm fest zugeordnet. Wenn Strafverfolgungsbehörden an den Arbeitgeber herantreten, würde der sicher sagen „Auto ist Herrn A zugeordnet“.

Die Polizei würde dann Herrn A fragen wer gefahren ist. Herr A könnte, das weiss ich, die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten müsste. Man müsste also eine Gegenüberstellung veranlassen. Ziemlich viel Aufwand für eine Bagatelle.

Gruss Hans-Jürgen
***

Bezüglich Fahrer: Im fiktiven Fall ist A im Dienstwagen
gefahren (auf seinen Arbeitgeber zugelassen), der ist ihm fest
zugeordnet. Wenn Strafverfolgungsbehörden an den Arbeitgeber
herantreten, würde der sicher sagen „Auto ist Herrn A
zugeordnet“.

HEHE, im fiktiven Fall…

das gilt als PW im Witz-Brett!

Hallo!

Berät die Polizei in solchem Fall auch bzw. sagt
dem Anzeigeerstatter, dass er hier eine falsche Vorstellung
von Nötigung hat ?

Nein, Beratung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Das heißt jetzt aber nicht, dass sich ein Polizist, der eine Anzeige aufnimmt, dazu äußern wird und ggf. auch den einen oder anderen sinnvollen Hinweis gibt. So sollte es ein und ist es in der Regel auch.

Problematisch ist aber, dass erfahrungsgemäß die Auskünfte von Polizeibeamten manchmal unrichtig - und zwar meistens dahingehend, dass behauptet wird, dass keine Straftat vorliege und deswegen die Anzeige nicht aufgenommen wird. Je ungünstiger die Zeit, desto eher kriegt man eine solche Auskunft. Das ist jetzt etwas überspitzt formuliert - kommt aber in der Praxis leider manchmal vor (wobei das jetzt nicht der Regelfall ist).

Oder nimmt sie die Anzeige auf, auch wenn
das inhaltlich erkennbar absolut keine Straftat ist, was
angezeigt wird ?

Die Anzeige nimmt sie schon auf, denn der Polizist ist selbst nicht das entscheidungsbefugte Organ.

Gruß
Tom

Nein, Beratung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Das heißt
jetzt aber nicht, dass sich ein Polizist, der eine Anzeige
aufnimmt, dazu äußern wird und ggf. auch den einen oder
anderen sinnvollen Hinweis gibt. So sollte es ein und ist es
in der Regel auch.

Öha, ein kleiner Fehler. Richtig heißt es:
Nein, Beratung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Das heißt jetzt aber nicht, dass sich ein Polizist, der eine Anzeige aufnimmt, nicht dazu äußern wird und ggf. auch den einen oder anderen sinnvollen Hinweis gibt. So sollte es ein und ist es in der Regel auch.

Hallo!

Oder nimmt sie die Anzeige auf, auch wenn
das inhaltlich erkennbar absolut keine Straftat ist, was
angezeigt wird ?

Das habe ich vorher übersehen. So geht das natürlich insoferne nicht, als die Polizei bzw. die zuständige Behörde natürlich den Sachverhalt ermitteln muss und zwar als neutrale Instanz. Wenn also T hier eine Anzeige macht, dann hängt das davon ab, was T dort behauptet. Er kann ja alles Mögliche behaupten. Wenn A hier etwas anderes behauptet, dann ist es objektiv gesehen einfach so, dass widersprechende Aussagen vorliegen, es wird dann eine Sache der Beweiswürdigung sein, was zu glauben ist.

Wenn also eine Anzeige gemacht wird, dann wird und muss die Behörde soweit Anhaltspunkte für einen Verdacht gegeben sind, die Ermittlungen aufnehmen.

Gruß
Tom