Kann mir jemand bestätigen, ob ein Amt in D. bei der Prüfung der Unterhaltsfähigkeit für Eltern, die Hausgrundschulden ignorieren darf? Ich wohne in der Schweiz.
Hallo,
prüfen müssen die Behörden erst einmal. Auch der Elternunterhalt wird in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle (nach den Begriff googeln) berechnet.
Beim sogenannten „Elternunterhalt“ müssen Hausschulden und auch sonstige bisherigen kostenpflichtige „Gewohnheiten“ incl. Hobby berücksichtigt werden.
Behörden ignorieren das gerne mal. Ich habe im FAQ http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/1190?entri… das mal vor Jahren zusammengestellt. Dort finden sich auch Rechtsprechungshinweise.
Achtung: Ab 2013 erhöht sich der sogenannte Selbstbehalt auf 1.600 Euro - plus Ehegattenunterhalt usw. usw.
Gruß
Ingrid