Prüfung der Verfassungswidrigkeit des § 13 StGB

Bei einer HA im Strafrecht für Fortgeschrittene soll folgendes gemacht werden: RA A macht für seinen Mandanten geltend, dass er nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt werden kann, da § 13 StGB verfassungswidrig sei, da bloßes Unterlassen von Rettungsbemühungen nicht ausreichen.
In einem Rechtsgutachten soll inhaltlich dazu Stellung genommen werden. Meine Frage lautet nun wie folgt: Soll man das so prüfen, wie bei einem ÖR-Fall???

Ich würde das inzident prüfen.
Und zwar wenn du den Tatbestand subsumierst und zum Unterlassen kommst, einfach das Problem einschieben.
Etwa so :
X könnte den Tatbestand durch Unterlassen verwirklicht haben.
Unterlassen läge vor wenn…
Hier hat daher X den Tatbestand durch Unterlassen verwirklicht.
Jedoch ist fraglich, ob § 13 StGB überhaupt hier andwendbar ist.
§ 13 könnte hier nämlich verfassungswidrig sein.
Verfassungswidrig wäre § 13, wenn …
(und jetzt eine Prüfung wie sie Ö-Recht, gemacht wird)

So würde ich es machen, denn die Frage der Verfassungswidrigkeit kann ja erst da aufgeworfen werden, wo ich § 13 anwende. Dieser Aufbau ist nur sehr grob und bedarf weiterer Ausarbeitung, andere Schemata sind natürlich auch dennkbar.

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