Prüfung der Versicherungspflicht KSK Rechnungen

Hallo liebe Wer weiss was Kollegen,

habe eine frage zu folgendem sachverhalt:

ein kollge befindet sich grad in der prüfung der ksk, ob er zum gesetzlich pflicht zu versichenden personenkreis gehört.
aufnahme seiner künslterischen tätigkeit vor 2 jahren. (er ist also noch in der berufsanfängerzeit).
durch rechnungen und auch geldeingänge hat er vor einem monat nachgewiesen (nach beantwortung des fragebogens der ksk) , dass er in dem jahr 2011 schon mehr als die geforderten 3900 euro ( pro jahr) erwirtschaftet hat.
diese rechnungen sind im ersten halbjahr 2011 erstellt worden, die letzte genau ein halbes jahr her.
nunmehr kommt eine antwort der ksk, dass dies nicht reicht, da geldeingänge innerhalb des letzen halbjahres vorhanden sein müssen.

Ist das rechtens?
ist es nicht egal wann, hauptsache man kommt auf die 3900? und vorallem in der berufsanfängerzeit mussen es doch nichtmal die 3900 sein.

grosse verwirrung macht sich breit und in zig foren gibt es unterschiedlichste meinungen und auch nach genauem erforschen der gesamten ksk unterlagen kommt es zu keiner befriedigen aussage.

gibt es da erfahrungswerte? hoffe ich konnte klar den sachverhalt erläutern und würde mich sehr über antworten freuen…

viele schöne grüsse

Guten Morgen!
Soweit ich weiß und ich meine, das hätte sich auch nicht geändert, sollte- um in der KSK versichert zu bleiben- das geschätzte Einkommen generell 3900 Euro betragen. Ziel sollte es jedoch sein, dass man sich steigert,wenn es sich Jahre so hinzieht, könnte die KSK evtl mal kontrollieren.
Ein Berufsanfänger kann sogar drei Jahre noch unter diesen 3900 Euro verdienen.
Es scheint mir hier allerdings nicht um das Einkommen und die Höhe zu gehen, sondern um die Regelmäßigkeit der Einkünfte. Allerdings sollte auch dies kein Hindernis sein, wenn: -Der Beruf einer künstlerischen bzw freiberuflichen Tätigkeit entspricht
-der Beruf tatsächlich ausgeführt wird
Sollte das der Fall sein, würde ich Widerspruch einlegen. „Ver.di“ hilft da z.B. Vielleicht erst mal beim Mediafon anrufen: 01805/754444 oder auf der Seite im Internet nachsehen, wie man zu denen Kontakt aufnimmt. wenn die Person allerdings selbstständig, jedoch nicht künstlerisch tätig ist, hat der Widerspruch keinen Sinn.
Viel Erfolg!

Ja, es ist mittlerweile an der Tagesordnung, daß die KSK zeitnahe Belege anfordert und diese Anforderung auch wiederholt, wenn durch deren zeitverzögerung bei der prüfung 3 Monate und mehr verstrichen sind. Es soll halt sichergestellt werden, daß die künstlerische Tätigkeit auf Dauer angelegt ist.
Also besser nochmal aktuelle Belege nachreichen.
Liebe grüße
Michael

Hallo Oliver,

diese Erfahrung habe ich mit der KSK noch nicht gemacht.

Ich würde die KSK auffordern, dass sie die Gestzesgrundlage für ihre Entscheidung nennt.

Vielleicht geht die KSK aber auch davon aus, dass Ihr Kollege im 2. Halbjahr 2011 garnicht mehr auf dem künstlerischen und publizistischen Gebiet tätig gewesen ist.

Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

ubis

habe eine frage zu folgendem sachverhalt:

ein kollge befindet sich grad in der prüfung der ksk, ob er
zum gesetzlich pflicht zu versichenden personenkreis gehört.
aufnahme seiner künslterischen tätigkeit vor 2 jahren. (er ist
also noch in der berufsanfängerzeit).
durch rechnungen und auch geldeingänge hat er vor einem monat
nachgewiesen (nach beantwortung des fragebogens der ksk) ,
dass er in dem jahr 2011 schon mehr als die geforderten 3900
euro ( pro jahr) erwirtschaftet hat.
diese rechnungen sind im ersten halbjahr 2011 erstellt worden,
die letzte genau ein halbes jahr her.
nunmehr kommt eine antwort der ksk, dass dies nicht reicht, da
geldeingänge innerhalb des letzen halbjahres vorhanden sein
müssen.

Ist das rechtens?
ist es nicht egal wann, hauptsache man kommt auf die 3900? und
vorallem in der berufsanfängerzeit mussen es doch nichtmal die
3900 sein.

grosse verwirrung macht sich breit und in zig foren gibt es
unterschiedlichste meinungen und auch nach genauem erforschen
der gesamten ksk unterlagen kommt es zu keiner befriedigen
aussage.

gibt es da erfahrungswerte? hoffe ich konnte klar den
sachverhalt erläutern und würde mich sehr über antworten
freuen…

viele schöne grüsse