Warenanahme
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Kontrolle in Anwesenheit des Überbringers
Noch in Anwesenheit des Überbringers (Spediteur /Post /ect.) kontrolliert der Empfänger,
Ob die Ware für ihn bestimmt ist,
ob die Anzahl der Packstücke (auch Collis genannt, also Paletten, Pakete, Kisten) mit den Angaben auf den Begleitpapieren übereinstimmt,
ob Beschädigungen an der Ware oder Verpackung feststellbar sind,
Diese Prüfung kann bereits auf dem Transportmittel (LKW, Waggon) erfolgen oder erst nach dem Entladen.
Als Kontrollschein dienen vor allem Lieferscheine, Paketkarten oder Frachtbriefe.
In der Schifffahrt kommen Ladeschein und Konnossement, bei Gefahrgut entsprechende Beförderpapiere und im Fall von Importen Zolleinheitspapiere hinzu.
Bei einem offensichtlichen Mangel bei Anlieferung, Karton beschädigt etc…, wird dieses entsprechend im Frachtbrief dokumentiert.
Es wird dann die sogenannte Tatbestandsaufnahme im Rahmen des Beweissicherungsverfahren geschrieben.
Folgende Ergänzungen hätte ich da noch.
Die Identifikation der Ware anhand der Warenbegleitpapiere.
Abladen der ankommenden Ware Wareneingang 1 / Wareneingangsbereich Sofortige Überprüfung im Beisein des Überbringers)
Dokumentation /Beweissicherung
Gefahrenübergang findet hier statt
Wareneingangskontrolle2 /Zwischenlager
(unverzügliche Überprüfung auf versteckte Mängel)
Dokumentation / Beweissicherung
Lagerfähigkeit der Ware vorbereiten z.B durch Umladen auf ein geeignetes Ladehilfsmittel)
Transport der Ware vom Zwischenlager in das Einheitenlager oder/und den Transport der Ware in das Komissionierlager.
Einmal in Kurzform der Wareneingang. 