Prüfung der Ware bei Speditionsanlieferung

Hallo, kann mir jemand sagen, ob in den allgemeinen deutschen Speditionsbediungen (oder sonst irgendwo) geschrieben steht, dass ich die angelieferte Ware im Beisein des Fahrers öffnen und prüfen darf. Die Fahrer stehen immer unter Zeitdruck und sagen mir, dass ich die Ware nicht öffnen darf sondern erst die Anlieferung quittieren muß. Nach meinem Wissenstand aber, müsste der Fahrer eigentlich abwarten bis ich die Ware geprüft habe um damit einen evtl. Schaden quittieren kann.

Danke für jede Hilfe.

Hallo,
bei Anlieferung wird nur kontrolliert,ob die Ware ohne offene Schäden
angekommen ist(Verpackung okay).Das wird auf dem Frachtbrief bestätigt.
Verdeckte Schäden werden erst beim Auspacken entdeckt und dann
reklamiert,beim Versender oder beim Spediteur,so ist es jedenfalls
die Regel…
Gruss Michael

Bei anlieferung der Ware wird nur der Empfänger geprüft, dann noch die Packstückanzahl und ob die Packstücke offene Mengel (Kartonagen beschädigt etc.) haben.

Warenanahme

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Kontrolle in Anwesenheit des Überbringers

Noch in Anwesenheit des Überbringers (Spediteur /Post /ect.) kontrolliert der Empfänger,
Ob die Ware für ihn bestimmt ist,
ob die Anzahl der Packstücke (auch Collis genannt, also Paletten, Pakete, Kisten) mit den Angaben auf den Begleitpapieren übereinstimmt,
ob Beschädigungen an der Ware oder Verpackung feststellbar sind,
Diese Prüfung kann bereits auf dem Transportmittel (LKW, Waggon) erfolgen oder erst nach dem Entladen.
Als Kontrollschein dienen vor allem Lieferscheine, Paketkarten oder Frachtbriefe.
In der Schifffahrt kommen Ladeschein und Konnossement, bei Gefahrgut entsprechende Beförderpapiere und im Fall von Importen Zolleinheitspapiere hinzu.
Bei einem offensichtlichen Mangel bei Anlieferung, Karton beschädigt etc…, wird dieses entsprechend im Frachtbrief dokumentiert.
Es wird dann die sogenannte Tatbestandsaufnahme im Rahmen des Beweissicherungsverfahren geschrieben.
Folgende Ergänzungen hätte ich da noch.
Die Identifikation der Ware anhand der Warenbegleitpapiere.
Abladen der ankommenden Ware Wareneingang 1 / Wareneingangsbereich Sofortige Überprüfung im Beisein des Überbringers)
Dokumentation /Beweissicherung
Gefahrenübergang findet hier statt
Wareneingangskontrolle2 /Zwischenlager
(unverzügliche Überprüfung auf versteckte Mängel)
Dokumentation / Beweissicherung
Lagerfähigkeit der Ware vorbereiten z.B durch Umladen auf ein geeignetes Ladehilfsmittel)
Transport der Ware vom Zwischenlager in das Einheitenlager oder/und den Transport der Ware in das Komissionierlager.
Einmal in Kurzform der Wareneingang. :smile: