Hallo liebe Fachleute,
Die Vorschriften besagen, das handgeführte Elektrogeräte wie z.B. Bohrmaschinen oder winkelschleifer, aber auch Kaffemaschinen usw. in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft überprüft werden müssen und diese Prüfung durch ein Prüfprotokoll dokumentiert wird. Ich habe mir jetzt eine neue Maschine gekauft und wurde vom Werkschutz nach dem Prüfprotokoll gefragt. Muß ich denn eine neue Maschine gleich prüfen lassen? Reicht evtl. der Nachweis des Neukaufes? Wenn jemand genaueres weiß, wäre ich dankbar, auch für den Hinweis wo ich das schriftlich finden kann.
Schon mal herzlichen Dank an Alle
Hallo !
Du willst das gekaufte Gerät in Deinem Betrieb/Arbeitsstelle verwenden ?
Da gelten dann m.E. die Anforderungen der Berufsgenossenschaft über die Sicherheit der dort vorhandenen E-Geräte.
Auch für Privatgeräte in der Firma haftet die Firma für Schaden,die den Mitarbeitern entstehen könnten durch das Gerät.
Deshalb unterliegen die auch der regelmäßigen Prüfung.
Dazu wird ja von der firmeneigenen Prüfstelle oder einer externen Stelle,die ins Haus kommt,ein Prüfsiegel aufgeklebt.
Dazu gibt es auch ein Prüfzertifikat mit den Meßwerten.
Ob bis zur ersten Regelprüfung nach BGV beim Neugerät der Kaufbeleg gelten kann,da bin ich überfragt.
Das Neugerät muß die Anforderung selbstverständlich erfüllen,wenn es
verkauft werden durfte (VDE und GS-Zeichen,CE sowieso).
Man darf davon ausgehen,es erfüllt alle Sicherheitsvorschriften.
Bei der ersten BGV-Prüfung wird das dann nachgeprüft und mit Plakette und Zertifikat nachgewiesen(oder auch nicht,wenn es dann den Test nicht bestehen sollte,weil sich etwas daran verschlechtert haben sollte).
Frage bei der Prüfstelle nach in der Firma(wenn eigene vorh.).
Es muß doch auch betrieblich geregelt sein,ob Privatgeräte mitgebracht und betrieben werden dürfen und wie da die Sicherheit geprüft wird,zahlt die Firma dann die BGV-Prüfung für Dein Gerät ?
MfG
duck313
Hallo,
Muß ich denn eine neue Maschine gleich
prüfen lassen?
wenn deine Firma private Geräte gestattet und das so festgelegt hat…JA
Reicht evtl. der Nachweis des Neukaufes?
Nein.
Es gibt auch Neuschrott der die Grenzwerte nicht erreicht.
Ausserdem ist das Gerät somit erfasst.
Gruß Angus