Hallo, ich weiß nicht ob das hier das richtige Brett ist, ich versuchs einfach mal…
Vorausgesetzt den Fall, dass nach Krankenkassenwechel bei der neuen Kasse eine Kur anbetragt wird, kann es dann sein, dass die alte Krankenkasse mit eingebunden wird in das Antragsverfahren?
Der neuen Kasse würden ja keinerlei Daten des Patienten vorliegen… oder wie gestaltet sich solch eine Prüfung einer Kurmaßnahme?
Danke mal vorab,
viele grüße tina
Bei der Rentenversicherung war es so…
Kur = Rehabilitation?
Hallo Tina,
der Antrag wird zunächst vom Patienten ausgefüllt. Dort kann man dann schön begründen, warum diese Massnahme fällig ist. Ggf. macht der Patient das auch mit dem Arzt, der kann dann auch entsprechend begründen.
Bei mir war der Träger der Massnahme die Rentenversicherung. Der Antrag wurde vom Arzt zur Krankenkasse geschickt, die dann noch eine Aufstellung der Ausfallzeiten beigelegt und diese an den Rentenversicherungsträger weiter geleitet hat.
Wenn bei dir die Krankenkasse die Reha genehmigen muss, kann ich mir aber trotzdem nicht vorstellen, dass die noch andere Unterlagen brauchen als die, die dem RV-Träger reichen würden. Und wenn, würden sie es entsprechend anfordern…
VG
Monroe
Hallo,
zur Reha über die rentenversicherung eine kleine Anekdote.
Ich habe für meine beiden Mädels (6 und 7) gerade eine Reha bei der BfA beantragt. Beide Kinder haben das gleiche Krankheitsbild (immer wieder Probleme mit den Atemwegen) weshalb der Kinderarzt eine Beschreibung des Krankheitsbildes für beide Kinder anfertigte, also ein Blatt, auf dem Beide aufgeführt werden. Dieses Blatt wurde kopiert und jedem Antrag (die Reha ist für jedes Kind getrennt zu beantragen) beigefügt. Jetzt bekam ich für die eine die Bewilligung für 6 Wochen Reha… 4 Tage später kam die Ablehnung für die Andere unter der Begründigung, die Massnahmen könnten auch ambulant durchgeführt werden. Da kann man nur den Kopf schütteln, naja, Einspruch läuft.
Grüße
Mike
Hallo,
wenn die Krankenkasse als Kostenträger in Frage kommen soll, dann
ist das schon möglich dass die alte Kasse mit eingebunden wird.
Da wird zunächst angefragt ob in den vergangenen drei Jahren bereits eine Reha-Massnahme (Kur) durchgeführt wurde. Wenn ja, dann wird das die neue Kasse dem Medizinischen Dienst mitteilen, der dann bei der alten Kasse
die entsprechenden Unterlagen anfordert. Diese benötigt er für die Beurteilung dafür, ob innerhalb der vorgeschriebenen Wartezeit
von drei Jahren eine erneute Kur medizinisch erforderlich ist.
Gruß
Czauderna
PS. Bei Kuren über den RV-Träger erübrigt sich dieses Verfahren selbstverständlich.