Prüfung Mehrfachbeschäftigung Minijob

Hallo,
ein Schüler - nennen wir ihn mal Hanno - sei 19 Jahre alt.
Hanno ist nett und hilfsbereit, ab und zu hilft er im Betrieb seines Onkels aus. Sein Onkel sei nun pflichtbewusst und meldet Hanno bei der Minijob-Zentrale an. Er führt natürlich auch die Beiträge ab.
Hanno hat in den Ferien viel geholfen, dort seien einmal über 560 EUR Lohn gezahlt worden.
Hanno trage nun angenommener Weise auch (für einen anderen Arbeitgeber) Zeitungen aus, oder Werbepost, oder sonst was in der Art mit regelmäßig weniger als 100 EUR Lohn im Monat. Bei seinem Onkel läge der durchschnittliche Verdienst bei 140 EUR im Monat.

Wie sollte sein Onkel reagieren, wenn er einen Fragebogen zur Prüfung einer Mehrfachbeschäftigung erhielte? Würde die einmalige Überschreitung der 400EUR Grenze problematisch werden? Der Onkel wäre sich auch nicht über die Konsequenzen im Klaren sein, die ein Kreuzchen bei „Haben Sie den Arbeitnehmer schriftlich nach weiteren Beschäftigungen gefragt?“ bringen würden. Gefragt habe er ihn noch nicht schriftlich, aber dies könne er ja noch vor Abgabe des Bogens nachholen. Würde er sich irgendwie besser/schlechter stellen, je nachdem, wie er vorgeht?

Und wieso würde die Minijob Zentrale überhaupt fragen, denn schließlich bekäme sie doch monatlich über die Meldungen genaue Kenntniss über die Höhe der Löhne und Anzahl der Beschäftigungen?

Hallo,
bei der Mini-Job-Zentrale laufen alle Meldungen über geringfügig und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zusammen. wenn es nun zu Überschneidungen kommt wird von dort aus geprüft ob eventuell die
kurzfristige eine geringfügige Beschäftigung darstellt oder ob eventuell
mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht doch beide voll
sozialversicherungspflichtig sind - letzteres würde dann von der Mini-Job-zentrale an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers
gemeldet werden.
Einmalige Überschreitungen der 400,00 € Grenze bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen haben keinen Einfluss auf die Beurteilung des einzelnen Beschäftigungsverhältnisses und auch nicht auf die
evtl. Familienversicherung des Betreffenden.
Gruß
Czauderna