Hallo!
Bei gesetzlich Pflegeversicherten kommt ja desöfteren der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen in den Haushalt des Antragstellers, um eine „Begutachtung“ vorzunehmen.
Wer kommt eigentlich bei Privatversicherten?
Danke für Eure Auskünfte.
Pauli