Hallo,
habe ein kleines Problem. Ich möchte nächste Woche eine Prüfung bei der IHK ablegen. Bin aber dummerweise vor 2 Wochen so blöd mit dem Fuss umgeknickt, so dass ich arbeitsunfähig geschrieben wurde, da ich im Einzelhandel arbeite und dort eine ständige stehende bzw. laufende Tätigkeit habe.
Antwort nach Anruf bei der IHK:
„Wenn Sie sich körperlich in der Lage fühlen kein Problem, aber dem Arbeitgeber wirds nicht gefallen, bin aber kein Arbeitsrechtler“
Was kann ich machen, dass ich die Prüfung ablegen kann und meinem Arbeitgeber nicht auf den „Schlips trete“???
Ich würde mich freuen wenn ihr mir schnell helfen könntet.
Gruß Niggiblink