Prüfung schreiben trotz Krankmeldung? Arbeitgeber?

Hallo,
habe ein kleines Problem. Ich möchte nächste Woche eine Prüfung bei der IHK ablegen. Bin aber dummerweise vor 2 Wochen so blöd mit dem Fuss umgeknickt, so dass ich arbeitsunfähig geschrieben wurde, da ich im Einzelhandel arbeite und dort eine ständige stehende bzw. laufende Tätigkeit habe.

Antwort nach Anruf bei der IHK:
„Wenn Sie sich körperlich in der Lage fühlen kein Problem, aber dem Arbeitgeber wirds nicht gefallen, bin aber kein Arbeitsrechtler“

Was kann ich machen, dass ich die Prüfung ablegen kann und meinem Arbeitgeber nicht auf den „Schlips trete“???

Ich würde mich freuen wenn ihr mir schnell helfen könntet.

Gruß Niggiblink

Hallo,

ich würde mit dem Arzt sprechen. Wenn der sein Ok gibt, dass es den Heilungsprozess nicht verzögert, würde ich die Prüfung ablegen.
Die Prüfung hat doch sicherlich auch etwas mit dem Beurf zu tun (IHK)?
Falls man mit dem Arbeitgeber reden kann (ist ja nicht immer der Fall), würde ich kurz bescheid sagen, dass ich vom Arzt die Ausnahmegenehmigung bekommen habe um die Prüfung abzulegen.

Solange es nicht den Heilungsprozessbehindert ist das ok, aber dass kann ja nur der Arzt beurteilen.

LG

Steferl

Hallo,
es ist eine berufliche Weiterbildungsprüfung, nur leider bei meinem Arbeitgeber nicht gerne gesehen und anerkannt, da er interne Weiterbildungen besser findet.
Ich denke nicht dass es den Heilungsprozess verzögert wenn ich 3 Stunden auf nem Stuhl sitze.
Ich frag heute mal den Arzt. Muss der mir dann etwas ausstellen was ich in der Prüfung vorlegen muss oder evtl. beim Arbeitgeber? Beim Arbeitgeber wäre nämlich nicht so toll, weil er meine Weiterbildung ja nicht unterstützt :frowning:

LG Niggiblink

Hallo,

der Arzt müsste eigentlich nur schriftlich etwas ausstellen, wenn der Arbeitgeber einen Nachweis verlangt, dass der Heilungsprozess nicht verzögert wurde.

Viele Grüße

Steferl

Hallo

ich würde mir von dem Arzt, der mich krank geschrieben hat ein atestt geben lassen, dass ich in der Lage bin die Prüfung durch zuführen
Gruss
Helmut

Einfache Antwort: NIX