Prüfung Vermögensverhältnisse Betreuung

Hallo,
angenommen eine Tochter bekommt für ihre Mutter die gesetzliche Betreuung zugesprochen. Nun verstirbt die Mutter und hinterläßt Erben. Um die finanziellen Verhältnisse der Verstorbenen erstmal
zu klären, wird die Betreuerin von der Betreuungsstelle aufgefordert, sämtliche jahrelangen Einnahmen- und Ausgaben sowie sonstige Vermögensverhältnisse der Betreuten aufzulisten.

Frage:

Muss die Verwandte zur Prüfung für das Amtsgericht auf jeden Fall auch sämtliche Kontoauszüge der Verstorbenen vorlegen. ?

Was bedeutet es, wenn das Amtsgericht der Betreuerin schreibt, rein rechnerisch wäre die Kostenaufstellung bisher in Ordnung. ?

Wie nennt sich der Vorgang, wozu die Betreuerin aufgefordert wurde, im Fachjagon. ?

Danke
Birgit

Hallo,

auch Hallo,

angenommen eine Tochter bekommt für ihre Mutter die
gesetzliche Betreuung zugesprochen. Nun verstirbt die Mutter
und hinterläßt Erben. Um die finanziellen Verhältnisse der
Verstorbenen erstmal
zu klären, wird die Betreuerin von der Betreuungsstelle
aufgefordert, sämtliche jahrelangen Einnahmen- und Ausgaben
sowie sonstige Vermögensverhältnisse der Betreuten
aufzulisten.

Frage:

Muss die Verwandte zur Prüfung für das Amtsgericht auf jeden
Fall auch sämtliche Kontoauszüge der Verstorbenen vorlegen. ?

ja

Was bedeutet es, wenn das Amtsgericht der Betreuerin schreibt,
rein rechnerisch wäre die Kostenaufstellung bisher in Ordnung.
?

Vom addieren, subtrahieren, dividieren und multiplizieren her stimmt alles, aber ob es vom Grunde her seine Richtigkeit hat muss noch geklärt werden. Sprich, ob die Ausgaben gerechtfertigt waren.

Wie nennt sich der Vorgang, wozu die Betreuerin aufgefordert
wurde, im Fachjagon. ?

Schlussabrechnung, Aufstellung über die Verwendung des Vermögens

Danke
Birgit

Bitte

Andreas
Betreuer