Prüfung wiederholen

Hallo!
Ich studiere an einer FH und hier ist es laut der Prüfungsordnung so, dass man, wenn man eine Prüfung bestanden hat, diese nicht wiederholen kann!

Dies finde ich jedoch nicht in Ordnung, denn

  1. wird die Leistung eines Studenten verbessert, wenn er sich noch ein zweites Mal mit dem Stoff auseinandersetzt! Dies trägt meiner Meinung nach auch zu einem besseren Ansehen der FH mit.
  2. zahlen wir Studiengebühren und haben - meiner Meinung nach - ein Anrecht auf eine Dienstleistung zu der auch das Kontrollieren von Prüfungen zählt!
  3. wurden die ersten Klausuren von einem neuen Prof. so schwer gestellt, dass er die späteren alle leichter gestellt hat! Somit haben Studenten, die die erste Prüfung nicht bestanden haben, die Spätere mit einer 2,9 und besser bestanden! Ich hingegen bleibe bei meiner 3,7 (was damals mit die beste Note war)!

Gibt es eine Möglichkeit gegen diese Prüfungsordnung anzugehen, so dass ich zumindest diese 3,7 wieder loswerde?

Gerne bin ich auch bereit, diese Ordnung hinzunehmen, wenn einigermaßen gute Argumente FÜR diese Ordnung gibt! Den einzigen Vorteil sehe ich jedoch nur für die Professoren, die weniger Arbeit mit dem Kotnrollieren von Klausuren haben!

Gruß und Danke für Eure Antworten
Cartsten

Hallo,

Ich studiere an einer FH und hier ist es laut der
Prüfungsordnung so, dass man, wenn man eine Prüfung bestanden
hat, diese nicht wiederholen kann!

Die Prüfungsordnung ist bindend.
Gruß
loderunner

Hi Carsten

hier ist es laut der
Prüfungsordnung so, dass man, wenn man eine Prüfung bestanden
hat, diese nicht wiederholen kann!

Dies finde ich jedoch nicht in Ordnung

Ich finde das sehr in Ordnung. Stell dir vor, jeder Zweite würde eine Prüfung wiederholen wollen, weil er mit seinem Prüfungsergebnis nicht zufrieden war. Die Hochschulen könnten zumachen oder aber Riesen-Studiengebühren einführen, damit sie die vielen Extra-Prüfungen finanzieren können (Abeitszeit für Professoren usw.)
Gruß,
Branden

Hallo Carsten,

Ich studiere an einer FH und hier ist es laut der
Prüfungsordnung so, dass man, wenn man eine Prüfung bestanden
hat, diese nicht wiederholen kann!

Eine solche oder ähnliche PO hat jede FH und jede Uni

  1. wird die Leistung eines Studenten verbessert, wenn er sich
    noch ein zweites Mal mit dem Stoff auseinandersetzt! Dies
    trägt meiner Meinung nach auch zu einem besseren Ansehen der
    FH mit.

a) Warum setzt du sich nicht beim ersten Versuch mit dem Stoff auseinander?
b)Wieso soll das zu einem besseren Ansehen der FH beitragen?

  1. zahlen wir Studiengebühren und haben - meiner Meinung nach
  • ein Anrecht auf eine Dienstleistung zu der auch das
    Kontrollieren von Prüfungen zählt!

Stimmt! Deine Prüfung wurde ja auch kontrolliert.

  1. wurden die ersten Klausuren von einem neuen Prof. so schwer
    gestellt, dass er die späteren alle leichter gestellt hat!
    Somit haben Studenten, die die erste Prüfung nicht bestanden
    haben, die Spätere mit einer 2,9 und besser bestanden! Ich
    hingegen bleibe bei meiner 3,7 (was damals mit die beste Note
    war)!

Dumm gelaufen. Kann man aber nix gegen machen.

Gibt es eine Möglichkeit gegen diese Prüfungsordnung
anzugehen, so dass ich zumindest diese 3,7 wieder loswerde?

Nein, kannst du nicht. Die PO ist bindend, solange sie nicht gegen Gesetzte verstößt. Einen solchen Verstoß vermag ich nicht zu sehen.

Gerne bin ich auch bereit, diese Ordnung hinzunehmen, wenn
einigermaßen gute Argumente FÜR diese Ordnung gibt!

Ein Argument: Die PO gibt es, sie ist gültig und damit bindend.

Den
einzigen Vorteil sehe ich jedoch nur für die Professoren, die
weniger Arbeit mit dem Kotnrollieren von Klausuren haben!

Und für Studenten, weil sie dann gezwungen sind, sich bei der ersten Prüfung ordentlich vorzubereiten und damit ihre Studienzeit verkürzen und Studiengebühren sparen können.

Ralph

Huhu,

wir können bei uns dann in einer anderen Vorlesung, die zu dem „Gebiet“ zählt, nochmal eine Vorlesungsprüfung machen, die dann gilt. Aber nicht in der gleichen Vorlesung. So kann man bei uns zur Not die Note verbessern.

Und: Wenn du bei uns einaml durchgefallen bist und Prüfung im nächsten Versuch bestehst, steht ne 4 auf dem Schein oder Zeugnis oder wo auch immer, egal ob du die Prüfung mit 1 oder 4 gemacht hast, weil du sie beim ersten mal nicht bestanden hast und dann geht es nur noch um ob oder ob nicht und nicht um „wie“. Sonst ist es den anderen gegenüber unfair.

Kuck mal, ob es bei euch auch so ist.

Grüße,
Chris

Hallo Carsten,

Dies finde ich jedoch nicht in Ordnung,

ich schon.

  1. wird die Leistung eines Studenten verbessert, wenn er sich
    noch ein zweites Mal mit dem Stoff auseinandersetzt! Dies
    trägt meiner Meinung nach auch zu einem besseren Ansehen der
    FH mit.

Wenn Du den Stoff nach einmaliger intensiver Auseinandersetzung nicht beherrschst, wirst Du ihn auch nach zwei drei laxen Auseinandersetzungen nicht besser beherrschen.

Witz dazu:
Studi 1: Ich hab die Prüfung wieder versemmelt
Studi 2: Wie kommts
Studi 1: Waren schließlich wieder die gleichen Fragen

  1. zahlen wir Studiengebühren und haben - meiner Meinung nach
  • ein Anrecht auf eine Dienstleistung zu der auch das
    Kontrollieren von Prüfungen zählt!

Die Prüfung wurde abgehalten und kontrolliert.
Wenn Du im Verlauf der Prüfung merkst, dß es nicht gut läuft, verbietet Dir niemand, die Klausur nicht abzugeben, bzw. einen mündlichen Versuch abzubrechen, ihn als nicht bestanden werten zu lassen und erneut anzutreten.
Hab das selber einmal gemacht.

  1. wurden die ersten Klausuren von einem neuen Prof. so schwer
    gestellt, dass er die späteren alle leichter gestellt hat!
    Somit haben Studenten, die die erste Prüfung nicht bestanden
    haben, die Spätere mit einer 2,9 und besser bestanden! Ich
    hingegen bleibe bei meiner 3,7 (was damals mit die beste Note
    war)!

Thats Live. Und zudem ein Ausnahmefall. Daß Du gerade davon betroffen bist ist Pech, aber das Leben ist nun mal ungerecht.

Gibt es eine Möglichkeit gegen diese Prüfungsordnung
anzugehen, so dass ich zumindest diese 3,7 wieder loswerde?

Das kann Dir höchtens ein auf Prüfungsrecht spezialisierter Anwarlt sagen. Der AStA hat meist einen solchen an der Hand.

Gerne bin ich auch bereit, diese Ordnung hinzunehmen, wenn
einigermaßen gute Argumente FÜR diese Ordnung gibt! Den
einzigen Vorteil sehe ich jedoch nur für die Professoren, die
weniger Arbeit mit dem Kotnrollieren von Klausuren haben!

Hm, ich sehe keinen Sinn darin, die PO in Deinem Sinn zu ändern.
Gerade an FHen haben die Profs schon Prüfungen bis über beide Ohren.

Gandalf

Hallo Branden,

Stell dir vor, jeder Zweite
würde eine Prüfung wiederholen wollen, weil er mit seinem
Prüfungsergebnis nicht zufrieden war.

aber irgendwo unfair ist das schon. Hier bei uns streichen manche vor der Abgabe sämtliche Lösungen durch, um absichtlich durchzufallen und beim nächsten Mal die Prüfung besser zu bestehen. Andere lösen absichtlich nur so viele Aufgaben, dass sie noch nicht bestehen. Das wird ja auch von den Profs korrigiert. Dritte wiederum erscheinen gar nicht erst zur Klausur oder lassen sich krankschreiben. Hingegen kann derjenige, der die Ergebnisse schon abgegeben hat, die Prüfung nicht wiederholen, obwohl der zweite Versuch manchmal einfacher ist.

Aber schon klar, dass sich die Unis dann vor lauter erneut zu korrigierenden Prüfungen nicht würden retten können, deshalb ist das organisatorisch einfach nicht durchsetzbar.

Grüße,
Anja

Moin Carsten!

Hallo!
Ich studiere an einer FH und hier ist es laut der
Prüfungsordnung so, dass man, wenn man eine Prüfung bestanden
hat, diese nicht wiederholen kann!

ES IST NUN MAL SO: EINE PRÜFUNG, DIE DU EINMAL BESTANDEN HAST, KANNST DU NICHT ZWECKS VERBESSERUNG DER NOTEN WIEDERHOLEN.,

Dies finde ich jedoch nicht in Ordnung,

DAS IST UNERHEBLICH; SONDERN IN DEN PRÜFUNGSORDNUNGEN SO FESTGELEGT.

Cartsten

UWE

Hallo Branden!

ICh sehe durchaus die Problematik, wenn das erlaubt wäre ganz klar. Du darfst aber auch nicht vergessen, dass Du etwas studiert hast, bei dem das i.d.R. egal war oder nicht?
Bei euch waren die vielen Prüfungen doch immer bestanden oder nicht und nur die wenigen Staatsprüfungen gingen auf Note oder?
Das ist ja schon etwas anders, wenn man im ersten Semester an der Uni Klausuren schreibt, die (und das nicht zu knapp) gleich in die Endnote im Diplom eingehen. Da kommen einem Gedanken wie die von Anja geäußerten.

Gruß, Stefan

Ruhig Brauner!
Hallo

Also auch, wenn ich die Ansicht des Ausgangsbeitrages nicht teile, halte ich diesen Beitrag für völlig unsachlich und zudem inhaltlich falsch.

Ich studiere an einer FH und hier ist es laut der
Prüfungsordnung so, dass man, wenn man eine Prüfung bestanden
hat, diese nicht wiederholen kann!

ES IST NUN MAL SO: EINE PRÜFUNG, DIE DU EINMAL BESTANDEN HAST,
KANNST DU NICHT ZWECKS VERBESSERUNG DER NOTEN WIEDERHOLEN.,

Erstmal Hörgerät anstellen, oder warum schreist Du so?

Im Übrigen ist die Aussage einfach falsch. Die Studienordnungen der deutschen Universitäten kennen eine Reihe von Möglichkeiten, eine auch bestandene Prüfung zur Verbesserung zu wiederholen.

Als Beispiel aus der Rechtswissenschaft:

Da man die Teilleistungen der Scheine in verschiedenen Teilbereichen der jeweiligen Rechtsgebiete absolvieren kann (also zB. Klausur im Zivilrecht in Schuldrecht, Deliktsrecht oder Zivilprozessrecht), kann man natürlich von allen Bestandenen die beste einreichen.

Noch deutlicher wird das im Staatsexamen. Im ersten Staatsexamen hat man die Möglichkeit, innerhalb der ersten 8 Semester einen sog. „Freischuss“ zu machen. Das ist ein ganz normales erstes Staatsexamen. Und wenn man möchte, kann man die komplette Prüfung, auch bei Bestehen des ersten Versuchs, wiederholen und sich dann das bessere Ergebnis aussuchen.

Das zweite Staatsexamen gibt inzwischen auch die Möglichkeit, die Prüfung nach einem halben Jahr (und einer netten Prüfungsgebühr) komplett zu wiederholen.

Andere Studiengänge haben ähnliche Regelungen.

Deine obige Aussage ist als quatsch.

Dies finde ich jedoch nicht in Ordnung,

DAS IST UNERHEBLICH; SONDERN IN DEN PRÜFUNGSORDNUNGEN SO
FESTGELEGT.

Hörgerät noch immer nicht angestellt?

Wie auch immer, was sollen derart schwachsinnige Beiträge. Der Fragesteller hat sicherlich nicht bezweifelt, dass er an die Studienordnung gebunden ist, sondern das Thema lediglich zur Diskussion gestellt.

Auch ich habe wenig für demokratische Strukturen und umfangreiche Mitspracherechte der Studenten an Universitäten übrig, eine derart obrigkeitshörige und unkritische Aussage, wie Deine obige, ist jedoch selbst hier fehl am Platz.

Langsam habe ich das Gefühl, dass es irgendwie nicht an mir lag, dass ich ein schlechter Schüler war.

Dea

Tag auch,

hättest Du es am liebsten so: bestandene Prüfungen wiederholen, wenn die Wiederholungsprüfung schlechter (oder gar: nicht) bestanden wurde, gilt die erste? Oder beliebig oft wiederholen?

fragt der Vieux