Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer

Hallo. Gibt es die Möglichkeit eine Ausbildung zum staatl. geprüften Übersetzer (nicht Dolmetscher, falls das getrennt möglich ist) mit einem verkürztem Bildunsweg zu machen, wenn man die beiden Fremdsprachen bereits (wirklich) fließend spricht? Mir ist klar, dass ich noch an meiner Punktuation und Ausdrucksweise im Deutschen arbeiten muss, auch wenn ich bereits seit mehreren Jahren täglich Englisch und Französisch lerne/übe und auch bei jeder Gelegenheit (im Geiste „dolmetsche“), aber das müsste doch schon mal ein guter Einstieg sein. Außerdem kenne ich Leute die mitten in einer solchen Ausbildung sind, aber in Ihren Sprachen wirklich deutlich schlechter sind als ich in E/F, deswegen wär’s ja dumm, wenn ich nochmal bei null anfangen müsste, wenn ich der Meinung bin (und ich glaub wirklich nicht, dass ich mich da überschätze), dass ich „nur“ noch meine übersetzerischen Fähigkeiten verbessern müsste (was ich nicht auf die leichte Schulter nehm!), aber nicht mehr die Sprache an sich lernen müsste.

Vielen Dank für die Hilfe

ciao!

P.S.: Destruktive Kritik bitte sparen, v.a. wenn’s darum geht, dass der gerade von mir geschriebene Text keine tolle Ausdrucksweise beinhaltet; das weiß ich selbst, aber darum geht’s hier ja auch nicht.

Hallo Linguist,

die Staatsprüfung kann jeder vorbereiten wie er will, die Materie ist nicht von Akad gepachtet… Entscheidend sind die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung.

Die Staatsprüfungen liegen in der Kompetenz der Bundesländer. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen und auch die tatsächliche Handhabung in Einzelfällen ohne formale Qualifikation (Wertung nachgewiesener vorhandener Praxis etc.) variieren von Land zu Land. Staatsprüfung aus den klassischen „Gutes-Abi-Ländern“ Bayern und Baden-Württemberg gelten als tendenziell „höherwertig“, sind aber in der Zulassung enger beschränkt. Zulassung ohne formale Qualifikation ist für seltene Sprachen eher zu erreichen als für die europäischen Standards.

Anlaufstellen sind die Regierungspräsidien und in Zweifelsfragen natürlich auch der BDÜ. Damit nix anbrennt, sollte in jedem Fall nicht bloß die Prüfungsordnung rechtzeitig vorher im Volltext studiert werden, sondern auch die (gegen Gebühr) zumindest in einigen Ländern angebotene Möglichkeit, die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelfall sozusagen als „Trockenübung“ zu übeprüfen.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Ich mache seit einigen Monaten auch eine Ausbildung zur staatl. geprüften Übersetzerin für Deutsch-Ungarisch und zwar in Hamburg. Es ist eine private Sprachschule, die mich auf die Prüfung vorbereitet und was schön ist, ich kann es mir zeitlich einteilen und es ist Einzelunterricht.(leider nicht besonders günstig)
Prüfungen gibt es 2x im Jahr, im Mai und irgendwann im Herbst, für Ungarisch in Berlin und in Leipzig, für die andere Sprachen vielleicht auch noch in anderen Städten. Und je besser Du die Sprache sprichst umso weniger Stunden würdest Du natürlich brauchen, aber 50 sind das Minimum.
Wünsche Dir viel Erfolg!
Hortenzia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@Martin May und @Hortenzia: Wo? (Link)
Hallo!

Bitte könnt Ihr evtl einen Link nennen wo das alles beschrieben und mitgeteilt wird? Oder zumindest sagen wie ich danach suchen kann?

Vielen Dank im Vorfeld!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

einen guten Einstieg bildet meines Erachtens die HP des Fachverbandes http://www.bdue.de

Zu den Ansprechpartnern bei den Regierungspräsidien und den entsprechenden Quellen betr. Prüfungsordnung ists vielleicht besser, sich telefonisch durchzuarbeiten.

Interessant beim BDÜ übrigens am Rande: Auf der durch den BDÜ veröffentlichten „Exotenliste“ (zum Auffinden von Übersetzern seltener Sprachen, die beim BDÜ organisiert sind) stehen bloß ganz wenige Adressen für Catalan.

Das ist ganz interessant, weil es für Prüfung und Vereidigung von Übersetzern seltener Sprachen Erleichterungen gibt.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Hallo nochmal,

hier ist das entsprechende Merkblatt des Oberschulamtes Karlsruhe:

http://www.oberschulamt-karlsruhe.de/vis/downloads/u…

Entsprechende Veröffentlichungen gibts bei allen Oberschulämtern, die die Prüfungen abnehmen.

Die Prüfungsordnung im Volltext hab ich nicht im Internet gefunden, auf Papier gibt sies allemal.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Wieviele Sterne darf man geben???
Hallo Martin!

Maaaaaaaaaaaaaaa!!!

VIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIELEN HERZLICHEN DANK…
für Deine Antwort!

Wirklich sehr jammerschade, daß ich dir bloß nur ein Sternchen geben darf. Und dazu noch mit dem Català-Tipp!

Wann immer Du in Nbg-er Raum verweilst, kriegst du von mir ein Bier (o.Ä.) spendiert!

Ich sage nur: Du hast mir wirklich sehr geholfen und bin dir ewig dankbar!

Ganz, ganz liebe Grüße aus Nürnberg (Du weiß schon, die Stadt wo du einmal Freibier hast!) ;o)))
Helena

Hallo Martin!
Nochmals vielen herzlichen Dank für deine Mühe.
Ich schaue mir umgehend die Seite an.
Nochmals ein Sternchen für Dich!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena