Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie ihr darüber denkt?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet sich jeder deutsche Bundesbürger und alle Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, zum Ablegen der Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit.

Inhalte der Prüfung sind die wichtigsten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere das Vertrags- und Schuldrecht, sowie Teile aus dem Strafgesetzbuch (StGB).

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, jedoch höchstens einmal pro Monat.

Mit dem Bestehen der Prüfung erhält man den Titel „voll geschäftsfähig“ verliehen, der auch im Personalausweis eingetragen wird.
Weiterhin ist jeder, der die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat berechtigt, sich „voll geschäftsfähig“ bezeichnen zu dürfen.

Um rechtswirksame Geschäfte außerhalb des Internets abschliessen zu können, genügt die Vorlage des Personalausweises mit dem Eintrag „voll geschäftsfähig“ beim jeweiligen Vertragspartner.

Damit rechtswirksame Geschäfte im Internet abgeschlossen werden können, erhält jede voll geschäftsfähige Person einen mobilen Fingerabdruckscanner, der an einem PC mit Internetanschluss installiert werden kann.

Alle Internetseitenbetreiber, die Angebote für volljährige Personen anbieten, haben sich zusammengeschlossen und in einem Verhaltenskodex vereinbart, dass Sie alle Angebote für volljährige Personen nur mit einem biometrischen Schutz zugänglich machen werden.
Stand der Technik ist derzeit das Verfahren zur Erkennung des Fingerabdrucks.

Um dieses Verfahren nutzen zu können, es es erforderlich, dass von jeder volljährigen Person ein Fingerabdruck gespeichert wird.
Eine Verpflichtung, seinen Fingerabdruck beim Bundesamt für Volljährigkeit zu hinterlegen, besteht nicht.

Möchte jemand ein Angebot wahrnehmen, dass sich an volljährige Personen richtet, so muss diese Person seinen Finger auf einen Fingerabdruckscanner legen, der den Finger abscannt und das Ergebnis der Prüfung mit den Fingerabdrücken des Bundesamts für Volljährigkeit vergleicht.
Fällt das Ergebnis positiv aus, so kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden.
Ist das Ergebnis negativ, so wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.

Alle Personen, die beim Einführen dieser Regel noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet und einen Vertrag geschlossen haben, den man erst ab 18 Jahren hätte schliessen dürfen, werden dazu verurteilt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Weitere Informationen können beim Bundesamt für Volljährigkeit angefordert werden.

Gruß

Norbert

Ist das Ergebnis negativ, so wird ein Bußgeld in Höhe von 50
Euro fällig.

werden dazu
verurteilt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden - du willst Volljährigkeit an eine bestandene Prüfung koppeln?

Es ist der Vorzug - und gleichzeitig auch die größte Schwäche - der Demokratie, daß grundlegende Befähigungen keine Privilegien sind, die man sich erarbeiten müsse, sondern Rechte, die jedem gleichermaßen einfach aufgrund seiner Existenz zustehen. Der Status als voll geschäftsfähiger Bürger mit Wahlrecht ist so ein Recht - er steht jedem automatisch zu, der über 18 ist. (Die Geschäftsfahigkeit alleine tritt glaube ich mit 16 in Kraft.) Manche Rechte erwirbt man mit dem Alter Null einfach dadurch, daß man geboren wird.

Das Typische an der Demokratie ist, daß auch die Dummen, Faulen, Häßlichen und Bösen dieselben Rechte und Möglichkeiten haben wie alle anderen, und diese so über uns bestimmen, indem sie Rechtsgeschäfte abschließen und das Wahlrecht ausüben.

Natürlich könnte man sagen, daß es für alle besser wäre, wenn nur die Intelligenten geschäftsfähig wären, und nur jene das Wahlrecht haben dürfen, die einen IQ von 120 haben. Außerdem wäre es gut, wenn man neben dem Geschäftsführerschein einen Fortpflanzungsführerschein machen müßte: Nur wer IQ 120 hat, darf sich fortpflanzen. Alle anderen werden sterilisiert. Das garantiert, daß das Land in Fortschritt und Frieden erblüht, weil es nur noch intelligente Menschen gibt, die für alle anderen bestimmen!

Das Höchste der Gefühle wäre dann, wenn derjenige mit dem überhaupt höchsten IQ überhaupt über alles bestimmt - Politik und Geschäfte, und daß sonst niemand geschäftsfähig ist und es kein Wahlrecht mehr gibt.

Wie das dann ausgeht, kann man bei Platon nachlesen.

Gruß
dataf0x

Es ist der Vorzug - und gleichzeitig auch die größte Schwäche

  • der Demokratie, daß grundlegende Befähigungen keine
    Privilegien sind, die man sich erarbeiten müsse, sondern
    Rechte, die jedem gleichermaßen einfach aufgrund seiner
    Existenz zustehen. Der Status als voll geschäftsfähiger Bürger
    mit Wahlrecht ist so ein Recht - er steht jedem automatisch
    zu, der über 18 ist. (Die Geschäftsfahigkeit alleine tritt
    glaube ich mit 16 in Kraft.) Manche Rechte erwirbt man mit
    dem Alter Null einfach dadurch, daß man geboren wird.

Ich stimme dir zu „rechtsfähig“ wird man durch Geburt.
Geschäftsunfähig bis man bis 7.
Beschränktgeschäftsfähig bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag.
Das Wahlrecht bekommt man mit 18.
Ab 21. trifft einen automatisch - ohne weitere Prüfung - das Erwachsenenstrafrecht, davor kann man eventuell noch unters Jugendstrafrecht fallen.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat man ab 14.

Woher also kommen deine 16 Jahre?
Das einzige was ich mit 16 verbinde ist die FSK16 Empfehlung bei filmen.

Ansonstewn geb ich dir inhaltlich recht.

Woher also kommen deine 16 Jahre?

Da viele mit 16 ein eigenes Einkommen haben, dachte ich, hier wäre die Grenze. War wohl ein Irrtum :wink: Aber die Grundidee kam trotzdem rüber denke ich.

Gruß
dataf0x

Aber die Grundidee kam
trotzdem rüber denke ich.

Stimmt. An der gabs ja auch nix auszusetzen :smile:
Die Rückfrage war reine Neugier die du hiermit befriedigt hast.

Gruß Ivo

Zum Hintergrund meiner Idee
Hallo,

ich möchte euch nun den Hintergrund zu meiner Idee erzählen.

Im Internet wird ja derzeit heftig über solche SMS-Abo Dienste wie simsen.de diskutiert.
Diese Diskussion (Legal ja oder nein) finde ich einerseits sehr interessant, gehen mir aber andererseits auch auf die Nerven.
Hinzu kommt noch die sehr langsame Art der Medien darüber zu berichten.

Ein weiterer Hauptausschlaglöser für meine Idee, war die folgende Schreiberei eines 16-jährigen:

quote:

Hallo Leute ich in noch minderjährig (16) und habe mich auf der Seite www.eusms.de angemeldet. Auf der Startseite
stand: 50 SMS Startguthaben bzw free sms. Jetzt habe ich mich angemeldet so 8 mal und es ist nie was dran gestanden das es was kostet. Ich habe lediglich die AGBs bzw Preisliste übersehen in der stand Grundgebühr 38,68 Euro. Als ich mich mit falschen Adressdaten und flaschem Namen und Gebutsdatum angemeldt habe habe ich jetzt gestern einen Anruf von einem Mitarbeiter von dieser Firma erhalten und er hat mir gesagt ich hätte bei ihnen jetzt Schulden gemacht in höhe von 279,18 Euro und soll dies bis Freitag, den 10.06.05 zahlen sonst bekäm ich eine Anzeige. Ich finde das voll unfair das sie nicht schon bei der ersten Anmeldung wenigstens per E-Mail oder SMS geschrieben haben das es was kostet. Ich bin am überlegen ob ich diesen Betrag zahlen soll oder nicht, aber es ist dennoch Betrug von denen finde ich. Ich habe halt gedacht es sei kostenlos und mich deswegen mit falschen Namen usw angemeldet, damit ich die 50 SMS immer wieder benutzen kann. Hätte ich aber gewusst das es was kostet hätte ich dies natürlich nicht gemacht. Habe außerdem noch festgestellt das diese Seite das mit absicht macht, weil 38 Euro viel zu viel sind. Auf einem Handy kostet ne SMS 19 cent und 50 SMS wären dann 9,50 Euro und das von denen ist fast das vierfache. Was ratet ihr mir jetzt zu tun. Soll ich das Geld zahlen oder mich anzeigen lassen oder gleich ne Gegenanzeige machen, weil die Seite ja auch nicht auf der ersten Seite hinschreibt das es was kostet, so wie es sein muss. Ich bitte euch um eine schnellstmögliche antwort in diesem Thread


Ich finde es nicht schön, wenn manch ein Kiddie glaubt mit solch einer Dummdreistigkeit ans Ziel zu kommen.

Aus diesem Grund habe ich mir dann überlegt, wie man Internetgeschäfte „sicherer“ machen könnte.
Dabei habe ich ein bisschen herumgesponnen und diese Idee von mir ist entstanden.

Selbstverständlich weiß ich, dass das ganze nur Phantasie und Utopie bleiben wird.

Ich hoffe, jetzt könnt ihr alles besser nachvollziehen.

Gruß

Norbert

Der Weg zur ewigen Jugend
Hallo,
prima Idee. Es gibt in Deutschland schließlich noch viel zu wenig Prüfungen, Ämter, Richtlinien und Regelungen. Also schaffen wir noch ein Amt für Volljährigkeit, das zahlt Steinbrück aus der Portokasse. Blöd nur, wenn jemand eine Lernbehinderung hat. Der muss dann ewig Kind bleiben? Hey, zwei Fliegen mit einer Klappe: So wäre kurz mal der Wunsch nach der ewigen Jugend realisierbar.

Gruß
André

Aus diesem Grund habe ich mir dann überlegt, wie man
Internetgeschäfte „sicherer“ machen könnte.

Achso :smile: Na dann.

Dann überlegen wir mal: Laut Ivo ist ein 16jähriger „beschränkt geschäftsfähig“. Ein Jurist müßte klären, ob ein Onlinegeschäft mit einem 16jährigen gültig ist. Ich würde darauf tippen, daß es das ist. Wenn es das nicht ist, haben die Eltern rechtliche Möglichkeiten, nicht zahlen zu müssen. Wenn es gültig ist (davon gehe ich aus), dann hat die Firma rechtliche Möglichkeiten, an ihr Geld zu gelangen.

Es steht jedem frei, einem Vertrag, den er angeboten bekommt, anzunehmen oder nicht. Tut er es, ist er daran gebunden, außer es kann Betrug nachgewiesen werden. „Das hab ich nicht gelesen“ gilt nicht. Von einem Geschäftsfähigen wird erwartet, daß er lesen kann. Gegen Dummheit gibt es nunmal kein Gesetz. Es gibt 50jährige, die kaufen sich „Magnetarmbänder“, weil sie dran glauben, daß sie dadurch besser schlafen. Soll man das auch verbieten?

Gruß
dataf0x

Hallo Dataf0x,

Gegen Dummheit gibt es nunmal kein Gesetz.

Leider

Es gibt 50jährige, die kaufen sich „Magnetarmbänder“, weil sie
dran glauben, daß sie dadurch besser schlafen. Soll man das
auch verbieten?

Ja! Unbedingt! Ein toller Vorschlag, da bin ich begeistert.
Einverstanden, wenn wir Esoterikmessen gleich mit verbieten? :wink: Aber wo ist dann die Grenze? Religionen auch verbieten geht ja laut Verfassung nicht.

Gruß, Rainer

Dann überlegen wir mal: Laut Ivo ist ein 16jähriger
„beschränkt geschäftsfähig“. Ein Jurist müßte klären, ob ein
Onlinegeschäft mit einem 16jährigen gültig ist. Ich würde
darauf tippen, daß es das ist. Wenn es das nicht ist, haben
die Eltern rechtliche Möglichkeiten, nicht zahlen zu müssen.
Wenn es gültig ist (davon gehe ich aus), dann hat die Firma
rechtliche Möglichkeiten, an ihr Geld zu gelangen.

Ich finde es aber überhaupt nicht gut, wenn ein 16 jähriger sein Geburtsdatum falsch in ein Online-Formular eingibt (er macht sich älter), nur damit er an die Dienstleistung oder Ware kommt.
Und hinter her dann behaupten, dass da nix dort stand, dass es was kostet finde ich oberdreist.

Ich finde es aber überhaupt nicht gut, wenn ein 16 jähriger
sein Geburtsdatum falsch in ein Online-Formular eingibt (er
macht sich älter), nur damit er an die Dienstleistung oder
Ware kommt.
Und hinter her dann behaupten, dass da nix dort stand, dass es
was kostet finde ich oberdreist.

Ja ich auch :smile: Aber was würde eine Prüfung da ändern? Es fehlt allgemein eine elektronische Art der Identifizierung. Bei der Internetwahl wird das doch auch diskutiert.

Gruß
dataf0x