prüfungen an universitäten (österreich)

wie lautet das gesetz bzw. artikel in dem die prüfungen (UNI) und die

umstände/benotung/einspruch/(un)gleichbehandlung geregelt werden?

jemand hat nämlich folgendes problem:

er versteht sich nicht mit einem Lehrveranstaltungsleiter und kann zu einem klausurentermin nicht kommen. Der LVA Leiter will nun für denjenigen eine eigene klausur zusammenstellen.
derjenige hat nun die angst er könnte ungerecht behandelt werden.

mfg kalus

Hallo!

Also wenn man bei einer Lehrveranstaltungsprüfung zum Klausurtermin nicht da sein kann, dann ist das mal grundsätzlich pech. Wenn der LVA Leiter dann noch eine eigene Klausur zusammenstellt ist dies ein Entgegenkommen.

Rechtsmittel gegen ein Prüfungsergebnis gibt es keines. Geregelt ist das alles im Universitätsgesetz (UG).

Gruß
Tom

HI,

Hallo!

Also wenn man bei einer Lehrveranstaltungsprüfung zum
Klausurtermin nicht da sein kann, dann ist das mal
grundsätzlich pech. Wenn der LVA Leiter dann noch eine eigene
Klausur zusammenstellt ist dies ein Entgegenkommen.

Das sehe ich auch so. Schreib die Klasur nächstes Semester, ist ärgerlich aber es ist ja vermutlich ein Vollzeitstudium, da gibt es eigentlich kaum Gründe warum man an dem Termin keine Zeit hat.

Rechtsmittel gegen ein Prüfungsergebnis gibt es keines.
Geregelt ist das alles im Universitätsgesetz (UG).

Ich weiß nicht wie das in Österreich ist, aber bei uns sind eigentlich alle Prüfungsdinge in der DPO ( Diplomprüfungsordnung ) festgehalten wo man nachschalgen kann, wenn was unklar ist ( wobei das bei dem ein oder anderen Paragraphen nicht immer der Fall sein muss :wink: kann auch noch unklarer sein danach )

Dennoch viel Glück bei der Klausur und ich denke, wenn er dir insoweit entgegenkommt dir extra eine Klausr zu geben wird er dich nicht ungerecht behandeln…

Gruß Soera

Gruß
Tom

Hallo kalus,
wie soll das denn anders vor sich gehen? Willst Du drei Tage nach der ersten Klausur dann diese nachschreiben mit genau den gleichen Aufgaben? Findest Du, daß das dann Gleichbehandlung wäre?

Es ist doch wohl völlig klar, daß es neue, andere Aufgaben sein müssen. Die Bewertung ist dann logischerweise auch eine andere. Und eine Kontrolle darüber, wie schwer oder leicht eine Klausur ist, gibt es genausowenig wie eine Kontrolle darüber, wie sie der Professor bewertet (ausgenommen offensichtliche Ungleichbehandlung zweier Kandidaten bei der GLEICHEN Klausur). Nicht mal die unterschiedliche Bewertung der selben Aufgabe bei zwei verschiedenen Klausuren könnte man dem Prof. vorwerfen.

Es bleibt Dir nur übrig, entweder im nächsten Semester mit den anderen Studenten mitzuschreiben oder eben auf das Ehrgefühl und den Gerechtigkeitssinn (oder eben die Gnade) Deines Professors zu vertrauen.

Gruß
Axel (Fachhochschule, Deutschland)