Hallo ihr lieben,
nehmen wir mal an, jemand hat heute einen Brief vom Finanzamt bekommen.
Prüfungsanordnung
Anordnung einer Außenprüfung
Die Außenprüfung erstreckt sich auf:
- Einkommensteuer (einschl. ges. Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum Schluss des Veranlagungszeitraums) 2007 - 2009
- Umsatzsteuer 2007 - 2009
Diese Person hat seit vielen Jahren ein Nebengewerbe, das mittlerweile allerdings seit Anfang 2010 stillgelegt, aber nicht abgemeldet ist.
Jetzt soll der Zeitraum von 2007 bis 2009 geprüft werden.
Diese Person hat von solchen Sachen allerdings keine Ahnung und wollte daher wissen, was genau dem Prüfer dann alles vorlegen muss?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde immer von der Person selbst gemacht, 2007 musste diese noch monatlich gemacht werden, 2008 nur noch vierteljährlich und 2009 nur noch jährlich.
Was genau muss nun alles vorbereitet werden?
Alle gestellten Rechnungen / alle Verkäufe.
Alle Rechnungen von anderen Unternehmen / alle Einkäufe.
???
Geschäftsbücher oder so, sind nicht vorhanden, lediglich eine Excel-Tabelle, wo alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt wurden.
Ist das auch ausreichend?
Müssen auch die Kontoauszüge vorgelegt werden, oder können diese vom Finanzamt verlangt werden?
Das Problem ist, dass für das Nebengewerbe kein extra Konto eingerichtet wurde, es wurde alles über das private Konto abgewickelt.
Müssen auch die Unterlagen über das Einkommen aus dem Hauptberuf der Person (Angestellter) vorgelegt werden, oder wie läuft das genau ab?
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon mal und allen noch eine schöne Woche!
MfG. Volker