Prüfungsanspruch Quereinsteiger

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Und zwar geht es darum ob man den Prüfungsanspruch auf eine Zweitprüfung (weil die erste nicht bestanden wurde) verliert wenn man im Kultusministerium anruft und sagt, dass man die Lehrprobe nicht machen möchte.
Ziel: man möchte den Prüfungsanspruch nicht verlieren und sich in einem anderen Bundesland nochmal als Quereinsteiger bewerben. Die momentanen Prüfer sind voreingenommen und man wurde schon vordefiniert zum Durchfallen (bitte jetzt keine Diskussion über Voreingenommenheit usw., dass das Land immer wieder mehr Quereinsteiger einstellt als sie dann tatsächlich behalten will wurde schon mehrfach von Kollegen bestätigt).

Grüße
Jessica

Hi Jessica,

ohne Darstellung des Sachverhalts ist vermutlich keine Antwort möglich.
Evtl. ist die Personalvertretung Deiner Dienststelle oder die Rechtsabteilung der Gewerkschaft ohnehin der bessere Ansprechpartner.

Beste Grüße

Michael

P.S.: Ein nicht wirklich hilfreicher Hinweis: zu Formalia von Prüfungen sind Prüfungs- und Ausbildungsordnungen(-gesetze) einschlägig, dort müsstest Du etwas über Wiederholungsmöglichkeiten, Zusammensetzung von Prüfungskommissionen etc. finden.