Ist es erlaubt, bei Einsichtnahme in seine schriftliche Prüfungsarbeit eine Kopie anzufertigen?
Hallo Kristina,
die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da solche Dinge die jeweilige Prüfungsordnung regelt.
Drei Beispiele :
Nach dem Juristenausbildungsgesetz z.B. durfte die
Einsicht nur einmal vorgenommen werden, in der Geschäftsstelle des Justizprüfungsamts und maximal für fünf Stunden. Es war untersagt, Abschriften zu fertigen.
In der Prüfungsordnung für Sozialversicherungsfachangestellte können einem die Prüfungsunterlagen nach der Prüfung sogar gleich ganz ausgehändigt werden
während in der Fortbildungsverordnung dieses Berufszweiges der Prüfling dann nur noch Einsicht nehmen durfte.
Ich nehme an, es steht alles in Deiner Prüfungsverodnung.