Prüfungsaufgabe gbr

hallo mitexperten …

habe einen fall, bei dem ich nicht so ganz weiterkomme… also hier der sachverhalt

der freiberufler A und der Freiberufler B möchte gerne zukünftig nach ausse unter der „A+B gbr“ auftreten. Zum 01.01. des Geschäftsjahres eröffnen Sie ein Konto und starten mit Ihrer Unternehmung. Sowohl A als auch B waren in den Vorjahren in der gleichen Branche freiberuflich tätig und möchten auch weiterhin einige Rechnungen unter eigener Steuernummer weiterschreiben. Sowohl der A also auch der B haben einen PKW in Ihrem EIGENEN BV und das soll auch weiterhin so sein.

Sontiges BV der GbR wird neu erworben, so dass kein BV zu Buchwerten übergeben wird.

Hier meine Lösung:

A und B sind gesellschafter der gbr. der gewinn der gbr wird vom betriebsfinanzamt gesondert festgestellt und fließt in die est erklärungen der beiden mit ein.

sowohl a als auch b haben noch weitere §18er einkünfte in deren BV die beiden PKW´s stecken und einige einnahmen von Kunden, die sie sich nicht teilen wollen.

a) die pkws werden auch für fahrten für die gbr genutzt. die reisekosten werden mit 0,30 eur / km abgerechnet. (richtig?)

so, das ist so die kernfrage…

freue mich über antworten

vielen dank

tom

Solange ein WG kein notwendiges Betriebsvermögen darstellt, kann man die Fahrzeugkosten analog den pauschalen Kilometersätzen des BMF abrechnen.

Solange ein WG kein notwendiges Betriebsvermögen darstellt,
kann man die Fahrzeugkosten analog den pauschalen
Kilometersätzen des BMF abrechnen.

aber ie WG sind doch bereits in den BV der Gesellschafter… werden/müssen die übergeben werden oder erklären beide noch eigene eionkünfte aus 18 weil jeder der beiden ja auch noch eigene kunden hat, die er selbst betreut und die nicht von der gbr betreut werden…