Prüfungsdauer - Gesetz?

Hallo Wissende,

ich benötige eine rechtliche Grundlage (Gesetz, Verordnung) in dem deutlich hervorgeht, ob die Vorbereitungszeit (Zeit, in der der Prüfling die Aufgabenstellungen bekommt und entsprechend vorbereitet) für eine mündliche Prüfung zur Prüfungszeit -dauer gehört oder nur wirklich das mündliche Gespräch.

Bitte keine Meinungen, sondern rechtliche Grundlagen. Und zwar für Fortbildungsprüfungen vor der IHK.

Natürlich habe ich da schon gefragt, jedoch nur Schulterzucken erlebt.

Gruß
Hans

Moin,

Bitte keine Meinungen, sondern rechtliche Grundlagen. Und zwar
für Fortbildungsprüfungen vor der IHK.

welche IHK?
Was für eine Fortbildung?

Gandalf

Alta, da guckstu Prüfungsordnung!
Darauf ein gurgleurp!

Habe ich natürlich gemacht - da steht nur die Dauer in Minuten. Wie in jeder PO. Das beantwortet nicht meine allgemeine Frage.

Eigentlich steht in jeder PO die Dauer in Minuten z.B. Gepr. Industriefachwirt. Aber nicht, ob die VZ zur PZ gehört.

Hallo,

wenn das einer beantworten kann, dann die IHK.

Es gibt eine Gesamtzeit pro Prüfling, meistens ca. 45 Minuten. Am Anfang wird die Aufgabe / Frage gestellt und der Prüfling hat dann die angegebene Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Dann folgt die eigentliche Prüfung.

Alle Teile: Vorbereitung und das mündliche Vortragen sind Bestandteile der Prüfung.

Was ist denn eigentlich das Problem? War die Vorbereitungszeit zu kurz oder die eigentliche Prüfungsdauer zu lang?

Ich würde mich bei der IHK nicht von einem Schulterzucken abspeisen lassen - dann hast Du eben den Falschen gefragt.

Ich wollte mal bei der IHK nachfragen, ob ein Zeltlager mit Volleyballturnier als Bildungsreise anerkannt wird und habe dafür mindestens zwei Stunden telefonieren müssen.

Es kann aber auch sein, dass es eben nicht geregelt ist, sondern flexibel gestaltet werden kann. Es ist aber nur logisch, dass es irgendwie im Verhältnis stehen sollte - meistens 1/3 Vorbereitung, 2/3 Prüfung.

Viele Grüße

Hallo,

wenn das einer beantworten kann, dann die IHK.

Konnte sie nicht.

Alle Teile: Vorbereitung und das mündliche Vortragen sind
Bestandteile der Prüfung.

Genau dieses möchte ich gesetzlich belegen. Ich bin genau dieser Meinung. Meinung ist kein Gesetz.

Was ist denn eigentlich das Problem?

Ich bin Prüfungsausschussvorsitzender - habe Kritiker im Prüfungsausschus - die o.g. anders sehen - nämlich Vorbereitungszeit ist keine Prüfungszeit. Das möchte ich mit Gesetzen oder VOs belegen. Die IHK weiß nicht Bescheid.

Gruß
Hans

Moin,

Ich bin Prüfungsausschussvorsitzender -

Die IHK weiß nicht Bescheid.

da würde ich aber mal ordentlich Dampf machen!
Die haben einen Justiziar und der muss das wissen, bzw. herauskriegen können was Sache ist, wenn er es nicht aus dem Stehgreif sagen kann.

Jetzt weiß ich nicht, welche Aufsichtbehörde für die IHK zuständig ist, aber wenn die Damen und Herren ernsthaft hartleibig bleiben, sollte eine Beschwerde dort Wunder wirken.

Gandalf

Hallo,

Ich bin Prüfungsausschussvorsitzender - habe Kritiker im
Prüfungsausschus - die o.g. anders sehen - nämlich
Vorbereitungszeit ist keine Prüfungszeit. Das möchte ich mit
Gesetzen oder VOs belegen. Die IHK weiß nicht Bescheid.

Jetzt wäre es erstmal interessant um welche Prüfung es sich handelt und was genau in der Prüfungsordnung steht. Sonst stochen wir hier nur mit der Stange im Nebel.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

eigentlich ist es eine allgemeine Frage: Gehört die Vorbereitungszeit (VZ) zur Prüfungszeit.

Wenn Du es konkret haben willst die PO sagt: „die Prüfungsdauer soll 20 min nicht überschreiten“. Mit VZ oder nicht?

Gruß
Hans

Hallo,

eigentlich ist es eine allgemeine Frage: Gehört die
Vorbereitungszeit (VZ) zur Prüfungszeit.

Eigentlilch wird es keine allgemeine Antwort geben. Soweit ich informiert bin, gibt es kein „Bundesprüfungsgesetz“ sondern immer nur die jeweiligen Prüfungsordnungen.
Und die Institutionen, die die Prüfungsordnungen erlassen haben da einige Freiheiten (das ist gut so).

Wenn Du es konkret haben willst die PO sagt: „die
Prüfungsdauer soll 20 min nicht überschreiten“. Mit VZ oder
nicht?

Erstmal das Gegenbeispiel: Abschlußprüfung in einem Ausbildungsberuf, Dauer dieser Aufgabe 3 Stunden. Die Auszubildenden sollen eine „praktische Tätigkeit“ ausführen. Vorher muß Einiges berechnet werden. Die Zeit läuft von der Eröffnung der Aufgabe an (ist auch so vom Prüfungsausschuß kalkuliert), wer längere Rechenzeit braucht, dem könnte diese Zeit hinterher fehlen. Seit über zehn Jahren wird diese Praxis von allen Beteiligten akzeptiert.

Bei Deiner Zeitangabe von 20 Minuten scheint das etwas anders zu sein, da die Zeit viel kürzer ist.

Ich würde mich vom Praktischen her nähern:
Was wird geprüft (Ausbildugsinhalte)?
Welche Zeit wird für die „eigentliche“ Prüfung benötigt/angesetzt?
Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Wann wird der zu prüfenden Person die Aufgabe eröffnet (vor oder nach der „Vorbereitungszeit“)?
Ist das, was in der Prüfung geschieht wirklich „Vorbereitung“ oder nur die Benutzung von zuläsigen Hilfsmitteln?
Ist die Aufgabe möglicherweise so gestrickt, daß zwingend eine Vorbereitungszeit gebraucht wird, um die Aufgabe dann in 20 Minuten zu lösen?

Weitere Fragen wären:
Wie würde ein Jurist das Wort „soll“ in der Prüfugnsordnung im Zusammenhang mit der Prüfungszeit auslegen?
Wäre eine (ganz andere) Prüfungsaufgabe ohne die Vorbereitungszeit möglich?
Was wäre im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung schlimm, wenn die Vorbereitungszeit ausserhalb der „eigentlichen“ Prüfung liegt?

Ich denke, es kommt hier sehr stark auf die gestellte Aufgabe an. Wichtig ist für mich auch immer, daß es - egal ob die Aufgabe „linksrum“ oder „rechtsrum“ gestellt wird - für alle Prüflilnge eine Chancengleichheit gibt.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Joerg,

Seit über zehn Jahren wird diese Praxis
von allen Beteiligten akzeptiert.

Aber das muss doch irgendwo festgeschrieben sein. Nur weil das 10 Jahre so gemacht wurde heißt es doch nicht, dass es juristisch sicher/sauber ist.

Was wird geprüft (Ausbildugsinhalte)?

Inhalte laut Rahmenplan und Prüfungsordnung

Welche Zeit wird für die „eigentliche“ Prüfung
benötigt/angesetzt?

Ja, da ist es ja wieder. Was ist denn nun die eigentliche Prüfung? Bisher wurde die Vorbereitungzeit nicht dazu gezählt und es wurde 15 min geprüft, nach einer VZ von 15 min - in Summe 30 min

Welche Hilfsmittel sind erlaubt?

Gängige Gesetze, Formelsammlungen, Tabellenbücher, taschrechner - sonst ist nichts erlaubt.

Wann wird der zu prüfenden Person die Aufgabe eröffnet (vor
oder nach der „Vorbereitungszeit“)?

Ablauf: Der Prüfling bekommt die Aufgabenstellung (meistens 3), hat 15 min VZ, geht in den Prüfungsraum und wird 15 min geprüft.

Ist das, was in der Prüfung geschieht wirklich „Vorbereitung“
oder nur die Benutzung von zuläsigen Hilfsmitteln?

Vorbereitung heißt: Aufgaben lesen, Hilfsmittel nutzen, Stichworte auf Prüfungspapier notieren, Aufgaben rechnen etc… Danach im Prüfungsraum Vorstellung der gelösten Aufgaben. Besprechung mit dem Prüfer

Ist die Aufgabe möglicherweise so gestrickt, daß zwingend eine
Vorbereitungszeit gebraucht wird, um die Aufgabe dann in 20
Minuten zu lösen?

Ja, ohne VZ würde man das nicht können in 15 min.

Wäre eine (ganz andere) Prüfungsaufgabe ohne die
Vorbereitungszeit möglich?

Die müssten anders sein, als bisher.

für alle Prüflilnge eine Chancengleichheit gibt.

Ja alle haben die gleichen Chancen

Gruß Hans

Hallo Hans,

Aber das muss doch irgendwo festgeschrieben sein. Nur weil das
10 Jahre so gemacht wurde heißt es doch nicht, dass es
juristisch sicher/sauber ist.

Warum? Wahrscheinlich ist diese Vorgehensweise juristisch nicht festgeschrieben. Das Gegenteil mit Sicherheit aber auch nicht. Es gibt nur die Prüfungsordnung und in dieser ist es nicht als „verboten“ dargestellt.
Eine juristische Antwort ist möglicherweise in dieser Richtung zu finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Ich habe den Eindruck, Du suchst etwas, das es so gar nicht gibt.

Ablauf: Der Prüfling bekommt die Aufgabenstellung (meistens
3), hat 15 min VZ, geht in den Prüfungsraum und wird 15 min
geprüft.

Ist das, was in der Prüfung geschieht wirklich „Vorbereitung“
oder nur die Benutzung von zuläsigen Hilfsmitteln?

Vorbereitung heißt: Aufgaben lesen, Hilfsmittel nutzen,
Stichworte auf Prüfungspapier notieren, Aufgaben rechnen etc…
Danach im Prüfungsraum Vorstellung der gelösten Aufgaben.
Besprechung mit dem Prüfer

Ist die Aufgabe möglicherweise so gestrickt, daß zwingend eine
Vorbereitungszeit gebraucht wird, um die Aufgabe dann in 20
Minuten zu lösen?

Ja, ohne VZ würde man das nicht können in 15 min.

Gut, das scheint mir durchaus von dem „soll 20 Minuten betragen“ der Prüfungsordnung abgedeckt zu sein. Geh einfach davon aus, daß der Prüfungsausschuß „die Freiheit“ hat, auf der Basis der Prüfungsordnung eine sachgemäße Prüfung nach eigenem Ermessen durchzuführen.

Wäre eine (ganz andere) Prüfungsaufgabe ohne die
Vorbereitungszeit möglich?

Die müssten anders sein, als bisher.

Wäre das eine Überlegung wert?
Prüfungsaufgaben und Abläufe sollten sowieso von Zeit zu Zeit neu überdacht werden, auch weil die Prüflinge „auf der Höhe der Zeit“ sein sollten.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Grundlagen. Und zwar
für Fortbildungsprüfungen vor der IHK.

Grundlage ist das BBiG und zwar hier §§ 53- 57. Nach § 56 Abs. 1 gilt u.a. auch § 47 entsprechend. Dementsprechend hat die Zuständige Stelle eine Prüfungsordnung zu erlassen. Diese kennen wir hier nicht. Also, was steht da zu deiner Frage drin? Außerdem gilt noch § 42.

Gruß
Otto