Hallo Experten!
Demnächst steht uns eine schriftliche Prüfung ins Haus… Vorab wurde folgendes erwähnt: Die Prüfungsdauer beträgt 180 Minuten und es ist nicht erlaubt, zwischendurch auf die Toilette zu gehen.
Ich frage mich: Ist das rechtens?? Darf man einem Prüfling das Pinkeln verbieten??? Muss ich mir jetzt sicherheitshalber eine Windel besorgen? 
Neugierige Grüße vom
Sternchen
nein, das ist sicher nicht rechtens.
Klausur heisst „Das Geschlossene“ von claudere mein ich
Aber dennoch ist das irgendwie nicht normal!
Es sollte wenigstens die Möglichkeit geben, in den heiligen, abgesperrten Katakomben auf Klo zu gehen (so war es bei unserer Physikklausur)
Hallo,
ist wohl eher ungewöhnlich. Am Besten vorher kräftig rumzicken.
Leider nutzen viele die Pinkelpause zum Spicken. Das ist schade.
Ich habe mal (nicht ganz ernst) angedroht, ein Töpfchen bereitzustellen. Solange keiner „groß“ muss, ist das doch ganz okay…
Gruß
Peter
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Hallo Sternchen,
bei uns war es immer so, daß vor Beginn noch mal darauf hingewisen wurde, man/frau möge bitte die Notdurft verrichten, weil ein Verlassen des Klausurraumes als Beendigung des Versuches gewertet wird.
Eine Studentin wollte mal deswegen klagen, aber der Anwalt des AStA meinte, es gäbe da keine Handhabe, eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg und sie solle es lieber bleiben lassen.
Ist zwar schon einige Jährchen her, aber ich glaube kaum, daß sich da was geändert hat.
Gandalf
Hallo Sternchen,
bei uns war es immer so, daß vor Beginn noch mal darauf
hingewisen wurde, man/frau möge bitte die Notdurft verrichten,
weil ein Verlassen des Klausurraumes als Beendigung des
Versuches gewertet wird.
Eine Studentin wollte mal deswegen klagen, aber der Anwalt des
AStA meinte, es gäbe da keine Handhabe, eine Klage hätte keine
Aussicht auf Erfolg und sie solle es lieber bleiben lassen.
Ist zwar schon einige Jährchen her, aber ich glaube kaum, daß
sich da was geändert hat.
man sollte da vielleicht unterscheiden zwischen 180min und 90min…3 stunden ohne toilette…ich weiss ja nicht…also: gib mal den namen des anwaltes…damit ich weiss, zu wem ich nicht gehe:smile:))
man kann sich nicht konzentrieren, wenn man muss. man darf vorher nichts trinken, damit man dann nicht auf toilette muss???man darf kein wasser mitnehmen, damit man dann nicht auf toilette muss…
das sind (kranke)methoden des vergangenen jh.
ich glaube, ich wuerde nen topf mitnehmen.
Hi,
man sollte da vielleicht unterscheiden zwischen 180min und
90min…3 stunden ohne toilette…ich weiss ja nicht
das waren durchaus auch Prüfungen von drei Stunden.
…also:
gib mal den namen des anwaltes…damit ich weiss, zu wem ich
nicht gehe:smile:))
Der ist mittlerweile sicher schon in Rente 
man kann sich nicht konzentrieren, wenn man muss. man darf
vorher nichts trinken, damit man dann nicht auf toilette
muss???man darf kein wasser mitnehmen, damit man dann nicht
auf toilette muss…
Ja ja, die Jugend von heute, völlig verweichlicht 
das sind (kranke)methoden des vergangenen jh.
Gelobt sei, was hart macht.
Zudem habe ich, auch wenn ich nicht in einer Verbindung war, meine Blase stets mit ausgibigem Bierkonsum trainiert. Jetzt weiß ich auch warum ich in solchen Prüfungen keine Probleme hatte.
ich glaube, ich wuerde nen topf mitnehmen.
Das will ich sehen!
Ein Bekannter nimmt immer eine 2l-Flasche mit aufs Gerüst, damit er nicht immer runter muß, wenn er muß.
Gandalf
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…also:
gib mal den namen des anwaltes…damit ich weiss, zu wem ich
nicht gehe:smile:))
Der ist mittlerweile sicher schon in Rente 
da bin ich nicht ueberrascht:smile:))
er haette vielleicht auch einen schlagstock nicht als klagegrund gesehen:smile:)))