Prüfungsergebnis falsch ausgewertet

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, dass jemand eine Prüfung schreibt und diese nur um 4 Punkte nicht schafft. Nun nehmen wir an, er hat das Recht diese einzusehen. Nun eine Frage. Kann dieser auch nach der Einsicht etwas dagegen machen? BZW wie könnte er vorgehen?

Gruß

Sascha

Hallo Sascha,

Kann dieser auch nach
der Einsicht etwas dagegen machen? BZW wie könnte er vorgehen?

er könnte höchstens was tun, wenn er sachliche oder formale Fehler findet.

Gandalf

Hallo zusammen,

Hallo Sascha.

nehmen wir mal an, dass jemand eine Prüfung schreibt und diese
nicht schafft.

Dann hat er Pech gehabt, sich nicht gut genug vorbereitet oder war den Anforderungen nicht gewachsen.

nur um vier Punkte

Von insgesamt wie vielen? Zehn? Fünfhundert? (Nicht, dass das irgendeine Relevanz hätte; durchgefallen ist durchgefallen.)

Kann dieser auch nach der Einsicht etwas dagegen machen?

Wogegen? Dass er durchgefallen ist? Er kann, wenn das vorgesehen ist, die Prüfung wiederholen. Was will er sonst tun? Den Prüfer wegen fieser Pingeligkeit („nur vier Punkte“) verklagen?

Was soll denn überhaupt erreicht werden? Eine Wiederholung der Prüfung, obwohl diese nicht vorgesehen ist? Eine nachträgliche Änderung des Prüfungsergebnisses von „durchgefallen“ in „bestanden“? Eine zweite Bewertung einer schriftlichen Prüfung durch einen anderen Korrektor?

Wie soll er vorgehen?

Mit Verlaub: woher sollen wir das wissen? Geht es um eine Aufnahmeprüfung in den Dackelzüchterverein? Um die theoretische Führerscheinprüfung? Eine Abiturklausur?

Ich bitte, meine flapsige Antwort zu entschuldigen, aber eine hilfreiche Antwort scheint mir angesichts der sparsamen Fragestellung unmöglich.

Gruß

Gruß,
Jens

Nachfrage
Als Themenüberschrift hast Du „Prüfungsergebnis falsch ausgewertet“ gewählt, im eigentlichen Beitrag finde ich aber keinen Bezug auf diese Behauptung. Die Überschrift klingt so, als stünde fest, dass der Prüfling nicht aus Selbstverschulden durchgefallen, sondern seine Leistung falsch bewertet worden ist. Trifft das zu? Woher weiß der Prüfling das, wenn er die Bewertung noch nicht eingesehen hat?

Hallo,

nehmen wir mal an, dass jemand eine Prüfung schreibt und diese
nur um 4 Punkte nicht schafft.

Die Nennung von „4 Punkten“ hilft hier nicht weiter, da einerseits nicht festgestellt werden kann, ob das viel oder wenig ist. Andererseits hängt die rechtliche Möglichkeit, gegen eine Prüfungsentscheidung vorzugehen, nicht davon ab, wie „knapp“ es war.

Nun nehmen wir an, er hat das
Recht diese einzusehen. Nun eine Frage. Kann dieser auch nach
der Einsicht etwas dagegen machen? BZW wie könnte er vorgehen?

Das kann man so nicht sagen, weil die Frage, ob man rechtlich gegen die Prüfung vorgehen kann, davon abhängt, um was für eine Prüfung es sich handelt.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob es sich um eine vom Staat (oder Beliehenen) abgenommene Prüfung handelt (Schule, Uni, sonstige Stellen) oder von Privaten. Im letzteren wäre der Zivilrechtsweg gegeben und die Frage hängt allein vom Vertrag ab.

Bei staatlichen Stellen stellt eine Prüfung häufig einen Verwaltungsakt dar, gegen den der Widerspruch möglich ist (zB. Staatsexamen, Versetzungsnote in der Schule). Es kann aber auch ein interner Vorgang sein, welcher nur durch das Innenrecht bestimmt ist.
Ohne konkrete Informationen kann man daher nichts genaueres sagen.

Gruß
Dea