Hey Community
Man arbeitet jetzt als Arbeitnehmer und man macht gleichzeitig abends sein Fachabitur nach der Arbeit. Nun würde die Prüfung anstehen an 3 verschiedenen Tagen. Besteht nun Anspruch auf Freistellung von der Arbeit oder muss man da Urlaub einreichen?!
Das ganze spielt sich in Rheinland-Pfalz ab.
Kann man hier das Bundesfreistellungsgesetz anwenden?!
Wäre für Antworten sehr dankbar…
Hey Community
Hallo
Man arbeitet jetzt als Arbeitnehmer und man macht gleichzeitig
abends sein Fachabitur nach der Arbeit. Nun würde die Prüfung
anstehen an 3 verschiedenen Tagen. Besteht nun Anspruch auf
Freistellung von der Arbeit oder muss man da Urlaub
einreichen?!
Das ist grundsätzlich Privatvergnügen, soweit nicht vom AG veranlasst.
Das ganze spielt sich in Rheinland-Pfalz ab.
Vielleicht besteht ein Anspruch nach rheinland-pfälzischem Bildungsfreistellungsgesetz. Das sollte die Schule wissen.
Kann man hier das Bundesfreistellungsgesetz anwenden?!
Ein derartiges Gesetz auf Bundesebene gibt es nicht, sondern in den meisten Bundesländern Landesgesetze zum Bildungsurlaub
Wäre für Antworten sehr dankbar…
&Tschüß
Hätte man nicht treffender Formulieren können.
Nur heisst das Gesetz in R-P:
„Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung“
Gruss HighQ
Hätte man nicht treffender Formulieren können.
Danke für die Blumen
Nur heisst das Gesetz in R-P:
„Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung“
… und in der offiziellen Kurzfassung „Bildungsfreistellungsgesetz -BFG-“
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1zec/page…
Gruss HighQ
&Tschüß
Wolfgang