Prüfungsleistungen an der Uni

Guten Abend,

was kann ein Student unternehmen, wenn dieser überzeugt ist, dass einer seiner Dozenten die erbrachten Leistungen (im Vergleich zu anderen) zu schlecht bewertet. Hat ein Student den Anspruch seine Arbeiten von jemand anders kontrollieren zu lassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank für eure Antworten.
Zwerg

Man kann der Bewertung widersprechen. Den genauen Ablauf dieses Verfahrens müsste der Student an seiner Uni erfragen. Es gibt hierfür Fristen, die meist relativ kurz sind, die eingehalten werden müssen, der Student sollte sich also schnell darum kümmern.

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Hallo,

man muss hier unterscheiden zwischen abschlussrelevanten und nicht abschlussrelevanten Noten.

So es sich allein um Scheine oder sonstige Teilleistungen handelt, die nicht in die Abschlussnote eingehen, gibt es, außerhalb der jeweiligen Studienordnung, keine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen. Es handelt sich um rein Uniinterene Angelegenheiten. Häufig enthalten die Studienordnungen jedoch Remonstrationsrechte.

Bei Abschlussnoten oder solchen, welche direkt in die Abschlussnote eingehen, weisen die Bewertungen zugleich eine außeruniversitäre Wirkung auf und wären damit auch gerichtlich angreifbar und überprüfbar.

Gruß
Dea

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Man kann der Bewertung widersprechen. Den genauen Ablauf
dieses Verfahrens müsste der Student an seiner Uni erfragen.
Es gibt hierfür Fristen, die meist relativ kurz sind, die
eingehalten werden müssen, der Student sollte sich also
schnell darum kümmern.

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Wer wäre an der Uni den Ansprechpartner wenn in der Prüfungsordnung nichts zu Thema zu finden ist? Die Unis machen das wohl nicht so transparent.

Hallo Dea,

es handelt sich um eine Abschlussnote. Was ist denn unter einer außeruniversitären Wirkung zu verstehen?
Der betreffende Student legt großen Wert auf eine guten Abschlussnote und hat bisher viel Zeit und Arbeit inverstiert. Das will er sich natürlich nicht von einem Dozenten kaputt machen lassen.

Grüße,
Zwerg

man muss hier unterscheiden zwischen abschlussrelevanten und
nicht abschlussrelevanten Noten.

So es sich allein um Scheine oder sonstige Teilleistungen
handelt, die nicht in die Abschlussnote eingehen, gibt es,
außerhalb der jeweiligen Studienordnung, keine rechtliche
Handhabe, dagegen vorzugehen. Es handelt sich um rein
Uniinterene Angelegenheiten. Häufig enthalten die
Studienordnungen jedoch Remonstrationsrechte.

Bei Abschlussnoten oder solchen, welche direkt in die
Abschlussnote eingehen, weisen die Bewertungen zugleich eine
außeruniversitäre Wirkung auf und wären damit auch gerichtlich
angreifbar und überprüfbar.

Gruß
Dea

Guten Abend,

was kann ein Student unternehmen, wenn dieser überzeugt ist,
dass einer seiner Dozenten die erbrachten Leistungen (im
Vergleich zu anderen) zu schlecht bewertet. Hat ein Student
den Anspruch seine Arbeiten von jemand anders kontrollieren zu
lassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank für eure Antworten.
Zwerg

es handelt sich um eine Abschlussnote. Was ist denn unter
einer außeruniversitären Wirkung zu verstehen?

Für ein rechtliches Vorgehen gegen universitäte Entscheidungen muss diese Entscheidung nicht rein institutsintern sein, sondern auch Auswirkungen auf den außeruniversitären Bereich haben. Denn in rein interne Angelegenheiten mischen sich die Gerichte nicht ein.

Eine Abschlussnote wirkt aber außerhalb, da man sich mit dieser woanders bewirbt, sie also relevant für das außeruniversitäte Geschehen des Studenten ist.

Allerdings wird es hier kaum möglich sein, allein die Bewertung des Dozenten anzugreifen, da es sich hierbei um eine nicht trennbare Teilleistung handelt. IdR. muss hier die gesamte Note angefochten werden.

Für alles Weitere sollte man sich an einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt wenden.

Gruß
Dea

Ich würde es bei der Fachschaft versuchen. Der ASTA weiß bestimmt auch wer hier zuständig ist.

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Sehe gerade, dass es eine Endnote ist, dann wäre es wohl im Wege des Widerspruchsverfahrens zu machen.
Du hast wahrscheinlich einen Bescheid bekommen, in dem Dir die Endnote mitgeteilt wurde, gegen den musst die Widerspruch einlegen. Es wird in solchen Fällen normalerweise eine Zweitkorrektur Seitens der Uni gemacht. Von dem Ergebnis hängt es dann ab, ob der Widerspruch erfolg hat. Wird er zurückgewiesen, dann kann man hiergegen klagen, wobei das Gericht Prüfungsentscheidungen nur daraufhin überprüft, ob allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe angewand wurden und ob sachfremde Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind. Eine fachlich inhaltliche Prüfung der Arbeit findet vor Gericht imho nicht statt.

Am besten ist es sich bei einem Anwalt mit Erfahrung in diesem Bereich zu erkundigen.

Den Widerspruch kann man evtl. auch ohne Anwalt machen. Ich rate, erst einmal fristwahrend Widerspruch einzulegen und dann eine fundierte Begründung einzureichen, warum man meint, dass man besser benotet hätte werden sollen. Dies wäre idealer Weise mit einem Gutachten von einem Fachmann aus dem betreffenden Studienfach zu machen, vielleicht kennt man ja sojemanden, (Repetitoren etc.)

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Hallo.

Vom Prüfungsrecht und der Prüfungsordnung mal abgesehen kann auch das Verwaltungsverfahrensgesetz (sowie die Verwaltungsgerichtsordnung) konsultiert werden (zum. bei IHK’s).

mfg M.L.

Hm… und dann?

Wenn es sich um eine Abschlussnote handelt, dann kann man von einem Verwaltungsakt sprechen, und dann kommt es in der Tat auf die VwVfG und die VwGO an - ich frage mich nur, welchen Sinn es für einen Laien machen soll, sich diese Gesetze anzusehen. Ehrlich gesagt glaube ich, dass man da ohne Vorbildung nur Bahnhof versteht. Ging mir jedenfalls früher so :smile:

Levay

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