Hallo zusammen ich hätte da mal eine Fragen, weil ich aus meinen ganzen Büchern einfach nicht schlau werde…
Mir werden in den Akkreditivbedingungen genannten Dokumente vorgelegt, um eine Zahlung zu veranlassen. (Ich bin Mitarbeiter einer Bank)
nun meine Frage, Welche Prüfungspflicht hat Ihr Kreditinstitut nach den ERA?
meine bisherige Antwortlösungen, habe nämlich 2 stück:
die erste:
Dokumentenprüfungspflicht (=rechtlich und formell einwandfrei)Stellt die Bank Fehler in den Dokumenten fest, kann sie die Dokumente zurückweisen, muss aber nach ERA die Korrespondenzbank unverzüglich über die konkreten Fehler informieren, um dem Begünstigten Gelegenheit zu geben, noch innerhalb der Laufzeit konforme Dokumente vorzulegen. Die Banken haben jeweils 5 Tage zur Aufnahme (Prüfung) der Dokumente. z. B.
- Prüfung auf Mängel
- Unstimmigkeiten / Widerspruch
- Form
- Vollständigkeit
- Sorgfaltspflicht
oder die zweite:
- Sind die Dokumente rechtzeitig eingereicht worden? (innerhalb der Akkreditivgültigkeit und innerhalb der Vorlegungsfrist)
- Sind die eingereichten Dokumente vollständig und in der vorgeschriebenen Anzahl ausgestellt worden?
- Beziehen sich die eingereichten Dokumente nachweisbar alle auf dasselbe Warengeschäft und enthalten sie alle notwendigen Angaben?
- Entsprechen die Dokumente der äußeren Aufmachung nach und auch untereinander den Akkreditivbedingungen?
- Weisen die Dokumente die gesamte Warenmenge aus oder liegt ggf. eine genehmigte Teillieferung vor?
Vielen Dank für eine Antwort