In dem Semester, in dem nur noch Prüfungen
stattfinden, aber keine Lehrveranstaltungen mehr besucht werden, muss man sich nicht mehr rückmelden. Beispiel: Examen WS07/08,Prüfungen gehen von Februar bis Juni 2008. Ab April 2008 ist man, wenn man sich nicht rückmeldet, kein Student mehr.
Vorteil: Man spart einmal Studiengebühren.
Was passiert aber mit der Krankenversicherung und dem Kindergeld (Person ist unter 25)? Kann man ALGII beantragen (man steht ja aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung)? Was kann man sonst beantragen? Wohngeld?
so mancher Student geht dann arbeiten…aber das nur nebenbei.
Die Krankenversicherung der Studenten endet mit der Exmatrikulation. Ebenso entfällt der Kindergeldanspruch, weil der Tatbestand der Hochschulausbildung nicht mehr vorliegt.
Man kann sich freiwillig krankenversichern. Einfach mal mit der Kasse reden. Es gibt die sog. Versicherung als „Examenskandidat“. Dieser ist für längstens 6 Monate möglich und bietet einen günstigen Beitrag (ca. 100 EUR monatlich).
ALG II kann natürlich beantragt werden - ob allerdings ein Anspruch besteht, wird hier niemand beurteilen können. So stehts auch mit dem Wohngeld. Kurzum: Beantragen kann man alles.
In dem Semester, in dem nur noch Prüfungen
stattfinden, aber keine Lehrveranstaltungen mehr besucht
werden, muss man sich nicht mehr rückmelden.
Das wäre mir neu. Woher kommt diese Information? Imho wird
jeder, der sich nicht zurückmeldet, automatisch
exmatrikuliert.
So muss es wohl schon immer gewesen sein, doch hat das bisher niemand gemacht, weil man den bißchen Studienbeitrag (oder wie hieß das doch gleich?) als Ausgabe schneller über „Einnahmen“ wie KG wieder rein hatte. Die Prüfungen gehören ja zum alten Semester.
Jetzt ist das ja eigentlich zu überdenken. Wenn allerdings die Krankenversicherung wie vom Vorredner geschrieben wirklich ab 100 Euro im Monat kostet, dann „lohnen“ sich ja 500 Euro Studiengebühren schon wieder mehr. Ich sehe schon, ich muss das individuell durchrechnen.