Prüfungsvergütung steuerfrei - dennoch angeben?

Sehr geehrter Hr. Bröker,
ich habe eine Prüfung an der Dualen Hochule durchgeführt (als einer von 3 Prüfern). Dafür habe ich eine Prüfungsvergütung von ca. 100€ erhalten (+11€ Reisekosten). Nach § 3 Nr. 26 EStG ist diese ja steuerfrei. Muss ich sie dennoch in der Steuererklärung in der Anlage „S“ angeben? Falls ja, wo schreibe ich die Vergütung und Reisekosten rein? Muss ich dann auch eine Einnahme-Überschussrechnung machen?
Viele Grüße und danke im Voraus!
Christopher Franke

Hallo Herr Franke,

grundsätzlich könnte man das wohl vernachlässigen, da es ja nicht annähernd an den Grenzbetrag heranlangt. Gleichwohl - wenn es richtig werden soll, muss es in der Anlage S eingetragen werden. Die 11 EUR für Reisekosten sind ebenfalls Aufwandsentschädigung und gehören deshalb mit zu den Einnahmen. Da der steuerfreie Betrag nicht überschritten wird, gibt es keine Veranlassung, dafür eine Anlage EÜR zu schreiben.
Ein Hinwies noch: Theoretisch könnten diese Einkünfte bei freiwillig versicherten Rentnern noch für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von Bedeutung sein, da es dabei unbeachtlich ist, ob die Einkünfte steuerpflichtig oder steuerfrei sind.

Freundliche Grüße
Wolfgang Bröker