Prüfungszulassung

hallo erstmal.

gleich zur sache: ein bekannter von mir hatte am dienstag die bekanntgabe der mündlichen prüfungen (nach den abschlussprüfungen bei differenz zur vornote). er hatte zwei 6 geschrieben, war jedoch in den anderen fächern einer der besten. nun sollte er mündliche prüfung machen um in einem fach auf ne 4 und in dem anderen mindestens auf eine 5 zu kommen.

jetzt zum problem: nach der bekanntgabe bekam er das formular in die hand um sich zur mündlichen prüfung anzumelden. da in dem einen fach die differenz über 2 noten lag wurde er in diesem fach gefordert und musste nur für das andere einen antrag stellen. er erzählte mir das er nach der bekanntgabe mit dem fachlehrer über die mündliche prüfung in dem fach in dem er gefordert werden sollte gesprochen hat und nach diesem gespräch das falsche fach in den antrag eingetragen hat. also eig eine reine unachtsamkeit. am nächsten morgen meldete sich dieser fachlehrer (auch klassenlehrer) und sagte ihm er sei zu den prüfungen nicht zugelassen da er die falschen angaben eingetragen hat. das schulsekretäriat konnte den antrag jedoch nach langerer suche zuordnen. trotzdem sagte ihm der fachlehrer das es aussichtslos sei zu ersuchen mit dem prüfungskommisar darüber zu sprechen, da er bereits nicht zugelassen sei. er sollte es trotzdem versuchen. er erzählte mir das er total neben sich stand als er das gefahren hat und da ihm sein klassenlehrer keine hoffnungen machte verzichtete er darauf den weg in die schule anzutreten da es ihm außerordentlich peinlich war so einen „dummen“ fehler gemacht zu haben.

ich war total schockiert darüber das so eine lapalie so ausschlaggebend sein kann. er zählte über die 3 jahre ausbildung (rein schulische ausbildung an einem berufskolleg in NRW) immer zu den besten in seiner klasse und scheitert jetzt an sowas? kann das wirklich sein? ich habe im empfohlen rechtliche schritte einzuleiten. gibt es da möglichkeiten? die mündliche prüfung wäre bereits nächsten mittwoch!

würde mich sehr freuen wenn uns jmd helfen könnte.

danke, L.

Hallo Lalelou!

er hatte zwei 6
geschrieben, war jedoch in den anderen fächern einer der
besten. nun sollte er mündliche prüfung machen um in einem
fach auf ne 4 und in dem anderen mindestens auf eine 5 zu
kommen.

Sollte er in beiden eine mdl. Prüfung machen oder muss er in dem einen Fach und kann in dem anderen??

jetzt zum problem: nach der bekanntgabe bekam er das formular
in die hand um sich zur mündlichen prüfung anzumelden. da in
dem einen fach die differenz über 2 noten lag wurde er in
diesem fach gefordert und musste nur für das andere einen
antrag stellen.

Das ist also kein muss für das andere Fach?
Mir ist nicht klar, warum er für das eine Fach einen Antrag stellen muss und für das andere nicht.

er erzählte mir das er nach der bekanntgabe
mit dem fachlehrer über die mündliche prüfung in dem fach in
dem er gefordert werden sollte gesprochen hat und nach diesem
gespräch das falsche fach in den antrag eingetragen hat. also
eig eine reine unachtsamkeit. am nächsten morgen meldete sich
dieser fachlehrer (auch klassenlehrer) und sagte ihm er sei zu
den prüfungen nicht zugelassen da er die falschen angaben
eingetragen hat. das schulsekretäriat konnte den antrag jedoch
nach langerer suche zuordnen. trotzdem sagte ihm der
fachlehrer das es aussichtslos sei zu ersuchen mit dem
prüfungskommisar darüber zu sprechen, da er bereits nicht
zugelassen sei. er sollte es trotzdem versuchen. er erzählte
mir das er total neben sich stand als er das gefahren hat und
da ihm sein klassenlehrer keine hoffnungen machte verzichtete
er darauf den weg in die schule anzutreten da es ihm
außerordentlich peinlich war so einen „dummen“ fehler gemacht
zu haben.

ich war total schockiert darüber das so eine lapalie so
ausschlaggebend sein kann. er zählte über die 3 jahre
ausbildung (rein schulische ausbildung an einem berufskolleg
in NRW) immer zu den besten in seiner klasse und scheitert
jetzt an sowas? kann das wirklich sein? ich habe im empfohlen
rechtliche schritte einzuleiten. gibt es da möglichkeiten? die
mündliche prüfung wäre bereits nächsten mittwoch!

Ohne dir jetzt eine rechtsverbindliche Auskunft geben zu können (was eh nicht erlaubt wäre:

Hier rechtliche Schritte einzuleiten halte ich für kontraproduktiv! Er hat zwar einen läppischen Fehler gemacht, aber gemacht hat er ihn und kein anderer.
Wenn er zu der zweiten mdl. Prüfung nur auf Antrag antreten muss, scheint das ja nicht ausschlaggebend zu sein für sein Bestehen. Warum also ist diese Prüfung so wichtig?

Als erstes sollte er nochmal das Gespräch suchen, mit dem Klassenlehrer und dem Prüfungsvorsitzenden. Vielleicht kann er geltend machen, dass ihm das richtige Procedere nicht eindeutig erklärt wurde, sodass es zu dieser Unachtsamkeit kam.
Ich geb dir ja recht, dass es unglaublich ist, dass solch ein dummer Fehler zum Nichtbestehen führen soll.

Falls weitere Gespräche nichts fruchten, dann allerdings würde ich mir doch Rechtsbeistand suchen.

Viel Glück!

LiebeGrüßeChrisTine

by the way: Wenn du mal Absätze machen würdest und hin und wieder auch mal Punkt und Komma, dann könnte man deine Anfrage viel leichter lesen und verstehen. So ist es echt anstrengend, wenn man gewillt ist, euch zu helfen.

also er musste in beiden fächern in die mündliche prüfung. in mathe muss er auf eine 5 kommen und in dgs auf eine 4 da man mit zwei 5 nicht bestanden hat.

da in dgs die abweichung zur vornote mehr als 2 noten betrug musste er für dieses fach keinen antrag stellen weil er dort eh gefordert wurde. er musste also.

ja, sein klassenlehrer hat ihm ja kaum hoffnung gemacht, bzw gesagt das er bereits nicht zugelassen wurde.

das problem ist das die mündlichen prüfungen bereits am mittwoch los gehen. der zeitliche rahmen ist also mehr als begrenzt. er hat sich jetzt mit einem anwalt in verbindung gesetzt um im vorfeld die rechtlichen grundlagen zu klären um so gegebenenfalls angemessen darauf reagieren zu können.