Prüfungszulassung/BAföG/Berufsoberschule

Hallo,

ein Schüler besucht in Bayern eine Berufsoberschule (BOS) und hat über das Jahr viele Fehltage angesammelt (ärztlich entschuldigt). Von den Noten her sieht es auch eher schlecht aus.
Man hört ja öfter davon, dass bei mehr als 5 _un_entschuldigten Fehltagen die Prüfungszulassung nicht gewährt wird und das Schüler-BAföG am Ende des Jahres für diese Tage gestrichen wird. Auch kann ja wegen Schlechtleistung bzw. schlechten Noten die Teilnahme an der Prüfung untersagt werden.

– Wie wäre es denn nun bei entschuldigten Fehltagen? Kann einem Schüler auch da ab einer gewissen Anzahl die Zulassung zur Prüfung entzogen werden?

Angenommen, die Lehrer sagen nun, die Noten seien so schlecht gewesen, weil der Schüler sich immer zu wenig auf den Schulstoff vorbereitet hat, und man werde eine Meldung an das BAföG-Amt machen, weil sie glauben, der Schüler sei nur pro forma angemeldet, um BAföG zu beziehen.

– Kann der Schüler da mit dieser Behörde auch Ärger bekommen, dass sie z. B. für das komplette (gescheiterte) Schuljahr alles ausbezahlte Geld zurückfordern, oder dürften die höchstens für ein Wiederholungsjahr das BAföG streichen?
Wie ist die Rechtslage?

Wäre für Antworten sehr dankbar!