PRV Rückkaufwert / Stornoabzug / Zillmerung

Hallo,

immer wieder kann man von Gerichtsurteilen lesen nach denen Lebens- und Rentenversicherungen welche zw. 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen wurden ungültige Klauseln enthalten bzgl. Rückkaufwert, Stornoabzug und Zillmerung.
Bsp:
http://www.kostenlose-urteile.de/Mehr-Rechte-fuer-Ve…

Da ich selbst betroffen bin frage ich mich schon seit längerem wie es sich mit RVs verhält welche später als Mitte 2001 abgeschlossen wurden (in meinem Fall in 11/2001).

Bei mir beträgt der Rückkaufswert zum 31.01.2011 € 4129,81.
Eingezahlt habe ich bis zu diesem Zeitpunkt in Summe hingegen rund € 9700.
D.h. es entstünde ein Verlust von knapp 58% des eingezahlten Kapitals!

Ist es eventuell so dass sich die Versicherer ab Mitte 2001 lediglich durch eine Neuformulierung ihrer Vertragsbedingungen „unangreifbar“ gemacht haben und die eigentlichen Konditionen überhaupt nicht besser wurden? Leider finde ich hierzu nirgends eine Aussage :frowning:

Hallo,

kann ich leider so pauschal nicht beantworten…

die ersten zwei Jahre sind ja immer weg wegen der Kosten und eine Altersvorsorge sollte man auch langfristig betrachten…

da jeder Vers. seine eigenen Vertrags-Beding. hat ist es schwierig hier ne Aussage zu treffen.

ich würde den Versicherer mal anrufen und anschreiben und um Klärung bitten!!!

MfG www.thomas-wolter.eu

Am besten damit zum Anwalt gehen. Suche mal im Internet nach Anwälten die sich darauf spezialisiert haben. Was in den Versicherungsbedingungen der einzelenen Gesellschaften steht weiß ich nicht auswendig. LV-Doktor soll sowas machen. Keine Garantie dafür.

Gruß
Dennis

Hi,

da hilft ein FA für Vers.-Recht weiter.
Die Bedingungen sind zu individuell, als das hierzu ohne Details-Kenntnis deines Vertrags eine korrekte Antwort möglich wäre.

Wenn mal eine Vers. gesucht / gewünscht wird, prof. und unabh. Beratung beinhaltet, wende dich vertrauensvoll an mich.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen da ich Experte in Sachen gesetzliche Rentenversicherung bin.

LG
Harry61

Hallo,

bei Deiner Berechnung ist zu beachten, das die Abschlusskosten
oftmals bis zu 10% der Beiträge) am Anfang des Vertrages zu zahlen sind.

Dadurch ist der Kapitalstand oft negativ.

Erst am Ende der Laufzeit kommt man in den positiven Bereich
und in die Gewinnzone.

Alternativen zur priv. Rentenvers. sind Direktversicherung oder
Riesterrente. Durch die hohen Förderungen lohnen sich diese Verträge
weit mehr. Die Abschlusskosten bleiben, werden aber z.B. bei
Riester jedes Jahr erhoben.

Übrigens bei Fonds sind auch bis zu 5% Aufgabeaufschlag und
Verwaltungsgebühren fällig.

Leider arbeiten die „Vertreter“ noch nicht kostenlos.

Ich selbst habe eine Rentenversicherung bei einem Direktver-
sicherer der die Kosten jedes Jahr erhebt und nicht alle Kosten
am Anfang. Bereits nach 2 Jahren war der Kapitalstand höher als
die eingezahlten Beiträge.

Ich kann Dir raten einmal die zu Erwartende Ablaufleistung Deines
Vertrages bei der Gesellschaft zu erfragen.
Mittels Renditerechner kannst Du dann den Zins Deines Vertrages
berechnen.

Gruß

Franjo