Hallo,
immer wieder kann man von Gerichtsurteilen lesen nach denen Lebens- und Rentenversicherungen welche zw. 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen wurden ungültige Klauseln enthalten bzgl. Rückkaufwert, Stornoabzug und Zillmerung.
Bsp:
http://www.kostenlose-urteile.de/Mehr-Rechte-fuer-Ve…
Da ich selbst betroffen bin frage ich mich schon seit längerem wie es sich mit RVs verhält welche später als Mitte 2001 abgeschlossen wurden (in meinem Fall in 11/2001).
Bei mir beträgt der Rückkaufswert zum 31.01.2011 € 4129,81.
Eingezahlt habe ich bis zu diesem Zeitpunkt in Summe hingegen rund € 9700.
D.h. es entstünde ein Verlust von knapp 58% des eingezahlten Kapitals!
Ist es eventuell so dass sich die Versicherer ab Mitte 2001 lediglich durch eine Neuformulierung ihrer Vertragsbedingungen „unangreifbar“ gemacht haben und die eigentlichen Konditionen überhaupt nicht besser wurden? Leider finde ich hierzu nirgends eine Aussage