Prvathaftpflicht / Schaden an eine geliehehen Gerä

Ich habe mir ein Computerzubehör meines Arbeitgebers geliehen und mit meinem privaten PC benutzt. Nun ist mir mein Laptop heruntergefallen und (wie beim Marmeladebrot) natürlich genau auf die eingesteckte Erweiterungskarte, die ich mir ausgeliehen hatte. Die ist nun kaputt (Wert €400)
Nun frage ich mich, ob so etwas von meiner Privathaftplicht abgedeckt ist?

Zu 99% ist dies nicht gedeckt (geliehen oder Arbeitsgerät), dass eine Prozent gestehe ich Ihnen zu, da ich Ihren Tarif nicht kenne!).

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Geliehene und gemietete Sachen sind nach den Standardversicherungbedingungen der Privathaftpflicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die werden so behandelt, als wenn sie einem selbst gehören. D.h. letztendlich wird dies wie ein Eigenschaden behandelt und der ist nie über die Privathaftpflicht versichert.

Es gibt allerdings auch eine kleine Anzahl von Versicherern, die dies mitversichert hätten, wenn man dort Kunde ist und den entsprechenden Deckungsbaustein auch wählt und dafür Beitrag zahlt.

Gruß
Bernd

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