Hallo Jogibär,
zunächst einmal sind Banken natürlich frei darin, Bedingungen zu formulieren, unter denen sie kostenlose Girokonten anbieten. Wenn die Bank also formuliert: „kostenloses Privatkonto“ so ist klar, dass sich dieses Angebot nur auf Privatpersonen (und eben nicht Einzelkaufleute bezieht.
Rechtlich steht dies typischerweise nicht in den AGB. Vielmehr erfolgt typischerweise im Kontovertrag ein Hinweis auf das Preisverzeichnis. Im Preisverzeichnis stehen dann die Produkte, Preise und auch Bedingungen (z.B. für Studenten, Privatkunden, ab 1250 € Eingang etc.). Dieses Verfahren hat aus Sicht der Bank den Vorteil ohne Zustimmung des Kunden Produkteigenschaften zu ändern.
Daher ist die Bank im Regelfall berechtigt, ein Privatkonto, dass als Geschäftskonto genutzt wird, einseitig als Geschäftskonto umzuschlüsseln und zu bepreisen. Wenn sie es merkt…
Welche Möglichkeiten hat die Bank nun, festzustellen, ob das Konto als Geschäftskonto oder Privat genutzt wird?
Zunächst sprechen einige Banken nicht von „Geldeingang“ als Voraussetzung zu einem kostenlosen Konto, sondern von „Gehaltseingang“. Gehälter und Renten sind mit besonderen Buchungsschlüsseln versehen und technisch leicht zu identifizieren. Ein Privatkonto mit positiven Geldeingängen, die aber nicht Gehaltseingänge sind, ist kein Gehaltskonto (kann aber dennoch ein Privatkonto sein (z.B. Mieteingänge)).
Richtig auffällig wird es für die Bank natürlich, wenn die Nutzung des Kontos von dem eines echten Privatkontos signifikant abweicht. Wenn z.B. im Monat 50 verschiedene Geldeingänge erfolgen, kann es sich nicht um ein Privatkonto handeln. Typischerweise setzen Banken Software ein, die Kontoumsätze auf derartige Anomalien untersuchen. Dies ist eine Anforderung an Banken zur Geldwäschebekämpfung, kann aber auch prima zur Identifizierung von Pseudo-Privatkunden genutzt werden.
Die sicherste Methode für Banken, zu verhindern, dass Privatkonten als Geschäftskonten genutzt werden ist jedoch, dass typischerweise keine Leistungen angeboten werden, die Geschäftsleute brauchen, z.B.:
- Zusatzbezeichnung des Kontos (Kontoinhaber: Hans Mustermann, Zusatzbezeichnung: Gaststätte Lindenkrug).
- Möglichkeit Lastschriften den eigenen Kunden zu belasten
- KK-Linien
- Garantien und Akkreditive
Langer Rede kurzer Sinn: Erlaubt ist es nicht, gehen tut es mit Einschränkungen. Als ehrliche Bürger belügen wir aber unsere Bank nicht…
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