ZOLL!
Das ist jetzt keine Antwort auf Deine Frage und hilft Dir auch nicht weiter, aber es bewahrt Dich evtl. vor Problemen oder bösen Überraschungen…
Also eigentlich ist das hier schon eine Rechtsauskunft, aber ich seh das jetzt mal nicht so eng, da alles, was ich hier schreibe, auf den Internetseiten des Zoll so veröffentlicht wird. Ich schildere Dir hier mal den Weg, wie man zu den Infos kommt.
Gran Canaria gehört zu den Kanarischen Inseln und somit zu Spanien.
Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Gran_Canaria
Spanien gehört der EU an.
Info: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…
ABER: Im Zollrecht gibt es Gebiete mit Sonderregelungen. Auch die Kanarischen Inseln gehören zu diesen Sondergebieten. Für diese Gebiete (also auch Gran Canaria) gelten besondere Reisefreigrenzen.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…
Bei der Einfuhr gibt es Freigrenzen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss die Ware (hier: PSP) mitgeführt werden. Das heißt, im Handgepäck oder mit dem Gepäck voraus- oder nachgeschickt. Per Post zählt nicht. Außerdem muss das Ding für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Da kaufen und hier weiterverscherbeln zählt nicht.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_e…
Beim letzten link sind auch ganz explizit Spielekonsolen aufgeführt und es wird auch gezeigt, wie sich die EUSt berechnet.
Spielekonsolen (X-Box, SEGA, Playstation etc.)
Codenummer: 9504 1000 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19%
Den Drittlandszollsatz kann man also weglassen. Wenn Du die PSP in Gran Canaria für 100 Euro kaufst, musst Du also 19 Euro EUSt beim Zoll bezahlen.
Hast Du keine Quittung dabei, wird der Wert geschätzt. Der Wert der PSP liegt in Deutschland bei 180 Euro (wenn ich mal von Deiner Schilderung ausgehe), somit müsstest Du 34,20 Euro nachzahlen.
Übrigens kann es auch Probleme geben, wenn Du Deine PSP aus Deutschland mitnimmst und wieder mit nach Hause bringst. Wenn Du dann keine Quittung dabei hast, könnte man davon ausgehen, daß Du sie dort gekauft hast.
Und wenn Du jetzt auf die Idee kommst, die Quittung eines Freundes mitzunehmen, um zu behaupten, die Gran-Canaria-PSP hättest Du schon auf dem Hinweg dabei gehabt: Wenn das auffliegt, bist Du wegen Steuerhinterziehung dran.
Also wie gesagt, ich sehe das hier nicht als Rechtsauskunft, da sich diese Infos jeder auf den Seiten des Zoll zusammenklicken kann, so wie ich es auch getan habe.
Viel Spaß in der Sonne…