Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung überprüft diese dann.
Welche Freizeitaktivitäten während der Arbeitsunfähigkeit gemacht werden können, entscheidedt der behandelnde Arzt und wird natürlich auch durch die Art der Erkrankung begrenzt.
Hallo… sie werden einen Termin zur gutachterlichen Untersuchung erhalten. Anhand des Ergebnisses entscheidet die Kasse über die weitere Arbeitsunfähigkeit und teilt dies dem Arbeitgeber mit.
Hängt von der Krankschreibung ab. Der Arbeitgeber kann den MDK um Klärung bitten. Wenn die Krankschreibung eine solche sportliche Betätigung nicht ausschließt, gibt es nichts dagegen zu sagen.