Psychiatriesche Klinik? wird das irgenwo stehen?

Also folgendes,
Mein Couseng hat selbst die Entscheidung getroffen in eine Psychiatriesche Klinik zu gehen. Nicht weil er irgenwie Krank ist oder so nein er ist zu aggresiv. Was auch immer ich mache mir da ein bisschen Sorgen. Ich meine wird es dann in seinem Lebenslauf stehen. Oder keine Ahnung wo das stehen wird aber wird das für später festgehalten, dass er in einer Psychiatriesche Klinik war. Nicht das ihm das später im Berufsleben ein Problem wird :confused:

Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein.Nein. - 80 Zeichen + noch ein paar

Hallo HoneyBoo
du brauchst dir darüber keine Sorgen machen, das ganze ist wie ein Krankenhausaufenthalt und fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.
schliesslich tut dein Cousin etwas gegen seine Aggressionen und das alleine zählt.
LG.Ralph

brauchst keine Sorge habe, das fällt in den Bereich Ärztlicheschweigepflicht.
Eigentlich ist die Frage damit Beantwortet, aber ich kann dir die Antwort nur zukommen lassen, wenn hier 80 Zeichen stehen.

Berufsleben: Weiß ich nicht. Die Krankenkasse ist jedoch verpflichtet, entsprechende Informationen an die Berufsgenossenschaft zu geben, ohne daß der Betreffende das verhindern kann.

Beispiel: Ein Lokführer fährt jemanden tot und kehrt aus psychischen Gründen nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurück. Die Berufsgenossenschaft befragt daraufhin die Krankenkasse, ob es schon früher psychische Auffälligkeiten gab, ein Einverständnis des Lokführers ist dazu nicht nötig. Damit will man möglicherweise Zahlungsverpflichtungen umgehen bzw. Simulanten entdecken *spekulier*. Vielleicht kann ein Fachmann hierzu noch mehr sagen.

Gruß S

Servus Shim Pan Sen,

ich glaube (ohne es belegen zu können) einfach nicht, dass Du Recht hast. Gibst Du lediglich einer Überzeugung Ausdruck, oder hast Du irgendwelche Belege für Deine Auskunft? Da wäre ja die NSA ein Kaffeekränzchen dagen.

Gruß

Kai Müller

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natürlich steht das in den Akten der KK - und der Rentenversicherung und ggfs bekommt auch der medizinische Dienst der ARGE das mit - die Schweigepflicht bezieht sich auf die genaue Diagnose - aber nicht auf die Abrechnung eine Aufenthaltes in der Klinik…

Hi,

ich glaube (ohne es belegen zu können) einfach nicht, dass Du
Recht hast. Gibst Du lediglich einer Überzeugung Ausdruck,
oder hast Du irgendwelche Belege für Deine Auskunft?

Das hab ich am eigenen Leib erlebt.

Gruß S

Die BG forscht sogar dann nach, wenn der Betreffende die Arbeit wieder aufnimmt und nicht mal beim Arzt war.

Gruß S