Psychiatrische Zwangs- Behandlung

Angenommen, Person A ist suizidal und nimmt eine Überdosis Medikamente. Und bekommt Angst, weil Person A eigentlich leben will. Deshalb sucht A ein Krankenhaus auf und begibt sich freiwillig in Behandlung. Dürfen die Ärzte A dann entmündigen weil A versucht hat sich das Leben zu nehmen? Oder dürfen sie es nur dann wenn A nicht freiwillig bleibt, die Ärzte aber denken, es wäre noch sinnvoll?

Zum einen wird in Deutschland niemand entmündigt…naja, zumindest heist es nicht meht so seit 1992…
Sollten hier von den Ärzten die Notwendigkeit einer Einwisung in eine geschlossene Klinik und einer Behandlung gegen den Willen der Person als erforderlich erscheinen muss eine Gerichtsentscheidung im Rahmen einer Eilmaßnahme her. Darüber entscheidet der Richter. Ist die Dringlichkeit ausreichend dargelegt, geht das binnen weniger Stunden -ohne vorherige Anhörung. Die Anhörung muss jedoch unverzüglich nachgeholt werden. Aus einem solchen Fall ergibt sich dann oft eine vorläufige (und dann auch oft verlängerte) gerichtlich angeordnete Betreuung.

Hi,

da hat also jemand Pillen geschluckt, ist nicht weiter tragisch, weil meist relativ harmlos, sterben daran tun die wenigsten.

Jetzt will man ja nicht sterben, ist verständlich, will eigentlich keiner, es soll ja nur ein unerträglicher Zustand beendet werden. Da ist scheinbar der Tod der einzige gangbare Weg. Wird von mir voll akzeptiert, ich kenne einige denen es auch so geht, ging, es ist kein Makel.

So, jetzt geht es in die Klinik und zwar freiwillig, was schon mal sehr positiv ist. Schon gibt es keinen Grund das ein Richter über eine Zwangseinweisung entscheiden muss.

Die Frage ist jetzt, in was für eine Art Klinik kommt man jetzt. Nicht welche Abteilung, Psychiatrie ist klar, sondern wie ist die Klinik personell ausgestattet. Fast überall gibt es da neben den Ärzten und Pflegepersonal auch Sozialarbeiter für Probleme außerhalb der Klinik, die Arbeiten organisieren die gemacht werden müssen, auch wenn man selber in der Klinik ist.

Jetzt ist die Frage, welche Hilfe wird benötigt, optimal ist keine, weniger Optimal ist etwas, suboptimal für alles was außerhalb der Klinik ist. So kann dann eine Betreuung den Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Die Betreuung entlastet den Patienten, der Patient soll sich voll auf sich konzentrieren, und so ein Klinikaufenthalt kann eine harte Arbeit sein, da braucht man nicht noch unnötige Sorgen.

Die Rechte vom Patienten werden nicht angetastet, er kann immer noch entscheiden ob, und auch wie er behandelt wird. Er kann auch jederzeit die Klink verlassen, er ist nicht eingesperrt. Aber warum sollte er, wenn er schon den Mut hatte, sich Linderung zu holen. Wenn der Klinikaufenthalt dem Ende entgegen geht, wird entschieden ob die Betreuung langsam zurückgefahren wird, oder auch noch einige Zeit nach der Klinik weitergeführt wird.

Also nochmal, Betreuung heiß das Zauberwort, dem Patienten dürfen die Rechte nur im Extremfall genommen werden, und die Behandlung ist freiwillig.

Q-Gruß