Der Gutachter hat in solchen Fällen festzustellen,
ob überhaupt psychische Beeinträchtigungen vorliegen.
=> Befragung zu Symptomen.
=> ggf. einige Tests die zu beantworten sind.
Wenn ja, geht es weiter um die Frage, ob diese Beeinträchtigungen
Folge des Unfalls sind, oder auch andere Dinge ursächlich sein können.
=> In dem Fall, dass Du wie auch immer etwas anerkannt haben möchtest, wirst Du also sicher zu dem Unfall befragt. Du musst nicht auf alles antworten, das wurde schon erwähnt. Es ist jedoch von Vorteil, wenn es zb. um Schadensregulierungen i.w.S. geht, dass Du Dich so weit wie Du kannst darauf einlässt.
Wie auch schon erwähnt, sollte da niemand die „Psycho-Gummi-Keule“ zücken- die haben alle ihr Fach irgendwann einmal gelernt und wissen, wie sie mit potentiell traumatisierten Menschen umgehen sollten.
Das ist sicher unangenehm, aber aus auch schon genannten Gründen nötig.
Hinsichtlich der Länge hängt das natürlich von all den Umständen ab,
wie gesagt, frag den Gutachter, bevor ich jetzt sag rechne mit 2 std und dann kommt alles anders…
Reicht es vielleicht auch aus dass man dort nicht pers. erscheint :sondern nur über schriftl. Berichten (von Ärzten, Psychologe) nach :geurteilt wird?
Das ist schwierig und ich würde eher sagen, in diesem Fall nein.
So ein Gutachten kostet ja auch ne Mark und wird daher meist nicht ohne Grund gefordert.
Wenn jetzt ein Gericht ein Gutachten anordnet ist es häufig so, dass die übrigen Beweise nicht ausreichen, damit sich das Gericht ein faires Urteil bilden kann- oder sie werden durch eine der streitenden Parteien angezweifelt und ein unabhängiger Gutachter wird gefordert.
Sich dem zu „entziehen“ wirkt sich u.U. negativ aus.
Fordert zb. die Kasse ein solches Gutachten (ohne, dass das ganze bislang vor Gericht gelandet ist) geht es um Zahlungsfragen.
I.d.R. steht dann der MDK an, der die Umstände prüft bzw. prüfen soll.
entzieht man sich in so einer Situation einer Begutachtung, drehen die einem gerne mal den Geldhahn ab. Dagegen kann man dann wiederum gerichtlich vorgehen, und ist dann wieder bei einem gerichtlichen Gutachten, dass die Kasse sicherlich einfordern würde.
Ob Du in Deinem konkreten Fall, Dir selbst schadest, in dem Du nicht zum Termin erscheinst, kann Dir Dein Anwalt sagen.
Bekannte, Verwandte etc.
hatte ich auch schon 2 Sätze zu gesagt. In einem solchen Fall ist es völlig in Ordnung, wenn Du jmd mitnimmst, der Dir den Rücken stärkt. Rechne aber damit, dass derjenige nicht in allen Teilen dabei sein soll. Ob Du Dich darauf einlässt oder nicht, hatten wir schon.
Weitere Zeugen kannst Du im Rahmen der Begutachtung nochmals nennen, es ist immer gut, dass die schriftlich fixiert sind- sind sie ja ggf. auch schon bei Gericht. Allerdings ist der Gutachter wie gesagt kein Richter und auch nicht Staatsanwalt oder Anwalt der Gegenseite.
Er muß sich in erster Linie ein Bild über Dich machen. Es hilft, wenn er weiß, wen er zusätzlich ansprechen kann, aber in erster Linie geht es um Dich und Deinen Zustand. Es sollte also völlig ausreichen, wenn Du zb. mit dem Freund, einer guten Freundin oder der Mutter dort aufschlägst, die, da sie Dich wahrscheinlich alle gut kennen, auch 3 Sätze dazu sagen können, wie sie Dich erleben.
Bei einem Gutachten geht es im weitesten Sinne immer irgendwie um „Recht haben“. Und dabei gar nicht unbedingt immer um Gerichte.
Wenn zb. eine Krankenkasse eine Begutachtung möchte, dann um auf der einen Seite Dir die gerechte Hilfe zukommen zulassen (in Form von Kostenbewilligungen zb.), und auf der anderen Seite nicht zu viel zu zahlen. Das wäre für Dich zwar irgendwie toll, aber jmd anderem entstehen so Nachteile, da das Geld dann irgendwo fehlt- der Topf ist ja bekanntlich nicht endlos. Auch das wäre dann, wenn auch blöder, gerecht.
Der Gutachter ist diejenige Stelle, die die Fakten ermittelt, damit der zuständige Mensch (zb. ein Richter) dann sagen kann, was gerecht ist. Der Gutachter selbst sagt dazu gar nichts, er sagt nur X, Y und Z liegt vor, A, B und C nicht.
Deswegen wird er versuchen möglichst alle Fakten zu bekommen, auch die unangenehmen- stets so, dass sich das unangenehme für die Person im Rahmen hält. Bekommt er diese Fakten aus welchen Gründen auch immer nicht, stehen sie anschließend auch nicht in seinem Gutachten und derjenige, der dann entscheiden soll, was gerecht ist, kann das nur anhand der Dinge tun, die als Fakten festgehalten wurden.
Ob es gut oder schlecht ist, wenn in Deinem konkreten Fall Fakten fehlen, weißt nur Du und ggf. Dein Anwalt.
Wie gesagt, es geht keiner gerne zum Zahnarzt
und noch viel weniger sind wir scharf drauf uns die Weisheitszähne ziehen zu lassen, im nachhinein ist es aber i.d.R. alles nur halb so schlimm gewesen, wie gedacht.
So ähnlich ist es mit einem Gutachten.
Ob sich dann eine Entzündung bildet, oder die Entscheidung anders ausfällt, als man sich es gewünscht hätte,
hat mit dem Kieferchirurgen normalerweise genauso wenig zu tun,
wie mit dem Gutachter. Entscheiden tut jmd anderes und der Kieferchirurg kann noch so sauber und gründlich gearbeitet haben, entzünden kann sich das trotz alle dem.
Frosch
Vielen Dank für eure Antworten.
In meinem Fall geht es um einen Verkehrsunfall (vor ca.
24Jahren) und nun daherkommende psychische Probleme. Im
letzten Jahr wurde ich anscheinend retraumatisiert als Folge
dieses Unfalles. Dies blieb die ganzen Jahren unbeachtet bzw.
unbemerkt obwohl damals bereits psychische Probleme erkennbar
waren.
Vielleicht kann mir noch jemand genauere Infos geben?
LG Angie