Psychiatrisches Gutachten

Hallo

könnt ihr mir vielleicht bei meinen Fragen weiterhelfen?

  • Wer darf/kann ein solches Gutachten erstellen?
  • Kann das auch der behandelnde Arzt/in oder muß es ein Fremder sein?
  • Wie verläuft so ein Gespräch/Untersuchung (?) ab?
  • Wie lange dauert so etwas ungefähr?
  • Werden dort evtl. auch belastende Dinge besprochen oder nur die Symptome?
  • Was kann oder wird dort besprochen bzw. untersucht?
  • Reicht es vielleicht auch aus dass man dort nicht pers. erscheint sondern nur über schriftl. Berichten (von Ärzten, Psychologe) nach geurteilt wird?
  • Soll man Bekannte, Verwandte, Zeugen oder andere Beteiltigte mitnehmen zu so einem Termin?
  • Was erwartet jemand bei so einem Termin?

Würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke
Angie

Hallo,

ich nehme an es geht um ein Betreuungsverfahren. Grundsätzlich ist eine Betreuung dann überflüssig, wenn eine Vorsogevollmacht eingerichtet wird.

  • Wer darf/kann ein solches Gutachten erstellen?

Es muss ein Facharzt sein.

  • Kann das auch der behandelnde Arzt/in oder muß es ein
    Fremder sein?

Der behandelnde Arzt aus der Klink darf ein solches Gutachten nicht erstellen.

  • Wie verläuft so ein Gespräch/Untersuchung (?) ab?

Es muss hauptsächlich geklärt werden, ob du über deinen freien Willen verfügst, als ob du geschäftsfähig bist. Dann darf keine Betreuung gegen deinen Willen eingerichtet werden.

  • Wie lange dauert so etwas ungefähr?

Kommt drauf an was der Gutachter so unternimmt.

  • Werden dort evtl. auch belastende Dinge besprochen oder nur
    die Symptome?

Ich würde mich auf belastende Fragen nicht einlassen.

  • Was kann oder wird dort besprochen bzw. untersucht?

In jedem Fall kommen Fragen, wie „Wer wählt den Bundeskanzler“? oder „Wieviele Wochen hat ein Jahr“?. Auf spezielle Tests würde ich mich nicht einlassen.

  • Reicht es vielleicht auch aus dass man dort nicht pers.
    erscheint sondern nur über schriftl. Berichten (von Ärzten,
    Psychologe) nach geurteilt wird?

Die Begutachtung hat persönlich zu geschehen, man kann sie auch ablehnen. Riskiert dann aber die Einweisung in die Klinik. Man kann sich aber auch von einem Arzt bescheinigen lassen, dass man über seinen freien Willen verfügt und mit Hinweis auf dieses Artest die Begutachtung ablehnen.

  • Soll man Bekannte, Verwandte, Zeugen oder andere Beteiltigte
    mitnehmen zu so einem Termin?

Wenn es entlasten ist, ja.

Grundsätzlich kann ein Gutachter schion vorher oder das Gutachten nach Bedenkzeit im Nachhinein wegen Verdachts auf Befangenheit abgelehnt werden.

Grundlegende Infos findest du auch hier:
http://www.beepworld.de/members94/chancen-online/bet…

Grüsse - Steff

ich nehme an es geht um ein Betreuungsverfahren.

Entweder hab ich vorherige Posts verpasst…
Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Situationen, in denen psychiatrische Gutachten zum Einsatz kommen, und unter den Umständen,
sind die genannten „Tips“ nicht immer zuträglich.
So sollte man sich zb, anlässlich einer waffenrechtlichen Untersuchung weitaus kooperativer geben, als es hier empfohlen wird.

  • Wie verläuft so ein Gespräch/Untersuchung (?) ab?

Abhängig von der Fragestellung hat das Gespräch natürlich ein Ziel.
Evtl. gibt es Untersuchungen oder Tests, bei denen man zusätzlich gebeten wird mitzumachen. Ansonsten ist es etwa wie ein Vorstellungsgespräch. Man kennt sich nicht und muss erst einmal miteinander warm werden. Dann kommen irgendwann gezielte Fragen zur Thematik. Bei einem Gutachten steht immer irgendeine Frage im Raum sei es die Mutter hält den Umgang des Kindes mit dem Vater für unangebracht und es gilt zu klären, ob dem tatsächlich so ist- oder jmd. möchte einen Waffenschein (zurück)erlangen und es ist zu klären, ob derjenige geeignet ist, eine Waffe zu tragen- oder aufgrund irgendwelcher Ereignisse bezweifelt jmd. die Geschäftsfähigkeit oder es ist im Rahmen eines Strafverfahrens unklar, ob einer Straftat evtl. eine psychische Erkrankung zugrunde liegt oder oder oder…
Der Gutachter und Du selbst weiß(t) um dem jeweiligen „Vorwurf“ und wird Dich zu Deiner Meinung zu dem Ganzen befragen. Zb. weshalb Du meinst, dass die Situation xy nun so entstanden ist.

  • Wie lange dauert so etwas ungefähr?

Das kommt darauf an, um was es geht. Und natürlich auch, ob und wenn welche Untersuchungen über ein Gespräch hinaus stattfinden.
Genauer kann Dir das der jeweilige Gutachter selbst sagen-
wie viel Zeit Du einplanen sollst. Schließlich hat man ja evtl. noch andere Verpflichtungen. Muß sich von der Arbeit freistellen lassen oder die Kinder müssen irgendwie aus dem Kindergarten etc. abgeholt werden.

  • Werden dort evtl. auch belastende Dinge besprochen oder nur
    die Symptome?

Jein. Ein Gutachter macht keine Therapie mit Dir. Allerdings soll er einen Umstand X aufklären. D.h. er wird schon ein wenig nachhaken, aber Du kannst Dich natürlich äußern, dass Du darüber aus den und den Gründen ungern reden möchtest.
Ein kleines Beispiel: Du beantragst eine Rente, weil Du mit dem Finger in die Säge gekommen bist. Nun hat daran irgendwer Zweifel. Dem kannst Du natürlich zeigen, dass ein Finger fehlt. Damit weiß derjenige aber noch nicht, ob da tatsächlich die Säge dran schuld ist und, wenn sie daran schuld sein sollte, ob das aus Versehen oder mutwillig passiert ist.
Jedem Gutachter ist völlig klar, dass für Dich da ein völlig fremder sitzt und er wird das berücksichtigen, ein paar „unangenehme“ Fragen wird es, wenn das Thema „unangenehm“ ist allerdings immer geben. Ob und wie Du sie beantwortest obliegt dann Dir. Das ist wie mit einem Zahnarztbesuch. Keiner mag hin und während der Behandlung ziepts zwischendurch- aber kein Zahnarzt würde Dich mit reißenden Schmerzen aus der Praxis gehen lassen. Genauso wenig, wie Dich in diesem Fall jmd. völlig verwirrt oder verstört wieder abzuckeln lässt.

  • Was kann oder wird dort besprochen bzw. untersucht?

Kommt auf die Fragestellung an. Alles weitere steht schon oben.

  • Reicht es vielleicht auch aus dass man dort nicht pers.
    erscheint sondern nur über schriftl. Berichten (von Ärzten,
    Psychologe) nach geurteilt wird?

Du kannst natürlich zuhause bleiben. Die Frage ist, was dann dabei rauskommt. Bleiben wir bei dem Beispiel oben und Du sagst jetzt
„nö meine Hand zeig ich nich, steht doch im Arztbericht und wie das passiert ist, demonstrier ich auch schonmal gar nicht. Steht doch im Unfallprotokoll“ spräche das dann Für oder Gegen Dich?
Jmd. der gegen Dich ist wird sagen „ha, weil sonst rauskommt, das alles ganz anders war“. Jmd. der Für Dich ist denkt sich vielleicht „wieso er/sie hat doch recht- es gab doch schon ausreichend Untersuchungen und Befunde und Schreibkram“.
Fakt ist- der Gutachter ist weder Für noch Gegen Dich (sonst bräuchte niemand dieses Gutachten). Er ist neutral und hört und sieht sich alle Seiten (ggf. über Akten) an. Abschließend spricht er eine Empfehlung aus, wie weiter vorzugehen ist. Bist Du der Meinung, dass in den Akten ausreichend Beweise vorhanden sind, kannst Du das Gutachten selbstverständlich mit dem Verweis auf diese ablehnen. Ob das alle anderen genauso sehen, weiß man jedoch nicht.

  • Soll man Bekannte, Verwandte, Zeugen oder andere Beteiltigte
    mitnehmen zu so einem Termin?

So eine Gutachtensituation ist kein Gerichtstermin.
Natürlich kannst Du jemanden mitbringen.
Du kannst dem Gutachter auch sagen, dass X und Y in der Situation dabei waren und bereit sind ebenfalls Aussagen dazuzumachen. Er wird sich die Namen notieren und bei Bedarf diejenigen ebenfalls anhören.
Es kann sein, dass er Deine Begleitung bittet draußen zu warten oder mit Euch gemeinsam spricht und Dich dann gern noch einmal unter 4 Augen sprechen möchte. Das alles hängt von der Fragestellung ab, und um welche Personen es sich da so handelt.
Wenn Du das Gefühl hast Unterstützung würde Dir gut tun, nimm eine Person mit (oder vielleicht zwei wenn es die Eltern sind zb.). Auf jeden Fall solltest Du nicht mit einer ganzen Horde einfallen. Du musst zustimmen, dass jmd dabei ist oder raus geschickt wird und kannst das Gespräch abbrechen, wenn Du zb. nicht allein sprechen möchtest. Allerdings kann das auch der Gutachter. Stellt er Dir eine Frage und ständig antwortet Deine Begleitung und Du magst partout nicht, dass Deine Begleitung raus geht, wird er das Ganze sicher bald beenden. Denn er möchte mit Dir reden und nicht mit Deinem „Zeugen“.
Auch das alles kannst Du vorab mit dem zuständigen Gutachter klären. Frag ihn einfach.

Grundsätzlich: Dem Gutachter ist völlig klar, dass das für Dich keine alltägliche Situation ist, Du nervös bist und evtl. auch etwas „angefressen“, dass Du Dich überhaupt begutachten lassen sollst, Du auch nichts falsches sagen oder tun möchtest, was nachher gegen Dich verwendet wird. Er wird Dir, auch im Vorfeld, all Deine Fragen nochmals beantworten können. Dir erklären, was ihr machen werdet etc.
Tut er das nicht von sich aus, ruf ihn einfach mal an.

Abschließend möchte ich noch drei Sätze zu meinem Vorredner verlieren, weil mir da der Hut hochgeht.
Hätte man den Eingangsartikel genauer gelesen, wäre einem aufgefallen, dass die Frage nach Schilderungen von Symptomen und belastenden Ereignissen kam. Mit fällt jetzt spontan nicht ein, wie man da zweifelsfrei eine Verbindung zu Betruungsverfahren sehen kann. Entsprechend fallen da Ratschläge an, die in anderen Konstellationen demjenigen ernsthaft Schwierigkeiten machen. Als gäbe es nichts anderes als Betreuungsgutachten! Ich empfinde diesen Beitrag eher als weitere Panikmache, Abwertung und nicht die Bohne hilfreich für jmd der schon aufgeregt genug wirkt.
„Herr Lehrer, ich weiß was!“ Reden nur um des Redens willen.
Ich wünschte manchmal es gäbe Minus-Sternchen. Wenn ich weiß, weshalb mich jmd. zb. für geschäftsunfähig hält und ich die Situation angemessen rechtfertigen kann, ist es der *piep* Rat den ich je gehört habe, an Untersuchungen und Gesprächen nicht kooperativ teilzunehmen!!!
Ich bestreite in keiner Weise, dass es dummerhafte und schlechte Gutachter gibt. Genauso wie schlechte Orthopäden, Zahnärzte, Bäcker und Ingenieure. Die sollten aber die Ausnahme darstellen und das tun sie meiner Meinung nach auch. Für alle anderen gilt, dass der Gutachter als neutrale Person diejenige Anlaufstelle ist, bei der die betroffene Seite ihre Sicht der Dinge offen darstellen kann und auch sollte. Das gerichtlich angeordnete Gutachten ist eine Verschiebung der zu klärenden Fragestellungen, hin zu jener Person, die als Sachverständige anerkannt ist, weil dem Gericht die Sachkenntnis des jeweiligen Fachbereiches fehlt, um den Gegenstand gerecht (!) zu beurteilen. Das Gutachten kann jedoch nur dann gerecht sein, wenn alle fraglichen Punkte berücksichtigt werden. Somit ist es durchaus ratsam, wenn ich ein Interesse daran habe, dass ein Gutachten wahrheitsgemäß und zu meinen gunsten ausfällt, aktiv daran teilzunehmen.

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„Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen“
Jean-Paul Sarte

Das steht in in deiner Visitenkarte und dem kann ich auch zustimmen.

Ich nehme an, dass du einer der guten Gutachter bist, da du dich anscheinend angeriffen gefühlt hast. Wie du selbst bemerkst gibt es aber auch etliche nicht so gute. Ich hatte gerade den Fall, wo ein Gutachter Zeugenaussagen glauben schenkte. Die Zeugen hatten aber offensichtlich gelogen, da sie ihre Vorürfe vor Gericht unter Eid nicht wiederholten.

Nun, hier wurde etwas zum Gutachten gefragt und ich habe dazu geschrieben, was ich aus der Betratungspraxis weiss. Natürlich hätte ich auch nachfragen können, ob es sich um einen Betreuungsfall handelt, aber das hielt ich für indiskret.

Genauso indiskret sind Gutachter, ja sie müssen es sein. Aber:

Was sagt das Bundesverfassungsgericht:

Das Recht am gesprochenen Wort gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung der Person in der Kommunikation mit anderen (vgl. BVerfGE 54, 148, 155). (…) Das Selbstbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Auswahl der Personen, die Kenntnis vom Gesprächsinhalt erhalten sollen.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/96/1bvr-1611…

Kurum man kann einfach auch nichts sagen. Das wird dann natürlich als wenig kooperativ angesehn und der Gutachter wird ein negatives Urteil fällen. Aber allein schon das zeichnet den Anspruch der Gutachter aus, alles wissen zu wollen. Wird dieser nicht befriedigt, werden sie „pampig“. Bei Betreungsgutachten geht es aber zum Beispiel im wesentlich darum, zu schaun, ob der Begutachtete geschäftfähig ist. Dazu müssen nicht Familiendramen oder andere belastende Geschichten ausgekramt werden. Es müssen auch nicht psychologische Tests durchgeführt werden, die z.B. die Belastbarkeit oder das Konzentrationsvermögen prüfen. Hier sollte dem Gutachter schon im Vorfeld mittgeilt werden, dass solche Tests nicht nötig sind. Geht es aber z.B. um die Frage einer Frühverrentung, sind die Tests natürlich aussagekräftig und sollten gemacht werden.

Zu deinen Tipps.

Ja, es ist ein sehr guter Tipp den Gutachter vorher anzurufen. Dann stellt man fest, was für ein Typ das ist. Auch sollte man Fragen nach evtl. eingesetzten Tests stellen. Es ist auch gut eine vertraute Person zum Gutachten mitzunehemn, die „einem den Rücken stärkt“. Vor zu viel Vertraulichkeit muss aber gewarnt werden. Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, wenn der Gutachter das Vertrauen des Begutachteten ausnutzt. Gleichwohl sollte man natürlich nicht meinen, dass der Gutachter nur Schlechtes wolle. Man sollte sich schon überlegen, wie man sich präsentiert. Da hast du ganz Recht, es ist wie bei einem Vorstellungsgespräch.

Anmerkung von meiner Seite nochmals
Vielen Dank für eure Antworten.

In meinem Fall geht es um einen Verkehrsunfall (vor ca. 24Jahren) und nun daherkommende psychische Probleme. Im letzten Jahr wurde ich anscheinend retraumatisiert als Folge dieses Unfalles. Dies blieb die ganzen Jahren unbeachtet bzw. unbemerkt obwohl damals bereits psychische Probleme erkennbar waren.

Vielleicht kann mir noch jemand genauere Infos geben?

LG Angie

Der Gutachter hat in solchen Fällen festzustellen,
ob überhaupt psychische Beeinträchtigungen vorliegen.
=> Befragung zu Symptomen.
=> ggf. einige Tests die zu beantworten sind.

Wenn ja, geht es weiter um die Frage, ob diese Beeinträchtigungen
Folge des Unfalls sind, oder auch andere Dinge ursächlich sein können.
=> In dem Fall, dass Du wie auch immer etwas anerkannt haben möchtest, wirst Du also sicher zu dem Unfall befragt. Du musst nicht auf alles antworten, das wurde schon erwähnt. Es ist jedoch von Vorteil, wenn es zb. um Schadensregulierungen i.w.S. geht, dass Du Dich so weit wie Du kannst darauf einlässt.

Wie auch schon erwähnt, sollte da niemand die „Psycho-Gummi-Keule“ zücken- die haben alle ihr Fach irgendwann einmal gelernt und wissen, wie sie mit potentiell traumatisierten Menschen umgehen sollten.
Das ist sicher unangenehm, aber aus auch schon genannten Gründen nötig.

Hinsichtlich der Länge hängt das natürlich von all den Umständen ab,
wie gesagt, frag den Gutachter, bevor ich jetzt sag rechne mit 2 std und dann kommt alles anders…

Reicht es vielleicht auch aus dass man dort nicht pers. erscheint :sondern nur über schriftl. Berichten (von Ärzten, Psychologe) nach :geurteilt wird?

Das ist schwierig und ich würde eher sagen, in diesem Fall nein.
So ein Gutachten kostet ja auch ne Mark und wird daher meist nicht ohne Grund gefordert.
Wenn jetzt ein Gericht ein Gutachten anordnet ist es häufig so, dass die übrigen Beweise nicht ausreichen, damit sich das Gericht ein faires Urteil bilden kann- oder sie werden durch eine der streitenden Parteien angezweifelt und ein unabhängiger Gutachter wird gefordert.
Sich dem zu „entziehen“ wirkt sich u.U. negativ aus.
Fordert zb. die Kasse ein solches Gutachten (ohne, dass das ganze bislang vor Gericht gelandet ist) geht es um Zahlungsfragen.
I.d.R. steht dann der MDK an, der die Umstände prüft bzw. prüfen soll.
entzieht man sich in so einer Situation einer Begutachtung, drehen die einem gerne mal den Geldhahn ab. Dagegen kann man dann wiederum gerichtlich vorgehen, und ist dann wieder bei einem gerichtlichen Gutachten, dass die Kasse sicherlich einfordern würde.
Ob Du in Deinem konkreten Fall, Dir selbst schadest, in dem Du nicht zum Termin erscheinst, kann Dir Dein Anwalt sagen.

Bekannte, Verwandte etc.
hatte ich auch schon 2 Sätze zu gesagt. In einem solchen Fall ist es völlig in Ordnung, wenn Du jmd mitnimmst, der Dir den Rücken stärkt. Rechne aber damit, dass derjenige nicht in allen Teilen dabei sein soll. Ob Du Dich darauf einlässt oder nicht, hatten wir schon.
Weitere Zeugen kannst Du im Rahmen der Begutachtung nochmals nennen, es ist immer gut, dass die schriftlich fixiert sind- sind sie ja ggf. auch schon bei Gericht. Allerdings ist der Gutachter wie gesagt kein Richter und auch nicht Staatsanwalt oder Anwalt der Gegenseite.
Er muß sich in erster Linie ein Bild über Dich machen. Es hilft, wenn er weiß, wen er zusätzlich ansprechen kann, aber in erster Linie geht es um Dich und Deinen Zustand. Es sollte also völlig ausreichen, wenn Du zb. mit dem Freund, einer guten Freundin oder der Mutter dort aufschlägst, die, da sie Dich wahrscheinlich alle gut kennen, auch 3 Sätze dazu sagen können, wie sie Dich erleben.

Bei einem Gutachten geht es im weitesten Sinne immer irgendwie um „Recht haben“. Und dabei gar nicht unbedingt immer um Gerichte.
Wenn zb. eine Krankenkasse eine Begutachtung möchte, dann um auf der einen Seite Dir die gerechte Hilfe zukommen zulassen (in Form von Kostenbewilligungen zb.), und auf der anderen Seite nicht zu viel zu zahlen. Das wäre für Dich zwar irgendwie toll, aber jmd anderem entstehen so Nachteile, da das Geld dann irgendwo fehlt- der Topf ist ja bekanntlich nicht endlos. Auch das wäre dann, wenn auch blöder, gerecht.
Der Gutachter ist diejenige Stelle, die die Fakten ermittelt, damit der zuständige Mensch (zb. ein Richter) dann sagen kann, was gerecht ist. Der Gutachter selbst sagt dazu gar nichts, er sagt nur X, Y und Z liegt vor, A, B und C nicht.
Deswegen wird er versuchen möglichst alle Fakten zu bekommen, auch die unangenehmen- stets so, dass sich das unangenehme für die Person im Rahmen hält. Bekommt er diese Fakten aus welchen Gründen auch immer nicht, stehen sie anschließend auch nicht in seinem Gutachten und derjenige, der dann entscheiden soll, was gerecht ist, kann das nur anhand der Dinge tun, die als Fakten festgehalten wurden.
Ob es gut oder schlecht ist, wenn in Deinem konkreten Fall Fakten fehlen, weißt nur Du und ggf. Dein Anwalt.

Wie gesagt, es geht keiner gerne zum Zahnarzt
und noch viel weniger sind wir scharf drauf uns die Weisheitszähne ziehen zu lassen, im nachhinein ist es aber i.d.R. alles nur halb so schlimm gewesen, wie gedacht.
So ähnlich ist es mit einem Gutachten.

Ob sich dann eine Entzündung bildet, oder die Entscheidung anders ausfällt, als man sich es gewünscht hätte,
hat mit dem Kieferchirurgen normalerweise genauso wenig zu tun,
wie mit dem Gutachter. Entscheiden tut jmd anderes und der Kieferchirurg kann noch so sauber und gründlich gearbeitet haben, entzünden kann sich das trotz alle dem.

Frosch

Vielen Dank für eure Antworten.

In meinem Fall geht es um einen Verkehrsunfall (vor ca.
24Jahren) und nun daherkommende psychische Probleme. Im
letzten Jahr wurde ich anscheinend retraumatisiert als Folge
dieses Unfalles. Dies blieb die ganzen Jahren unbeachtet bzw.
unbemerkt obwohl damals bereits psychische Probleme erkennbar
waren.

Vielleicht kann mir noch jemand genauere Infos geben?

LG Angie

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Danke
Danke für deine ausführliche Antwort. :smile:

Werde dann das ganze einfach auf mich zukommen lassen und mich auf den Rae und seine Ratschläge verlassen.

LG Angie