Kannst Du mir mal erklären was ein Gestörter überhaupt ist?
Der Gute Mann dürfte wohl keine Gefahr für andere sein, eher
umgekehrt. Und Angst und Schrecken dürften da eher die Eltern
den Kinder machen.
Klar du, wenn jemand jede Nacht, fast die ganze Nacht durch seine Wohnung stampft und laut schreit, sich vor den Leuten aufbaut und seine Wahnvorstellungen abtobt, laut schreiend, schimpfend, fluchend. Die Kinder in Angst und Schrecken versetzt mit wilden Mordphantasien.
Die Post anderer öffnet, weil er meint Mordkomplotte aufdecken zu müssen. Die Türen und Fenster der Erdgeschosswohnungen belautert und sich im Gebüsch versteckt. Wie volltrunken auf Leute zuwankt, eine unglaubliche Welle der Aggression vor sich herschiebend. Eingreifende Polizei verprügelt, mit einer Macht, die den Einsatz eines SEK notwendig macht.
Das nenne ich mal in der Kurzform gestört.
Wer hier wen belästigt, hast Du ja selber mit den Zetteln
geschrieben.
Und niemand belästigt ihn, es war eine Frage die sich stellte, was man nach Monaten der Schlaflosigkeit, nach Angst und Panikattacken der Kinder die nicht mehr zu Hause schlafen können sondern permanent ausquatiert werden müssen, nach Zeiten in denen Mütter ihren Job aufgeben mussten, weil die Kinder (über 10 Jahre) nicht mal die 2 Stunden allein im Haus bleiben konnten. Weil es mittlerweile Zeitungsartikel gibt, die bedauern, dass seine Freiheit mehr wert ist, als die Freiheit der Menschen um ihn herum, deren Leben er beschränkt. Und es gibt keine Möglichkeit etwas zu tun. Wer wegzieht schafft lediglich eine Lücke für den nächsten, der dort unwissentlich hinzieht.
Entweder bekommen hier einige ihre eigene Paranoia in Griff,
und können dann auch wieder schlafen, oder es wird wie ich
hoffe, für diejenigen die sich hier als Mobber betätigen, ein
sehr böses Erwachen geben.
Ich glaube, du weißt gar nicht wovon die Rede ist, sorry, es geht nicht um jemanden der leise vor sich hinmurmelt und dabei befremdlich wirkt.
Notwehr ist das jedenfalls nicht. Nicht einmal ein
Rechtfertigungsgrund.
Unfug ist auch nicht richtig, geht schon eher in die Richtung
Körperverletzung, und die ist strafbar, und das mit Recht.
§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der
Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Danke für die Auskunft, damit kann man ja was anfangen. Leider gilt das nur für die Normalen, wenn oben kurz „Gestörter“ genannte Person das tut, zucken alle nur die Schultern.
Es ist ein Antragsdelik, wird also nur auf Antrag verfolgt.
Wäre wohl ratsam mit einem großen Blumenstrauß etwas für
gutnachbarschaftlichen Frieden zu sorgen.
Vor Jahren gab es einen Versuch mit einer Blume, die sich in der Erlebniswelt des oben genannten als Versuch darstellte ihn mittels vergifteter Pflanzen zu töten. Tja
Gruß
hartmut
Gruß zurück
Susanne