Psychisch gestörte belästigen

Hi
Wenn ein psychisch Gestörter (mit regelmäßigen Aufenthalten in der geschlossenen Abteilung einer Klinik) bei seinen Aufenthalten die Nachbarschaft dermaßen belästigt, dass Kinder in Angst und Schrecken versetzt werden, Leute nicht mehr schlafen können und so weiter…, die Polizei und Feuerwehr, der sozial-psychiartrische Dienst und wer nicht noch alles regelmäßig vor der Türe stehen und auf den Patienten einwirken (eher ohne Resultat)

wenn also dieser Gestörte (Paranoia, Schizophrenie…) nicht gegen seinen Willen aus dem Verkehr gezogen werden kann und die völlig entnervten Nachbarn sich nach Jahren mit Zetteln „Verschwinde“, Schmierereien mit Pentagrammen und so weiter zur Wehr setzen, wissend, dass sie ihm Schaden zufügen, ist das dann nicht trotzdem eher Notwehr?
Können sie dafür bestraft werden?
Fällt so was vielleicht eher unter Unfug?
LG
Susanne

und
die völlig entnervten Nachbarn sich nach Jahren mit Zetteln
„Verschwinde“, Schmierereien mit Pentagrammen und so weiter
zur Wehr setzen, wissend, dass sie ihm Schaden zufügen, ist
das dann nicht trotzdem eher Notwehr?

Klingt eher nach einer ansteckenden Krankheit.

Gruß!

Horst

Kannst Du mir mal erklären was ein Gestörter überhaupt ist?
Der Gute Mann dürfte wohl keine Gefahr für andere sein, eher umgekehrt. Und Angst und Schrecken dürften da eher die Eltern den Kinder machen.

Wer hier wen belästigt, hast Du ja selber mit den Zetteln geschrieben.

Entweder bekommen hier einige ihre eigene Paranoia in Griff, und können dann auch wieder schlafen, oder es wird wie ich hoffe, für diejenigen die sich hier als Mobber betätigen, ein sehr böses Erwachen geben.

Notwehr ist das jedenfalls nicht. Nicht einmal ein Rechtfertigungsgrund.

Unfug ist auch nicht richtig, geht schon eher in die Richtung Körperverletzung, und die ist strafbar, und das mit Recht.

§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Es ist ein Antragsdelik, wird also nur auf Antrag verfolgt. Wäre wohl ratsam mit einem großen Blumenstrauß etwas für gutnachbarschaftlichen Frieden zu sorgen.

Gruß

hartmut

Kannst Du mir mal erklären was ein Gestörter überhaupt ist?
Der Gute Mann dürfte wohl keine Gefahr für andere sein, eher
umgekehrt. Und Angst und Schrecken dürften da eher die Eltern
den Kinder machen.

Klar du, wenn jemand jede Nacht, fast die ganze Nacht durch seine Wohnung stampft und laut schreit, sich vor den Leuten aufbaut und seine Wahnvorstellungen abtobt, laut schreiend, schimpfend, fluchend. Die Kinder in Angst und Schrecken versetzt mit wilden Mordphantasien.
Die Post anderer öffnet, weil er meint Mordkomplotte aufdecken zu müssen. Die Türen und Fenster der Erdgeschosswohnungen belautert und sich im Gebüsch versteckt. Wie volltrunken auf Leute zuwankt, eine unglaubliche Welle der Aggression vor sich herschiebend. Eingreifende Polizei verprügelt, mit einer Macht, die den Einsatz eines SEK notwendig macht.
Das nenne ich mal in der Kurzform gestört.

Wer hier wen belästigt, hast Du ja selber mit den Zetteln
geschrieben.

Und niemand belästigt ihn, es war eine Frage die sich stellte, was man nach Monaten der Schlaflosigkeit, nach Angst und Panikattacken der Kinder die nicht mehr zu Hause schlafen können sondern permanent ausquatiert werden müssen, nach Zeiten in denen Mütter ihren Job aufgeben mussten, weil die Kinder (über 10 Jahre) nicht mal die 2 Stunden allein im Haus bleiben konnten. Weil es mittlerweile Zeitungsartikel gibt, die bedauern, dass seine Freiheit mehr wert ist, als die Freiheit der Menschen um ihn herum, deren Leben er beschränkt. Und es gibt keine Möglichkeit etwas zu tun. Wer wegzieht schafft lediglich eine Lücke für den nächsten, der dort unwissentlich hinzieht.

Entweder bekommen hier einige ihre eigene Paranoia in Griff,
und können dann auch wieder schlafen, oder es wird wie ich
hoffe, für diejenigen die sich hier als Mobber betätigen, ein
sehr böses Erwachen geben.

Ich glaube, du weißt gar nicht wovon die Rede ist, sorry, es geht nicht um jemanden der leise vor sich hinmurmelt und dabei befremdlich wirkt.

Notwehr ist das jedenfalls nicht. Nicht einmal ein
Rechtfertigungsgrund.

Unfug ist auch nicht richtig, geht schon eher in die Richtung
Körperverletzung, und die ist strafbar, und das mit Recht.

§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der
Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Danke für die Auskunft, damit kann man ja was anfangen. Leider gilt das nur für die Normalen, wenn oben kurz „Gestörter“ genannte Person das tut, zucken alle nur die Schultern.

Es ist ein Antragsdelik, wird also nur auf Antrag verfolgt.
Wäre wohl ratsam mit einem großen Blumenstrauß etwas für
gutnachbarschaftlichen Frieden zu sorgen.

Vor Jahren gab es einen Versuch mit einer Blume, die sich in der Erlebniswelt des oben genannten als Versuch darstellte ihn mittels vergifteter Pflanzen zu töten. Tja

Gruß

hartmut

Gruß zurück
Susanne

Eingreifende Polizei verprügelt, mit einer
Macht, die den Einsatz eines SEK notwendig macht.
Das nenne ich mal in der Kurzform gestört.

Das ist allerdings sehr verwunderlich, das jemand nicht mitgenommen wird wenn das SEK geholt werden muß und Polizisten verprügelt werden. Der Fall scheint dann wohl etwas komplizierter zu sein.

Gruß, Edison

Eingreifende Polizei verprügelt, mit einer
Macht, die den Einsatz eines SEK notwendig macht.
Das nenne ich mal in der Kurzform gestört.

Das ist allerdings sehr verwunderlich, das jemand nicht
mitgenommen wird wenn das SEK geholt werden muß und Polizisten
verprügelt werden. Der Fall scheint dann wohl etwas
komplizierter zu sein.

Japp, vorsichtig ausgedrückt
danke dass du mich nicht in die „die quält arme Behindere“-Ecke stellst.

Gruß, Edison

Gruß
Susann

ach ja …
… er ist dann mitgenommen worden, genau 3 Tage später war er wieder da…

Hallo,

das ist ein großes Problem, mit dem niemand zu tun haben will.

In unserer ehemaligen Nachbarschaft lief ein mongoloider junger Mann mit Messer oder Axt herum und rannte hinter den Kindern her. Er wollte sie erschrecken.
Der Vater (Ausländer): nix maken, is harmlos.

Bis mal etwas passiert. Die Familie ist polizeibekannt. Die Polzei kommt nicht mal mehr, wenn man anruft.

Gruss

Andreas

Freiheitsentzug und Zwangseinweisung
Hi,

das Problem ist, dass Zwangseinweisungen in 1. Linie dann möglich sind, wenn für die Person selbst Gefahr besteht.

Besteht dagegen für die Umwelt (Fremdgefährdung) keine wirklich lebensbedrochliche Gefahr (strafrechliche Taten, erh. Gefahr für öff. sicherheit ect.) ist eine richterliche Einweisung nicht einfach so möglich. Da sind enge Bedingungen und untersch. Gesetze daran geknüpft.

Zwar hört man immer wieder so Horrormeldungen, dass Menschen gegen ihren Willen in der Psychiatrie festgehalten und z.T. durch Medikamente erst regelrecht ‚verrückt‘ gemacht werden. Aber es ist nicht immer so einfach jemanden einzusperren.

Auch wenn es aus deiner Sicht vielleicht schwierig ist das einzusehen, so ist es doch ganz gut so!
Wo kämen wir hin, wenn jeder ‚Irre‘ eingesperrt werden könnte, weil er sich daneben benimmt, oder 20 seiner Nachbarn meinen, der muss weg? Verstehst du was ich meine?

Ist halt schwierig und ich kann dir da auch nicht wirklich raten

-(

Marion

http://www.psychiatrie-aktuell.de/bgdisplay.jhtml?it…

Hallo Susanne,

Habe dazu keine Informationen, deshalb rate ich einfach mal ins Blaue.
Wenn der Belästiger Mieter ist, könnte man sich an seinen Vermieter
wenden mit dem Ziel, ihn aus seiner Wohnung zu klagen. Wenn man nun andere Mieter findet, die im selben Haus wohnen wie der Belästiger, fällt das ganze viel einfacher. Schau doch mal im Mietrechtsforum.
Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass das noch nicht passiert ist.
Grüsse

Jörg