Mit absoluter Genauigkeit kann ich deine Frage nicht genau beantworten, dazu fehlen ein
paar Angaben. Aber ich ich kann dir möglicherweise einen Lösungshinweis geben. Dieser
Hinweis ist:
§ 11 Schuldunfähigkeit
(1) In das Register sind einzutragen
1.
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein
Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf
psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung
abgeschlossen wird,
2.
gerichtliche Entscheidungen, durch die der Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Maßregel der
Besserung und Sicherung selbständig anzuordnen (§ 413 der Strafprozessordnung), mit der
Begründung abgelehnt wird, dass von dem Beschuldigten erhebliche rechtswidrige Taten
nicht zu erwarten seien oder dass er für die Allgemeinheit trotzdem nicht gefährlich sei,
sofern die Entscheidung oder Verfügung auf Grund des Gutachtens eines medizinischen
Sachverständigen ergangen ist und das Gutachten bei der Entscheidung nicht älter als fünf
Jahre ist. Das Datum des Gutachtens ist einzutragen. Verfügungen der Staatsanwaltschaft
werden eingetragen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass
weitere Ermittlungen zur Erhebung der öffentlichen Klage führen würden. § 5 findet
entsprechende Anwendung. Ferner ist einzutragen, ob es sich bei der Tat um ein Vergehen
oder ein Verbrechen handelt.
(2) Die Registerbehörde unterrichtet den Betroffenen von der Eintragung.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn lediglich die fehlende Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (§ 3
des Jugendgerichtsgesetzes) festgestellt wird oder nicht ausgeschlossen werden kann.
Aus Paragraph 11 BZRG müsstest du schlau werden. Ab Paragraphen 32 erfährst du alles
zu den Inhalt des Zeugnisses und ab Paragraph 45 alles zur Löschung (Tilgung).
es tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Höchstens soweit: das polizeiliche Führungszeugnis kann man in der Regel beim Einwohnermeldeamt beantragen. Diese Behörde müsste dir zumindest ein wenig weiterhelfen können.
Hier werden Einträge und Löschfristen zum Bundeszentralregister (für Führungszeugnisse) etwas erläutert und es werden auch Kontaktdaten für weitergehende Fragen aufgeführt.
war verreist , deshalb die späte Antwort. Helfen kann ich Dir leider nicht , weil ich mit Führungszeugnissen keinerlei Erfahrung habe . Eine Quelle , die Du anzapfen könntest , wäre wohl eine Gewerkschaft . Die müssten mit solchen Fragen Erfahrung haben . Tut mir leid , dass ich nicht helfen konnte .
Viel Erfolg
Rhoen11