Psychische Störung durch Gerichtsprozess

Hallo Musikus,

nach dem Hinweis auf das Diathese-Stress-Modell habe ich Unterlagen gefunden, die weiterhelfen.

Im Augenblick helfe ich einer Bekannten bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt um die Anerkennung als Schwerbehinderte.

Ich denke, was ich gefunden habe reicht aus, um das Gericht zu überzeugen, wenigstens ein Gutachten machen zu lassen.

Danke dafür und schöne Grüße

Heidi

Hallo Tanja,

danke für Deine Antwort. Ich habe durch den Hinweis auf das Diathese-Streß-Modell, der von anderen kam, eine Lösung gefunden.

Dennoch danke und schöne Grüße

Heidi

Hallo Hjördis,

danke für Deine umfangreiche Antwort.

Ich helfe einer Bekannten bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt wegen Anerkennung als Schwerbehinderte.

Für den Schriftsatz wäre ein Zitat natürlich gut gewesen, das ist aber offensichtlich schwierig, aber Deine Mitteilungen haben doch argumentativ sehr weitergeholfen.

Danke und schöne Grüße

Heidi

Hallo Christoph,

trotzdem danke für Deine Mühe.

Schöne Grüße

Heidi

Liebe Heidi,
Was den allerneuesen Stand der Wissenschaft betrifft, kann ich leider schon nicht mehr als Experte gelten, habe aber keine Hinweise darauf, dass in den letzten Jahren etwas geändert hätte. So eine strikte Kausalität, wie sie in der Frage nahegelegt wird, hätte Bleuler sicher nie angenomemn. Ich habe zwar sein Lehrbuch nicht mehr zur Verfügung, bin aber lange genug sein Schüler gewesen, um das mit Sicherheit sagen zu können.
Chronifizierung ergibt sich am ehesten, wenn beide Seiten, Patient und Rechtspflege sich stur verhalten, was beim Betroffenen wesentlich dazu gehört.
Hier ist die - wenigstens nach Bleuler - klare Unterscheidung zwischen der paranoioden Schizophrenie, also Wahnentwicklung auf dem Boden der Schizophrenie und der Paranoia, also der Wahnkrankheit ohne weitere Krankheitssymptome, zu unterstreichen.
Diese Personen zeigen sich als konsistenter, verfechten ihre Sache zielbewusster, können aber bei Misserfolg in ein sich ständig verfestigendes Wahndenken versteigen. Wenn Richter und Anwälte die Situation erfassen, können am ehesten Lösungen gefunden werden, sonst verschlimmert sich alles, und es kann in diesem Zusammenhang dann auch zu kriminellen Handlungen des Betroffenen führen.
Aus der Literatur wird in diesem Zusammenhang „Michael Kohlhas“ angeführt.
Medikamentös ist im Gegensattz zur Schizophrenie hier praktisch nichts zu erreichen (soweit ich es noch verfolgt habe).
Der Versuch, jemandem entgegen zu kommen,indem man ihm im Rechtsbereich entgegenkommen will verschlimmert die Sache eher. Sanfte Festigkeit führt eher zum Abklingen.
Ich habe noch im alten Lehrbuch von Kräpelin (1910) gesehen, dass er das Thema im Kapitel des senilen Irreseins im Abbau der Hirnleistung begründet.

Lieber Tamaro,
in diesem Fall, eine Bekannte, der ich bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung helfe, liegt der Fall etwas anders. Unvorstellbar für einen Deutschen handelt es sich um echte vorsätzliche Rechtsbeugung. Das OLG Dresden urteilte z.B., „daß es nicht darauf ankommt, daß die Fa. nicht angeben konnte wofür sie 250.000,00 DM bekommen will und keine Rechnung gestellt hat“, es müsse dennoch bezahlt werden. Das Unrechtserleben hat also nichts mit subjektivem Empfinden zu tun.
Wie siehst Du den Fall, wenn eine „selbstverschuldete Krankheit“ durch falsche Erwartungen ausscheidet, weil objektiv durch Schandurteile die Existenz zerstört wurde?
Schöne Grüße
Heidi

Liebe Heidi,

Liebe >Heidi,
Dein Bericht bestätigt mein vielleicht etwas dummes Vorurteil, dass Gerichtsentscheide mehr mit Lottrerie und weniger mit Recht zu tun haben.
Als Betroffener oder Helfer würde ich versuchen, auf zwei Ebenen zu arbeiten: einerseits loslassen. Verlorenes mal als verloren annehmen,sehen, was übrig bleibt, gleichzeitig, gewissermassen mit der linken Hnd dochh noch alle Möglichkeiten ausnützen. Weiterzug an die näächste Instanz (gibt es doch?) neue Gutachten, allenfalls neuen Anwalt (Nicht weil der bisherige schlecht war, sondern, weil der wohl die Nase voll hat)Vor allem die falsche (!) Sicht vermeiden, dass das Leben nur mit einem Gerichtserfolg noch Sinn hat. Leicht gesagt!
Herzliche Grüsse Tamaro

das von dir beschriebene „life-event“ stellt natürlich einen massiven psychosozialen stress dar.das kann je nach disposition verschiedene akute psychische störungen auslösen: z.b. eine reaktive depression.unbehandelt kann das chronifizieren.ich habe einen patienten, dem genau das passiert ist.nächste woche werde ich ihn sehen und dann berichte ich noch einmal darüber. bis dahin! h.d.

Hallo,

danke für die Mitteilung. Ich bin sehr neugierig. Symptome im Fall meiner Bekannten: Angst vor allem, vor dem Telefon, vor Briefen, vor Postwurfsendungen, Panikattacken wenn es klingelt, nicht mehr allein aus dem Haus gehen wollen, niemanden treffen wollen, Angst vor allem vor jeglichem Kontakt. Scheint nicht behandelbar zu sein, da jegliche Therapie an den tatsächlich gegebenen Gründen nichts ändern kann. Klassische Medikamente wirkungslos, Naturverfahren (Klangschalen usw) erst recht, auch Gesprächstherapien ohne Wirkung.

Schöne Grüße und erst einmal Danke. Ich bin neugierig, wie Deine Erkenntnisse sind.

Heidi

hallo,

entschuldigung, dass ich erst jetzt anworte.

ich beschäftige mich hauptsächlich mit der diagnostik von psychischen erkrankungen; deswegen kann ich auf ihre fragen nur vage aussagen machen.

  1. da ich das fach psychiatrie nur hobbymäßßig betreibe und kein mediziner bin, kann ich zum jetzigen stand der wissenschaft leider nichts sagen.

2.wenn ich sie richtig verstanden habe, wollen sie wissen, ob es möglich ist, durch einen von der betreffenden person geführten bzw. verlorenen gerichtsprozess bei jener eine psychische störung manifestieren kann, bzw. welche. da kann ich leider nur ganz subjektiv antworten, dass viele störungen möglich sind; in leichten fällen posttraumatische zustände, depressionen , vielleicht sogar wahnhafte bis schwere psychotische zustände. eventuell ist auch eine entwicklung von diversen persönlichkeitsstörungen denkbar.
3. auf jeden fall, ja
4. dazu kann ich leider nichts sagen.

ich hoffe, ich konnte halbwegs helfen.

grüße
amurtiger

genau diese symptomatik hat der patient mir heute auch beschrieben.er zeigt auch die symptome einer posttraumatischen belastungsstörung. das ist behandelbar, sobald die bedrohung aufgehört hat.l.g. h.d.