Psychische Störung durch Gerichtsprozess

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einmal (ich glaube in Bleuler, habe das Buch aber nicht) gelesen, dass div. psychische Störungen dadurch ausgelöst werden können, dass Menschen unter zweifelhaften Umständen für sie schwerwiegende Gerichtsprozesse verlieren und zu Unrecht verurteilt werden. Ich finde dazu nichts in den mir zugänglichen Medien.

  1. Ist das noch Stand der Wissenschaft?
  2. Welche Störungen kommen infrage - insbesondere, kann es Depression oder Ähnliches sein?
  3. Können sich solche Störungen chronifizieren?
  4. Kannst Du mir evtl. eine Fundstelle aus der Fachliteratur zitierfähig benennen, wo so etwas beschrieben oder bestätigt wird?
    Vielen Dank für Deine Mühe, ich weiß, dass das keine einfache Frage ist.
    Gruß Heidi

Hallo Frau Lange,
es handelt sich in der Tat um eine spezielle Frage. Eine Depression als Folge einer ausgeprägten Kränkung ist natürlich ohne weiteres möglich, manchmal auch in chronischer Form, das hängt von der Fähigkeit des Betroffenen ab, mit dieser Belastung umzugehen. Ein Stelle aus der Literatur kann ich nicht benennen.
Gruß
Dr.U

Guten Tag, Heidi,
heute werden in Deutschland psychische Störungen nach ICD-10 klassifiziert. Eine wie von Ihnen beschriebene Störung würde am ehesten unter Anpassungsstörung (F43.2) codiert werden.
„Hierbei handelt es sich um Zustände von subjektiver Bedrängnis und
emotionaler Beeinträchtigung, die im allgemeinen soziale
Funktionen und Leistungen behindern und während des
Anpassungsprozesses nach einer entscheidenden Lebensveränderung
oder nach belastenden Lebensereignissen auftreten. Die Belastung
kann das soziale Netz des Betroffenen beschädigt haben (wie bei
einem Trauerfall oder Trennungserlebnissen) oder das weitere
Umfeld sozialer Unterstützung oder soziale Werte (wie bei
Emigration oder nach Flucht). Sie kann auch in einem größeren
Entwicklungsschritt oder einer Krise bestehen (wie Schulbesuch,
Elternschaft, Misserfolg, Erreichen eines ersehnten Zieles und
Ruhestand). Die individuelle Prädisposition oder Vulnerabilität
spielt bei dem möglichen Auftreten und bei der Form der
Anpassungsstörung eine bedeutsame Rolle; es ist aber dennoch davon
auszugehen, dass das Krankheitsbild ohne die Belastung nicht
entstanden wäre. Die Anzeichen sind unterschiedlich und umfassen
depressive Stimmung, Angst oder Sorge (oder eine Mischung von
diesen). Außerdem kann ein Gefühl bestehen, mit den alltäglichen
Gegebenheiten nicht zurechtzukommen, diese nicht vorausplanen oder
fortsetzen zu können. Störungen des Sozialverhaltens können
insbesondere bei Jugendlichen ein zusätzliches Symptom sein.
Hervorstechendes Merkmal kann eine kurze oder längere depressive
Reaktion oder eine Störung anderer Gefühle und des
Sozialverhaltens sein.“

Hallo, Heidi,

so genau kann ich zu deiner Frage nicht antworten, eher allgemein:

Psychische Störungen oder Erkrankungen werden in der Regel nicht durch ein einzelnes Ereignis hervorgerufen. Meist steht eine individuelle Kombination von genetischen Faktoren, frühkindlichen Prägungen und aktuellen Faktoren in der persönlichen und sozialen Umwelt dahinter, was sicher nicht immer einfach zu entschlüsseln ist, weder für den Menschen selbst noch für Aussenstehende.

In diesem Sinn kann natürlich so ziemlich jedes Ereignis, das die Person selbst als gravierend bzw. kränkend erlebt (wie ein verlorener, wichtiger Gerichtsprozess), eine akute Krankheitsmanifestation anstoßen. Nur ob man da einen eindeutigen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang behaupten kann, bezweifle ich.

Ich nehme an, du verfolgst mit deiner Frage ein eigenes, akutes Anliegen. Da solltest du dich wohl eher an einen erfahrenen Experten (Psychiater, Psychotherapeuten) wenden. Oder jemand anders von dieser Plattform weiß genaueres.

Freundliche Grüße
Winfried Mall

Liebe Heidi,
ein belastender Gerichtsprozess ist grundsätzlich geeignet, eine nachhaltige und schwerwiegende seelische Störung auszulösen.
Bitte bedenken Sie dazu die Prozesse um die Toten der Loveparade in Duisburg oder dem großen Unglück in Norwegen.
In welchem „Bleuler“ Sie dazu gelesen haben, weiß ich natürlich nicht, somit sieht es mit zitierfähigen Fundstellen entsprechend mau aus.

Ein diffenenzierteres Eingehen auf Die Frage ist mir aufgrund der vagen Hinweise leider nicht möglich, bitte habe Verständnis, das ich es vermeide, jetzt in Spekulationen wortreich auszuschweifen.

Hallo Dr. U.

Besten Dank für die Antwort, das hilft schon weiter. Mir ging es vor allem um die Frage, ob es neuere entgegenstehende Erkenntnisse gibt.

Schöne Grüße

Heidi

Guten Tag MiltonE,

danke für den Hinweis auf F43.2. Ich hatte nur an F32.1 oder F32.2 gedacht. Das ist schon einmal wichtig.

Am wichtigsten wäre mir eine zitierfähige Quelle. Weißt Du dazu etwas? Ich helfe einer Bekannten bei ihrer Klage auf Schwerbehinderung und brauche daher etwas um das Sozialgericht zu überzeugen.

Schöne Grüße

Heidi

Hallo Winfried,

danke für Deine Antwort. Im konkreten Fall liegen tatsächlich Vorschädigungen durch eine gewalttätige Kindheit vor und das Verfahren hat die Person um ihre gesamte Existenz gebracht.

Am wichtigsten wäre mir eine zitierfähige Quelle, aus der hervorgeht, dass dies die Ursache sein kann. Weißt Du dazu etwas? Ich helfe einer Bekannten bei ihrer Klage auf Schwerbehinderung und brauche daher etwas um das Sozialgericht zu überzeugen.

Schöne Grüße

Heidi

Lieber Blaumaler,

danke für Deine Antwort. Im konkreten Fall hat das Verfahren die Person um ihre gesamte Existenz gebracht.

Am wichtigsten wäre mir eine zitierfähige Quelle, aus der hervorgeht, dass dies die Ursache sein kann. Weißt Du dazu etwas? Ich helfe einer Bekannten bei ihrer Klage auf Schwerbehinderung und brauche daher etwas um das Sozialgericht zu überzeugen.

Gelesen habe ich das in Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie, ich glaube bei den Schizophrenien, es kann aber auch jede beliebige andere Fundstelle sein. Wichtig wäre nur, dass ich die Möglichkeit der Kausalität belegen kann.

Schöne Grüße

Heidi

Hallo, Heidi,

so tief stecke ich in der Materie leider nicht drin. Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

Trotzdem viel Erfolg!
Gruss, Winfried Mall

Liebe Heidi,
deine Frage würde eine langwierige Literaturrecherche und -auswertung fordern, da solch eine Fragestellung nicht so oft vorkommt, dass ich sie qualifiziert schnell mal aus dem Kopf beantworten kann. Sei bitte nicht enttäuscht, aber für so komplexe Fragen mußt du wohl ein Gutachten in Auftrag geben bei anderen leuten, die so etwas häufiger machen.
Viele Grüße
Ina

Liebe Heidi,

grundsätzlich gilt, dass jeglicher Streß, positiver wie negativer, je nach persönlicher Konstitution zu einer psychischen Krise führen kann, aber nicht muss. Insofern kann natürlich auch ein als ungerecht erlebtes Verhalten der Umwelt als solch ein Streßfaktor wirken. (vgl. auch Vulnerabilitäts-Streß-Modell)

Im Prinzip können verschiedene Erkrankungen auftreten. Selbstverständlich auch sog. reaktive Depressionen. Allerdings kann es auch - oder zusätzlich - zu psychotischem Erleben kommen. Einem bei mir Ratsuchenden würde ich in jedem Fall die persönliche Vorstellung in einer Facharztpraxis oder zumindest in einem FEZ (Früherkennungszentrum) empfehlen. Zum einen um Gewissheit über den Krankheitswert der erlebten Veränderungen zu erfahren, zum anderen um eine mögliche Behandlung einzuleiten und um letztlich dann einer Chronifizierung - die je nach Krankheitsbild natürlich möglich ist - vorzubeugen.
Was den Hinweis auf Fachliteratur angeht, liebe Heidi, ist das schwierig, wie Du vielleicht aus meiner bisherigen Antwort herleiten konntest. Wenn Du Gewissheit haben möchtest, solltest Du Dich ebenfalls in professionelle Beratung begeben. In der Juristerei gibt es für nahezu jede Frage - natürlich auch psychiatrische - amtlich bestellte Sachverständige, die eine solche/Deine Frage nicht nur beantworten sondern auch belegen könnten. Solch ein Gutachten kannst Du selbst in Auftrag geben, musst es dann aber auf jeden Fall selbst bezahlen. Du kannst Dich auch mit Deiner Rechtsvertretung beraten und im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen den Verursacher dem Gericht die Bestellung eines solchen Gutachters überlassen. Der wird dann i.d.R. von dem bezahlt, der den Prozess verliert/die Gerichtskosten trägt…

Ich hoffe, Dir mit der Antwort ein wenig geholfen zu haben.
Gruß
Wildfang69

Hallo Heidi!

grundsätzlich ist zu sagen, dass nicht EINE bestimmte Situation EINE bestimmte psychische Störung auslöst. Tatsache ist allerdings, dass vorallem belastende Situationen (Stresssituationen) einen Risikofaktor für die Entwicklung einer psychischen Störung sein können. Das „Diathese-Stress-Modell“ erklärt die Entstehung von psychischen Störungen und vorallem das Zusammenwirken von Faktoren hier eigentlich sehr gut.
Demnach müssen verschiedene Faktoren zusammenkommen, dass eine belastende Situation zum einen als stressig bewertet wird - und dann eben auch zum Ausbruch einer Störung führen. Andere relevante Faktoren sind hier auch Dispositionen (also Veranlagungen, eine Erkrankung zu entwickeln).

Zu deiner nächsten Frage; kann man nicht sagen dass eine bestimmte Situation DIE eine Störung auslöst, denn wie ich oben bereits schrieb spielt nicht nur die auslösende Situation eine Rolle sondern auch andere Faktoren wie bspw. Dispositionen.
Grundsätzlich kann sich jede psychische Störung chronifizieren, das liegt dann aber weniger an der auslösenden Situation als an der Nicht-Behandlung der psychischen Störung!

Zu deiner Frage nach einem Literaturhinweis; den Bleuler würde ich nicht als erste Idee empfehlen, das Lehrbuch ist zwar immer wieder neuaufgelegt worden, in den Grundzügen ist es aber doch ein sehr altes Buch, mit einer teilweise überholten Ansicht der Psychiatrie. Gerade ich als Psychologin verweise da lieber auf aktueller und vorallem psychologische Literatur. Mir fällt leider gerade kein Werk ein, dass genau auf deine Fragestellung passt - Grundlagenliteratur wäre hier hilfreich für dich.
Solltest du tatsächlich an Fachliteratur interessiert sein, kannst du mir ja nochmal schreiben, dann suche ich dir was heraus. Solltest du dich eher im Internet schlau machen wollen, sind Stichworte wie „Diathese-Stress-Modell“, „Entstehung psychischer Störungen“, „Disposition“ und „Vulnerabilität“ hilfreich.

Solltest du noch Fragen haben kannst du dich gerne nochmal melden!
Ich hoffe ich konnte dir erstmal weiterhelfen,
viele Grüße
Musikus

Liebe Heidi,

schwerwiegende Lebensereignisse und hierzu zählt sicherlich auch ein Gerichtsprozess mit alle seinen Folgen können immer dazu führen, das die Psyche so belastet wird, dass man daran erkrankt. Z. B. kann man eine posttraumatische Belastungsstörung entwickeln oder ähnliches. Von speziellen Erkrankungen nach einem Gerichtsprozess habe ich noch nie etwas gehört!

Viele Grüße,
Tanja

Hallo Heidi,
eine Verurteilung trotz Unschuld o.ä. kann traumatisierend wirken. Es geht um die Erfahrung von Ohnmacht, Hilflos, Ausgeliefertsein, dabei ist es egal, in welchem Kontext sie stattfindet, bei Mobbing ist das ähnlich, da hat man aber noch die Hoffnung, dass man gerichtlich gegen den/die Täter vorgehen könnte. Wenn man sich aber vor Gericht nicht ernst genommen fühlt, einem nicht geglaubt wird, man gar zu unrecht bestraft wird, wirkt das natürlich besonders verhehrend, entmutigend, lähmend… Je nachdem wie stabil der Betroffene bis dahin war, wird er mit dieser Erfahrung mehr oder weniger gut fertig werden. Bei Menschen, die davor schon Opfer wurden, wirkt so ein Prozess eventuell retraumatisierend.
Ich glaube nicht, dass es dazu spezielle Literatur gibt, meiner Meinung nach fällt das am ehesten unter Traumatisierung.
Also nochmal: Die Erfahrung von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Ausgeliefertsein kann durch Gewalt in der Kindheit, durch Mobbing, durch einen Überfall, durch Betrug oder eben auch durch einen Prozess gemacht werden und je nach psychischer Stabilität / früherer Traumatisierung mehr oder weniger Symptome machen. Die Symptome können Ängste, Depressionen und im schlimmsten Fall die einer posttraumatischen Belastungstörung sein.
Bei Bedarf einfach nachfragen!
Schöne Grüße
Hoerdis (FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie)

Liebe Heidi,

leider kann ich Dir dazu keine Auskunft geben.
Aber es ist natürlich nachvollziehbar, dass es nicht ohne Folgen für einen Menschen bleibt, wenn er zu Unrecht verurteilt wird.

Dieses google kennst Du? http://scholar.google.de/

Viele Grüsse,
Christoph

Liebe Frau Lange,

natürlich können durch als belastend empfundene Ereignisse wie bsp. ein (verlorener) Gerichtsprozess psychische Störungen ausgelöst werden. Am ehesten würde ich in diesem Zusammenhang an Anpassungsstörungen denken, bei entsprechender Prädisposition (vererbte bzw. „erlernte“ Empfindlichkeit, psychiatrische Vorgeschichte, Persönlichkeit(-sstörung), familiäre Belastung etc.) kämen auch affektive Störungen (depressive Störungen), psychotische oder schizophreniforme Störungen, neurotische bzw. Belastungsstörungen sowie Somatisierungsstörungen in Frage. Das Spektrum möglicher Reaktionsmuster auf ein solches (meist als kränkend empfundenes) Ereignis ist breit und hängt in starkem Masse von den im Laufe des Lebens erworbenen „Bewältigungsstrategien“ und der psychischen Flexibilität ab. Das Spektrum reicht hier von rational geprägtem, sozial verträglichem und für die Person selbst vorteilhaftem (reifem) Umgang mit der Situation bis hin zu (unreifen) Strategien wie kindlichem Trotz, Verweigerung, Wutausbrüchen (bis hin zu Amokläufen bei mangelhafter Impulskontrolle)die dann häufig sozial unangepasst und nicht selten delinquent (strafbar) sind. Zu 3.: abhängig von den vorhandenen Ressourcen einer Person (Fähigkeit, eine belastende Situation adäquat zu bewältigen und kompetent (d.h. für sich selbst und das soziale Umfeld angemessen und vorteilhaft) zu reagieren, kann bei entsprechender Persönlichkeitsakzentuierung (volkstümlich „Charakter“) auch eine Störung chronifizieren. Das kann bis hin zur Notwendigkeit der Invalidisierung auch bis zur Entmündigung und dauerhaften Unterbringung in einer Institution reichen. Literaturstellen kann ich (aufgrund des Umfangs des Themas) aktuell nicht empfehlen, möchte jedoch auf die Suchfunktionen im Internet (Anpassungsstörungen, Belastungsreaktion, Persönlichkeit, Persönlichkeitsstörungen) verweisen. Als Literatur vielleicht die Internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10), hier insbesondere Kapitel 4. Darüberhinaus würde ich immer dazu raten, sich im näheren Umfeld an eine geeignete Fachperson (Hausarzt, Psychiater, Psychologe, Sozialdienst, Rechtsauskuft etc.)zu wenden.

Freundliche Grüsse
M. Schüler

Liebe Heidi,
ich kann Dir leider in Bezug auf eine zitierfähige Stelle nicht weiterhelfen. Ich selbst habe davon auch noch nie gelesen!
Aber: kann und können! heisst an sich immer, das kann! es auch geben, muss aber nicht. Und natürlich kann! es sein, dass, wenn jemand zu unrecht verurteilt wird, eine Psychische Störung, welcher Art auch immer ausgelöst werden kann! Das hängt vom Ausmass ab und von der Person selbst und vor allem was es für die betroffene Person bedeutet und wie sie damit umgeht. Jeder verarbeitet sowas anders und jeder ist unterschiedlich leidensfähig!
Das kann unter Umständen eine Depression sein oder aber auch etwas ganz anderes oder gar nichts. Das hängt auch von der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen ab.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Ansonsten einfach weiter suchen!Viel Glück dabei :wink:
liebe Grüsse:
Jana

Hallo Ina,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich suche eigentlich nicht nach einer Behandlung, sondern helfe einer Bekannten bei Ihrer Auseinandersetzung um die Anerkennung als Schwerbehinderte. Dabei geht es um die Kausalität. Daß man am Ende vermutlich ein Gutachten brauchen wird ist klar, es geht zunächst um den Vortrag.

Ich komme aber auch mit den Kommentaren schon so zurecht.

Danke und Schöne Grüße

Heidi

Hallo Wildfang69,

Danke für Deine umfangreiche Antwort.

Ich helfe einer Bekannten bei ihrer Auseinandersetzung um die Anerkennung als Schwerbehinderte. Du weißt ja, für Schriftsätze muß man immer erst einmal vortragen und Quellen liefern.

Durch den Hinweis auf das Vulnerabilitätsmodell habe ich Quellen gefunden. Danke

Schöne Grüße
Heidi