hallo,
was kann man tun, wenn die polizei machtlos ist, einem zu helfen?
eine freundin wird von ihrem ex-freund bedroht. mittlerweile hat er ihr handy entwendet und dadurch zugang zu all ihren telefon-nummern bekommen. er droht, ihrem neuen freund und personen, die ihr nahe stehen, etwas anzutun.
die polizei kann natürlich nichts machen, weil noch nichts passiert ist.
wo kann man hilfe bekommen???
vielen dank.
Hallo Julia,
eine Möglichkeit ist sicher eine Fangschaltung, die deine Freundin beim jeweiligen Provider einrichten lassen muss. Das kostet zwar erst mal, aber vielleicht hilft es weiter.
Gruß,
Macky
Hallo Julia,
wenn dieser Bekannte schon so massive Äußerungen von sich gibt, ist eine Anzeige bei der Polizei auf jeden Fall eine Lösung. Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 StGB (siehe unten link) kann nämlich erfüllt sein und daher auch strafrechtlich verfolgt werden. Vielleicht wird ihm nach einer Anzeige richtig bewußt, was er tut.
http://www.netatheisten.de/Themen/Politik/Gesetzeste…
Ansonsten solltest du vielleicht deiner Bekannten raten, die Telefonnummer zu wechseln.
gruß, bebro
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Hi!
Immerhin ist ja wohl schon ein Diebstahl passiert, also kann man wohl nicht mehr von „nichts“ reden…ich würde ihn deswegen erstmal bei Polizei und Staatsanwalschaft anzeigen mit einem Vermerk auf die Dringlichkeit des Falles!
Falls es für den Diebstahl keinen Zeugen gibt halte ich es hier für legitim, wenn Freunde den bestätigen, selbst wenn sie nichts gesehen haben…
Ferner wurd ja schon vom Vorredner gesagt, daß Drohungen schon strafbar sind und auch von der Polizei verfolgt werden können…
Mich hat übrigens der Bruder meiner Ex bedroht und kaum daß ich die Polizei gerufen hat und die bei ihm vorstellig wurd war auf einmal Ruh ;o))
Bernd
hallo,
was kann man tun, wenn die polizei machtlos ist, einem zu
helfen?
Leider ist es immer noch so, daß es keine Rechtsgrundlage zum Einschreiten gg. sogenannte „Stalker“, also Menschen, die andere verfolgen und „belästigen“ gibt, solange sie dabei keine Strafgesetzte verletzen.
Und selbst dann kann meist außer einer Anzeigenaufnahme nichts weiter unternommen werden. LEIDER!
Aber:
eine freundin wird von ihrem ex-freund bedroht.
Inwiefern bedroht. Eine Bdrohung KANNN eine Straftat darstellen, aber nur wenn es sich um eine Drohung mit einem Verbrechen handelt, also einer Tat die mit mind. 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe bedroht ist, z.B.: „Ich brinmge Dich um“
Auch kann eine versuchte Nötigung vorliegen, wenn der Täter jemand durch Einschüchterung zu etwas zwingen will:" Komm zu mir zurück o ich hau Dich"
Kommt eben auf den Einzelfall an. Die Strafrechtliche relevanz wird durch die Beamten geprüft und eine Strafanzeige kostet nix, also immer alles anzeigen.
mittlerweile
hat er ihr handy entwendet und dadurch zugang zu all ihren
telefon-nummern bekommen.
Wenn das feststeht, kann die Polizei sehr wohl etwas tun, nämlich die Wohnung durchsuchen.
er droht, ihrem neuen freund und
personen, die ihr nahe stehen, etwas anzutun.
s.o. - Wie droht er denn? Mit was?
ein einfaches „Ich hau Dir aufs maul“ ohne weitere Zusätze ist nicht strafbar…
die polizei kann natürlich nichts machen, weil noch nichts
passiert ist.
s.o.
wo kann man hilfe bekommen???
Möglich ist es auf zivilrechtlicher Basis über einen Anwalt eine Verfügung bei Gericht zu erwirken, die der Person verbietet sich zu nähern o.ä., im Zivilrecht kenn ich mich allerdings nicht aus…
Sonst hilft nur umziehen, Nummer wechseln, so traurig das ist.
M.