Da sehe ich überhaupt gar keinen Dissens zwischen uns (siehe
meine Markierungen).
Der Dissens liegt darin, dass ich sage, es gibt auch Psychiater, die nicht nur keine Psychotherapie anbieten, sondern sie dürfen sogar nicht. Das sind alte Psychiater, bei denen die Berechtigung zur Psychotherapie nur über eine Zusatzausbildung erfolgte, die nicht alle gemacht haben. Erst in jüngerer Zeit ist die Psychotherapieausbildung im Weiterbildungsgang integriert.
http://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.s…
Zitat: „Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ zu führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin““
Doch, rein rechtlich ist der Begriff „Psychotherapie“ genauso
geschützt wie „Psychotherapeut“.Nein, ist er nicht. Das Psychotherapeutengesetz schützt nur
den Begriff des Psychotherapeuten.Glaub ich dir nicht
Ich bin absolut überzeugt davon, dass auch Wortkombinationen,
Abkürzungen und zum Verwechseln geeignete Bezeichnung
automatisch (in Bezug auf die Rechtssprechungspraxis)
mitgeschützt sind, auch wenn das im deutschen PthG nicht
explizit drinsteht.http://books.google.de/books?id=ZAF3nSdJN8QC&pg=PA30…
(vgl. ab Absatz 40ff.)
Deine Überzeugung in allen Ehren, du liegst aber trotzdem falsch. Auch dein Link bestätigt ja nur das, was ich geschrieben habe: Geschützt ist nur der Begriff „Psychotherapeut“. Dazu auch noch einmal aus der von mir verlinkten Seite:
"Woran erkennt der Laie die Fachleute für Psychotherapie?
Den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als „Psychotherapeut“ bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. …
Darauf müssen Sie achten!
Nur der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ (sowie die Kurzform „Psychotherapeut“) ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen PSYCHOTHERAPEUTISCHE Behandlungen anbieten."
Nein, der Psychotherapeut, HP darf diese Bezeichnung nicht
führen, weil der Begriff des Psychotherapeuten gesetzlich
geschützt ist. Er darf aber Psychotherapie HP anbieten oder
sich HP Psychotherapie nennen.Sag ich doch … „sehr dünnes Eis“.
Sagst du nicht Sehr dünnes Eis heißt Grauzone und du beziehst dich auf die Formulierung Psychotherapeut HP. Die ist aber kein dünnes Eis, die ist sicher nicht erlaubt.
Das Gesetz ist eindeutig.
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR13111…
§1 „Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“ oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.“
Im Gesetz wird von heilkundlicher Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ gesprochen, wofür man approbiert sein muss, will man sie anbieten.
Nicht-heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Metzger kann also jeder anbieten