Psychologiestudium Vorraussetzungen

Hallo!

Habe zu dem Thema schon ziemlich viel herumgegoogelt, komme aber zu keinem befriedigendem Ergebnis.

Folgendes: Meine Schwester (11. Klasse Gymnasium) hat sich in den Kopf gesetzt, auf die Fachoberschule zu wechseln, dort auf dem 2. Bildungsweg ihr Abitur zu machen und dann Psychologie zu studieren.
In Bayern hat man mit der 11. Klasse die Oberstufenreife, soviel ich weiß ist das mehr oder weniger gleichbedeutend mit der Mittleren Reife; jedenfalls wäre ein Übertritt an die FOS nicht das Problem.

Nur: Welchen der 3 Zweige müsste sie dort besuchen? Welchen Notendurchschnitt bräuchte sie? Welche anderen Vorraussetzungen werden gestellt?

Danke!

Gruß,
ami666

Hallo,
ich bin mir grad nicht sicher ob man an der FH ueberhaupt Psychologie studieren kann. Bin gerade in der Arbeit, aber sobald ich daheim bin kann ich im Studienfuehrer nachschauen. Meistens findest du die Zulassungsvorraussetzungen (die auch von Bundesland und FH zu FH unterschiedlich sein koennen) direkt auf den Homepages der Fachhochschulen.
Das einzige was ich dir direkt beantworten kann ist, dass sie am besten den sozialen Zweig belegt. Soweit ich mich erinnere hatten wir da ein Fach das sich Paedagogik/Psychologie nannte und das sogar Abschlussfach (zumindest hier in Bayern) war. (Leg mich aber nicht darauf fest, ich hab nach 4 Wochen auf den technischen Zweig gewechselt).
Ich schau nach sobald ich daheim bin und meld mich nochmal.
Gruss Claudia

Hallo,
um an einer UNI Psychologie zu studieren, müsste deine Schwester auf dem Gymnasium bleiben, da die ALLGEMEINE Hochschulreife verlangt wird!

Der Notendurchschnitt mit dem man sich bewirbt, hängt von dem Bundesland ab, in dem sie das Abitur macht (in Hamburg oder Hessen wird der Numerus Clausus höher sein als zum Beispiel in Bayern)ein Einser-abi wäre ratsam, aber, bei einzelnen Unis hat man aber auch die Chance, über ein hochschulinternes Verfahren einen Platz zu ergattern, aber man bewirbt sich nicht bei den einzelnen Hochschulen, sondern gibt bei der ZVS- Bewerbung an, dass man an einem Losverfahren teilnehmen möchte, die leiten die Berwerbung dann weiter, falls sie dich ablehnen. es gibt aber nur wenige unis, die an diesem Losverfahren teilnehmen und pro Uni nur eine Hand voll Plätze.

Aber guck doch einfach selbst unter www.zvs.de, da steht der ganze Kram eigentlich auch.
Oder lass deine Schwester selbst schauen,es geht ja um sie und wenn es wirklich ihr echter Wunsch ist, Psychologie zu studieren, warum hat sie sich noch nicht selbst informiert und wüsste, dass man die allgemeine Hochschulreife benötigt?Dein Engagement in Ehren, aber ermutige sie, sich selbst schlau zu machen, es geht schließlich um ihre Zukunft und (eigenes) Wissen ist Macht und bringt sie weiter im Leben :wink:.

Liebe Grüße,
die Xenia

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Wie schon gesagt wurde kann man Psychologie glaube ich nur an einer Uni studieren und man darf, glaube ich, nicht schlechter als 1,2 oder 1,3 im Abiturabschlusszeugnis haben.

Hallo,

Wie schon gesagt wurde kann man Psychologie glaube ich nur an
einer Uni studieren

Das ist richtig.

und man darf, glaube ich, nicht schlechter
als 1,2 oder 1,3 im Abiturabschlusszeugnis haben.

Das ist Quatsch. Es gibt _keinen_ Studiengang an einer Staatlichen Hochschule, dessen Zugang von der Note des Abiturs abhängig ist. Das würde sogar gegen das Grundgesez verstossen (Recht auf freie Berufswahl).

Was es allerdings gibt, ist der sogenannte Numerus Clausus, was nichts anderes bedeutet, als dass bei mehr Bewerbern als Studienplätzen ein bestimmter Prozentsatz der Plätze an die Bewerber mit den besten Abi-Noten vergeben wird. Welche Note da die untere Grenze darstellt, ist von abhängig von der Anzahl der Bewerber, der Anzahl der Studienplätze sowie dem Bundesland, aus dem der Bewerber kommt und jedes Jahr anders - die gewünschten Studienorte spielen da außerdem eine Rolle.

Jedoch werden bei weitem nicht alle Plätze nach diesem System vergeben, der zweite große Batzen wird aufgrund von Wartesemestern vergeben, so daß - bei genügend langer Wartezeit - jeder, der möchte, studieren darf.

Ein drittes, kleineres Kontingent an Plätzen wird aufgrund von Sozialkriterien vergeben, aber die spielen AFAIK nur bei der Wahl des Studienortes eine Rolle.

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

Das ist Quatsch. Es gibt _keinen_ Studiengang an einer
Staatlichen Hochschule, dessen Zugang von der Note des Abiturs
abhängig ist. Das würde sogar gegen das Grundgesez verstossen
(Recht auf freie Berufswahl).

die Begründung mit dem „Recht auf freie Berufswahl“ verstehe ich nicht so ganz…
Natürlich gibt es dieses Recht, aaaaber:

Es exisiteren ja auch Einschränkungen bzgl. Einstellungstests (wer weniger als x Punkte erreicht, wird gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen) und Schulabschluss (eine Auswahl unter allen Berufen steht einem nur offen, wenn man den höchsten Schulabschluss hat - jemand mit Hauptschulabschluss darf ja auch nicht (solange er nicht sein Abitur nachgeholt hat) studieren).

Grüße,
Nina

Hallo!

um an einer UNI Psychologie zu studieren, müsste deine
Schwester auf dem Gymnasium bleiben, da die ALLGEMEINE
Hochschulreife verlangt wird!

Wirklich? Soviel ich weiß, kann man, auch wenn man das Abitur auf den zweiten Bildungsweg erlangte an einer Universität studieren - wozu sollte denn dann sonst dieses Abitur gut sein?

Oder lass deine Schwester selbst schauen,es geht ja um sie und
wenn es wirklich ihr echter Wunsch ist, Psychologie zu
studieren, warum hat sie sich noch nicht selbst informiert und
wüsste, dass man die allgemeine Hochschulreife benötigt?Dein
Engagement in Ehren, aber ermutige sie, sich selbst schlau zu
machen, es geht schließlich um ihre Zukunft und (eigenes)
Wissen ist Macht und bringt sie weiter im Leben :wink:.

Ich tat ihr den Gefallen, weil sie keine Ahnung von Computer, bzw. Internet hat :wink:

Liebe Grüße,
Ami666

Hi Nina,

Das ist Quatsch. Es gibt _keinen_ Studiengang an einer
Staatlichen Hochschule, dessen Zugang von der Note des Abiturs
abhängig ist. Das würde sogar gegen das Grundgesez verstossen
(Recht auf freie Berufswahl).

die Begründung mit dem „Recht auf freie Berufswahl“ verstehe
ich nicht so ganz… Natürlich gibt es dieses Recht, aaaaber:

Es exisiteren ja auch Einschränkungen bzgl. Einstellungstests
(wer weniger als x Punkte erreicht, wird gar nicht erst zum
Vorstellungsgespräch eingeladen) und Schulabschluss (eine
Auswahl unter allen Berufen steht einem nur offen, wenn man
den höchsten Schulabschluss hat - jemand mit
Hauptschulabschluss darf ja auch nicht (solange er nicht sein
Abitur nachgeholt hat) studieren).

Einstellungstests schränken einen nicht staatlicherseits in der Berufswahl ein, und vor allem nicht _generell_. Außerdem sagen Einstellungstests schon eher etwas über die konkrete Eignung für einen Beruf aus als die Abiturnote, die ja nun wirklich kein Indikator für irgendwelche Fähigkeiten ist.

Was ein Hochschulstudium angeht, so ist nunmal das Gesetz, daß dazu eine Hochschulzugangsberechtigung notwenig ist, vulgo „Abitur“ (u.ä.). Von Noten steht da nichts.

Das ist eine etwas schwammige Argumentation, aber ich weiß, daß das bekannte Phänomen, sich mit 100% Erfolgsquote einen Studienplatz erklagen zu können mit genau diesem Grundgesetz-§ zusammenhängt. Die Hochschule müsste nachweisen, daß für genau diesen Bewerber kein Platz vorhanden ist, und das kann sie nicht, weshalb solche Klagen immer Erfolg haben.

Genauere Argumente müsstest Du vielleicht bei den Rechtswissenschaftlern hier erfragen - ich bin nur ein Computerfuzzi, der seinen Studienplatz auf ganz herkömmlichem Wege bekommen hat :smile:

Gruß,

Malte.

Hallo Ami,

Wirklich? Soviel ich weiß, kann man, auch wenn man das Abitur
auf den zweiten Bildungsweg erlangte an einer Universität
studieren - wozu sollte denn dann sonst dieses Abitur gut
sein?

auf dem 2. Bildungsweg kann man mehrere „Arten“ von Abitur erlangen:

Fachhochschulreife: berechtigt zum Studium an Fachhochschulen der jeweiligen Ausbildungsrichtung (Fachrichtungen: Technik, Sozial, Wirtschaft, Agrar)

Fachgebundene Hochschulreife: berechtigt zum Studium an Hochschulen (Universitäten) der jeweiligen Ausbildungsrichtung (Fachrichtungen: Technik, Sozial, Wirtschaft, Agrar)

Allgemeine Hochschulreife: das „ganz normale“ Abitur.

Grüße,
Nina

Genau das wollte ich auch gerade schreiben :wink:

Nur noch soviel, wenn sie das Gymi schmeisst kann sie nur auf die FOS. Fuer die BOS braeuchte sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 5 Jahre (???) Berufserfahrung.

Schick deine Schwester mal ins naechste Arbeitsamt/BIZ dass sie sich den Studienfuehrer holt. Das ist ein ziemlich dicker gruener (zumindest zu meiner Zeit) Schinken den es kostenlos gibt und wo ganz genau drin steht welche FH/Uni welchen Studiengang anbietet. Dachte ich haette meinen noch hier, aber ich hab ihn wohl beim Umzug weggeschmissen. Dort stehen auch ganz viele allgemeine Tipps und Infos zum Studium und Zulassungsvoraussetzungen drin.

Gruss Claudia

Genau das wollte ich auch gerade schreiben :wink:

Nur noch soviel, wenn sie das Gymi schmeisst kann sie nur auf
die FOS. Fuer die BOS braeuchte sie eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder 5 Jahre (???) Berufserfahrung.

Genau - ganz richtig!

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind es mind. 5 Jahre Berufserfahrung, die dafür nötig sind.
Und man kann sich eben nur für die zur Berufsausbildung passende Fachrichtung einschreiben (Elektro-Installateur --> Technik-Zweig, Bankkauffrau --> Wirtschafts-Zweig, Krankenschwester --> Sozial-Zweig …)