Psychose?

Hallo liebe Experten,
mein Freund ist zum Gesundheitsamt gegangen. Dort wollte man ihm eine Psychose einreden, weil er sich verfolgt fühlt. Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass er auf Initiative eines Gläubigers dort ist, der noch hohe Forderungen an meinen Freund hat. Somit lässt sich auch der angebliche Verfolgungswahn erklären. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob er sich in Fluchtgefahr befindet, weil er nach Ansicht des Gläubigers Geld im Ausland haben soll.
Grüße
Franz

Das kommt mir sehr sehr spanisch vor …

Nun kann man natürlich argumentieren, dass man jegliche psychische Problematik vor dem Hintergrund realer Lebensbedingungen, Werte und gesellschaftlichen Normen etc. sehen muss. Vielleicht hat sich das ja dann im Gespräch geklärt. Das wäre ja einerseits ganz schön, weil eben keine psychische sonder offenbar sozial brenzlige Situation besteht…

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesundheitsamt auf Initiative eines Gläubigers tätig wird bzw. dass dies der einzige Anlass für eine psychiatrische Beurteilung sein soll. Welchen Grund sollte denn ein Gläubiger dazu haben? Gerade wenn es um Verfolgungswahn geht? Höchstens, wenn dein Freund ihn ständig angerufen hätte oder bedroht hätte. Aber warum sollte er es tun, wenn jetzt eher von Abhauen oder Fluchtgefahr die Rede ist???

Eine Psychose ist sicherlich durch mehr als nur das subjektive (oder hier angeblich objektive Gefühl der Bedrohung oder Verfolgung gekennzeichnet). Da spielen auch noch Denkstörungen bzw. Fehlwahrnehmungen eine Rolle. Die kann man durchaus auch schon in einem Gespräch beurteilen, müssen aber nicht zwingend auffallen.

Warst Du jetzt bei dem Gespräch dabei? Ich finde es häufig ausgesprochen schwierig, so ein Gespräch zu beurteilen. Wenn die Fachleute da den Eindruck einer Psychose hatten, dann werden sie bei einer stärker ausgeprägten Symptomatik sicher deinem Freund nicht widersprechen bzw. werden vielleicht sein „Erklärungsmodell“ für Verfolgung zunächst scheinbar hinnehmen. Schon allein, weil es sinnlos wäre einem akut wahnhaften Menschen zu widersprechen oder ihn von einer anderen Position zu überzeugen.

Aber wenn Du auch der Meinung bist, dass es um Geld geht, dann ist es natürlich eine völlig andere Geschichte.

Wenn du nicht selber bei dem Termin dabei warst, würde ich erstmal kein Wort davon glauben bzw ggf. beim Gesundheitsamt selber nachfragen oder Rückmeldung geben. Vermutlich ist das Gespräch dann dort aus der Sicht des Gesundheitsamtes völlig anders verlaufen…

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Hallo Franz,
entschuldigung, aber ich kapier das beim besten Willen nicht!

mein Freund ist zum Gesundheitsamt gegangen.

Warum? Man geht doch nicht mal eben so zum Gesundheitsamt? Wurde er vom Gesundheitsamt aufgefordert, dorthin zu gehen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Dort wollte man
ihm eine Psychose einreden, weil er sich verfolgt fühlt.

Das ist naheliegend, wenn er sich verfolgt fühlt. Wird er denn verfolgt? Wenn ja, von wem?

Im
Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass er auf
Initiative eines Gläubigers dort ist, der noch hohe
Forderungen an meinen Freund hat.

Welche Initiative? Ich verstehe den Zusammenhang nicht!

Somit lässt sich auch der
angebliche Verfolgungswahn erklären.

Siehe oben! Wo ist der Zusammenhang? Wird er nun verfolgt, oder nicht?

Jetzt stellt sich jedoch
die Frage, ob er sich in Fluchtgefahr befindet,

Fluchtgefahr??? Was verstehst Du darunter?

weil er nach
Ansicht des Gläubigers Geld im Ausland haben soll.

???
Fragen über Fragen…

Gruß
Jens

Och nöö, Franz,
wieviele Bretter willst Du eigentlich noch mit dieser Frage beschäftigen?
Gruß,
Anja

Hallo,
das Gesundheitsamt interessiert „Fluchgefahr“ ein feuchten Kehricht. Für mich ließt sich das so, daß hier

a) gegen Deinen Bekannten Strafanzeige erstattet wurde.
b) eine Begutachtung stattfand (evtl. in Kombination mit dem PsychKG Prozedere), die die Schuldfähigkeit Deines Bekannten überprüfen sollte.
c) Dein Bekannter bereits im Vorfeld Kontakt zur Justiz resp. Psychiatrie hatte.

Deine jetzige Darstellung ist zumindest hochgradig unstimmig.

Gruss
Enno

Hallo Enno,
ich weiß ja auch nicht, was hinter meinem Bekannten steckt. Wir treffen uns nur alle fünf Wochen beim Blutspenden, wo er nicht viel erzählt. Jedenfalls hat seine Mutter einen Nervenzusammenbruch erlitten, wofür eine Doktorin verantwortlich ist. Wir sollten deswegen im Rechtsbrett weiter diskutieren.
Grüße
Franz

das Gesundheitsamt interessiert „Fluchgefahr“ ein feuchten
Kehricht. Für mich ließt sich das so, daß hier

a) gegen Deinen Bekannten Strafanzeige erstattet wurde.
b) eine Begutachtung stattfand (evtl. in Kombination mit dem
PsychKG Prozedere), die die Schuldfähigkeit Deines Bekannten
überprüfen sollte.
c) Dein Bekannter bereits im Vorfeld Kontakt zur Justiz resp.
Psychiatrie hatte.

Deine jetzige Darstellung ist zumindest hochgradig unstimmig.

Gruss
Enno