Ich versuche es nochmal exakter zu formulieren: Ich habe zum 31.10.2009 aus gesundheitlichen Gründen ( schwere Arbeitsbedingungen im 3-Schicht-System)selbst gekündigt und nahtlos seit 01.11.09 Krankengeld bezogen. Es folgte die Aufforderung der Krankenkasse innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag zustellen. Dies ist erfolgt, die Reha habe ich angetreten. Ich bin bereits am ersten Tag psychisch komplett zusammengebrochen, habe den Kostenträger (DRV) am nächsten Morgen angerufen und gefragt, ob ich abbrechen darf, ich halte das nicht durch (Umfeld, Angst, Heimweh). Der Kostenträger bestätigte mir, dass ich Reha ohne Represalien zu befürchten abbrechen darf. Die Rehaärzte zeigten sich verständnisvoll und entließen mich am zweiten Tag VORZEITIG ARBEITSUNFÄHIG mit ÄRZTLICHEM EINVERSTÄNDNIS mit der dringenden Indikation eine ambulante Therapie anzutreten. All das will ich tun, damit ich wieder arbeitsfähig werde. Ich muss also morgen etwas tun um meine Existenz zu sichern. Ich wäre während der Reha Übergangsgeldberechtigt gewesen, nach erfolgreicher Reha also arbeitssuchend. Das fällt ja jetzt weg. Muss ich jetzt zum Hausarzt? Muss ich zum Arbeitsamt? Bin ich weiterhin Krankengeldbezugs berechtigt (bin ja arbeitsunfähig entlassen worden). Was kommt nun auf mich zu? Was kann/muss/darf ich tun. Bitte um Ihren Rat und vielen Dank im voraus.
Liebe pilgrim,
soweit ich das richtig verstanden habe, wurdest Du als
arbeits-un-fähig aus der Reha entlassen.
Ich kenne die Gesetzesvorlagen nicht und kann Dir nur meine persönliche Meinung dazu schreiben:
Du bist arbeitsunfähig entlassen, deshalb meine ich, daß Du umgehend zum Hausarzt solltest,
mit ihm a l l e s besprechen,
Deine Ängste, Beschwerden,
bzw. alle Gründe für Deine Arbeitsunfähikeit transparent schildern,
Dir eine Arbeitsunfähikeitsbescheinigung ausstellen lassen,
Deine Krankenkasse informieren und Dich erkundigen, wer Dir nun Krankengeld, bzw. Unterstützung für die Dauer Deiner Arbeitsunfähigkeit bezahlen wird.
Der Leiter Deiner Krankenkasse kennt die Gesetzestexte dazu…
Lasse Dich n i e m a l s abwimmeln, auch nicht am Telefon.
Im Arbeitsamt solltest Du Dich auch auf jeden Fall melden,
a r b e i t s s u ch e n d, für die Zeit n a ch Deiner Erkrankung.
Wichtig erscheint mir ebenfalls ein zeitnaher P s y ch o-
t h e r a p i e p l a t z, evtl. in einer Tagesklinik.
Bei der Suche können Dir Dein Hausarzt und Deine Krankenkasse helfen.
Solltest Du Dich nicht gut beraten fühlen, bitte in Deinem Gesundheitsamt um einen d r i n g e n d e n Termin bei dem einrichtungsleitenden Arzt.
Ich wünsche Dir
alles Liebe- alles Gute
und verbleibe mit
lieben Gruß
Hallo pilrim,
tut mir Leid. In diesen rechtlichen Dingen kenne ich mich leider auch nicht aus.
Alles Gute,
Björn
Ich danke dir sehr herzlich!